Finanzen & Vorsorge

28. Oktober 2026

Staatliche Förderung beim Bausparen: Holen Sie mehr für sich heraus!

Sie sparen für Ihr Zuhause, Staat und Arbeitgeber können dabei helfen. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten bereits optimal? Prüfen Sie jetzt Ihre Förderchancen – und was für die volle Wohnungsbauprämie 2026 noch fehlt.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 6 Minuten

Warum allein für Ihr Zuhause sparen?

Die erste eigene Immobilie kaufen, das Zuhause modernisieren oder für spätere Wohnwünsche vorsorgen: Mit Ihrem Bausparvertrag legen Sie dafür Schritt für Schritt Geld zurück.

Doch Sie müssen Ihre Pläne nicht allein voranbringen: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und vermögenswirksame Leistungen (VL) können Sie dabei unterstützen.

Wohnungsbauprämie 2026: Noch ist Zeit!

Reichen Ihre eigenen Sparzahlungen für die volle Wohnungsbauprämie aus?
Fehlende Beträge können Sie noch bis zum 31. Dezember 2026 zahlen.

Wohnungsbauprämie: 10 % extra für Ihre Sparzahlungen

Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat eigene Sparzahlungen auf Ihren Bausparvertrag. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie 10 % auf Ihre prämienbegünstigten Sparzahlungen – bis zu den jährlichen Höchstgrenzen.

*Gut zu wissen: Entscheidend ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, nicht Ihr Bruttoeinkommen. Durch individuelle Pausch- und Freibeträge kann Ihr Bruttoeinkommen deutlich höher liegen. So kann z. B. eine Familie mit einem Kind und zwei Einkommen rund 100.000 € brutto jährlich verdienen und ist dennoch prämienberechtigt. Schließen Sie eine Förderung deshalb nicht vorschnell aus!

In vier Schritten zur vollen Wohnungsbauprämie

Schon gewusst?

Die Wohnungsbauprämie ist grundsätzlich an die „wohnwirtschaftliche Verwendung“ Ihres Bausparguthabens gebunden – etwa für den Kauf oder die Modernisierung Ihrer eigenen vier Wände. Nach Zuteilung des Bausparvertrags und Auszahlung des Guthabens fordern wir die Prämie für Sie an und zahlen sie aus.

Besondere Vorteile für junge Bausparer

Sie möchten Ihren Kindern oder Enkeln beim Start in die Zukunft helfen? Ab 16 Jahren können junge Bausparer die Wohnungsbauprämie erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sparzahlungen müssen sie nicht selbst aufbringen: Auch Eltern, Großeltern oder Paten können diese übernehmen.

Hätten Sie’s gewusst? Wer bei Abschluss des Bausparvertrags noch keine 25 Jahre alt ist, hat einen besonderen Vorteil: Nach sieben Jahren kann das Guthaben auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung genutzt werden und die Prämie bleibt erhalten. Diese Ausnahme gilt einmalig und für die Prämie der letzten sieben Sparjahre. So bleibt Spielraum, wenn sich die Pläne bis dahin verändern.

Vermögenswirksame Leistungen: Spart Ihr Arbeitgeber schon mit?

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL. Auch Auszubildende können davon profitieren. Das Geld wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen. Sie können damit einen Bausparvertrag ansparen oder ein Bauspardarlehen für Ihr Eigenheim tilgen.

Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob und in welcher Höhe Sie VL erhalten. Nutzen Sie diese Möglichkeit bisher noch nicht? Den Antrag zur Überweisung der VL finden Sie bei unseren Bausparformularen. Einfach ausfüllen, unterschreiben und bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Zusätzliche Förderung für Ihre VL

Auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen können Sie zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie 9 % Zulage auf Ihre VL – bis zu den jährlichen Höchstgrenzen.

*Gut zu wissen: Das Bruttoeinkommen kann aufgrund individueller Pausch- und Freibeträge wesentlich höher sein.

Schon gewusst?

Die Einkommensgrenzen sind höher als bei der Wohnungsbauprämie. Prüfen lohnt sich deshalb auch dann, wenn Sie keine Wohnungsbauprämie erhalten.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage? Dann können Sie beide Förderungen nutzen – allerdings nicht für dieselben Sparzahlungen.

Ihr Arbeitgeber zahlt wenig oder keine VL?

Auch dann können Sie die Förderung nutzen: Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 € monatlich oder keine VL, können Sie den Betrag aus Ihrem Nettolohn ergänzen. Wichtig ist, dass auch dieser Anteil vom Arbeitgeber als VL überwiesen wird. Mit monatlich 40 € VL können Sie bei ganzjähriger Zahlung die volle Arbeitnehmer-Sparzulage erreichen, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Noch kein Bausparvertrag? Machen Sie mehr aus Ihren Plänen

Mit AL_Neo bauen Sie Eigenkapital für Ihre Wohnträume auf und sichern sich bereits heute Darlehenszinsen für später. Sparleistung und Zeitpunkt der Finanzierung können Sie an Ihre persönliche Situation anpassen. Lohnt sich Bausparen 2026? Die Antwort finden Sie in unserem Blogartikel.

Mehr zu AL_Neo – damit aus Plänen ein Zuhause wird

Erfahren Sie mehr zu unserem flexiblen Bausparvertrag AL_Neo sowie seine Leistungen und Einsatzmöglichkeiten.

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