Finanzen & Vorsorge

Autos fahren im Schnee
8. Oktober 2026

Unfall mit Sommerreifen im Winter: Zahlt die Kfz-Versicherung?

Der Winter kommt manchmal schneller als gedacht: Am Vortag war die Straße noch trocken, über Nacht fallen die Temperaturen und am Morgen liegt Schnee. Wer jetzt noch Sommerreifen auf dem Auto hat, steht vor einem Problem. Besonders unangenehm wird es, wenn es zu einem Unfall kommt. Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter trotzdem?

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 5 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.

  • Allein die Tatsache, dass Sie beispielsweise im Dezember oder Januar mit Sommerreifen fahren, bedeutet noch keinen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht.

  • Verursachen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich die berechtigten Ansprüche des Unfallgegners.

  • Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist bei einem selbst verursachten Unfall grundsätzlich die Vollkaskoversicherung relevant. Grobe Fahrlässigkeit kann dabei eine Rolle spielen – entscheidend sind jedoch die konkreten Versicherungsbedingungen.

  • Auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, können Sommerreifen Auswirkungen auf Ihre Schadenersatzansprüche haben, wenn die ungeeignete Bereifung nachweislich zum Unfall oder zur Schadenhöhe beigetragen hat.

Darf man im Winter mit Sommerreifen fahren?

In Deutschland gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum.

Die häufig zitierte „O-bis-O-Regel“, also Winterreifen von Oktober bis Ostern, ist lediglich eine Faustregel. Rechtlich entscheidend ist nicht das Datum, sondern das Wetter.

Nach § 2 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Kraftfahrzeuge bei bestimmten winterlichen Straßenverhältnissen mit geeigneten Reifen ausgestattet sein. Dazu gehören:

  • Glatteis

  • Schneeglätte

  • Schneematsch

  • Eisglätte

  • Reifglätte

Liegt beispielsweise im Januar kein Schnee und die Straße ist weder vereist noch glatt, verstößt ein Autofahrer allein durch die Verwendung von Sommerreifen nicht gegen die situative Winterreifenpflicht. Anders sieht es aus, sobald entsprechende winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Dann dürfen Sie mit einem Pkw nicht einfach auf Sommerreifen weiterfahren.

Tipp

Der beste Zeitpunkt für den Reifenwechsel ist, wenn das Thermometer weniger als 7 Grad anzeigt – und zwar über einen längeren Zeitraum.

Welche Reifen erfüllen die Winterreifenpflicht?

Wintertaugliche Reifen erkennen Sie am Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Auch Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen können die Anforderungen erfüllen, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind. Reifen, die ausschließlich die frühere M+S-Kennzeichnung tragen, reichen dagegen seit dem 1. Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus.

Merke: Ob Sie Winter- oder Ganzjahresreifen verwenden, ist für die gesetzliche Winterreifenpflicht nicht allein entscheidend. Wichtig ist, dass die Reifen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Ob vorhandene Winterreifen noch eine weitere Saison benutzt werden können, hängt insbesondere von Profiltiefe und Zustand der Reifen ab. Auch das Reifenalter sollte dabei berücksichtigt werden.

Winterreifen

Winterreifen sind auch eine Frage der Sicherheit

Unabhängig von gesetzlichen Pflichten ist die passende Bereifung vor allem für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer wichtig. Bei winterlichen Straßenverhältnissen bieten Winterreifen gegenüber Sommerreifen eine bessere Haftung und können dadurch das Unfallrisiko reduzieren. Der Grund liegt unter anderem in der Konstruktion der Reifen: Winterreifen verfügen über eine auf niedrige Temperaturen und winterliche Verhältnisse abgestimmte Gummimischung und ein entsprechendes Profil. Dadurch bieten sie bei Kälte sowie auf Schnee und Eis mehr Grip. Das macht sich insbesondere beim Bremsen bemerkbar. Bei einer Vollbremsung aus 50 km/h auf vereister oder verschneiter Fahrbahn kann der Bremsweg mit Sommerreifen etwa doppelt so lang sein wie mit Winterreifen. Wer rechtzeitig auf eine geeignete Bereifung wechselt, erfüllt daher nicht nur die gesetzlichen Anforderungen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Er trägt auch dazu bei, Bremswege zu verkürzen und das Risiko eines Unfalls zu reduzieren.

Unfall mit Sommerreifen im Winter: Zahlt die Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt in erster Linie andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen eines von Ihnen verursachten Schadens.

Sie verursachen den Unfall selbst

Es hat bereits geschneit, die Fahrbahn ist glatt und trotzdem fahren Sie mit Sommerreifen los. Beim Bremsen verlieren Sie die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidieren mit einem anderen Auto. Hier ist die Bereifung unmittelbar relevant. Bei Schneeglätte hätten geeignete Winterreifen verwendet werden müssen. Die Kfz-Haftpflicht kümmert sich um berechtigte Schadenersatzansprüche des Unfallgegners. Für den Schaden am eigenen Auto kommt bei einem selbst verursachten Unfall grundsätzlich die Vollkaskoversicherung infrage. Ob und in welchem Umfang geleistet wird, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und den Umständen des Schadenfalls.

Sie sind Unfallopfer: Können Sommerreifen zu einer Mitschuld führen?

Sie fahren bei Schnee mit Sommerreifen. Ein anderes Fahrzeug missachtet Ihre Vorfahrt und es kommt zum Zusammenstoß. Dass der andere Fahrer einen Verkehrsfehler begangen hat, bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Bereifung bedeutungslos ist. Es kann geprüft werden, ob Sie den Zusammenstoß mit geeigneter Bereifung beispielsweise durch einen kürzeren Bremsweg hätten verhindern oder die Folgen reduzieren können. War Ihre Bereifung dagegen nicht ursächlich für den Unfall oder dessen Folgen, ist die bloße Tatsache, dass Sommerreifen montiert waren, nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Mithaftung.

Was zahlt die Kaskoversicherung bei Sommerreifen?

Während die Haftpflichtversicherung Schäden Dritter betrifft, geht es bei der Kaskoversicherung um Schäden am eigenen Fahrzeug. Hier kommt eine weitere Frage ins Spiel: War es grob fahrlässig, bei den vorhandenen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren? Wer beispielsweise trotz Schnee und Glätte bewusst mit Sommerreifen losfährt, obwohl er die Gefahr erkennen kann, muss damit rechnen, dass sein Verhalten bei der Schadenregulierung geprüft wird. Die Konsequenzen sind nicht bei jedem Versicherungsvertrag identisch. Nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz kann ein Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls grundsätzlich berechtigt sein, seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Versicherungsverträge können allerdings zugunsten der Versicherten davon abweichen.

Grobe Fahrlässigkeit bei der Alte Leipziger

Die Alte Leipziger verzichtet in der Voll- und Teilkaskoversicherung für Pkw, Campingfahrzeuge und Krafträder auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nach § 81 VVG. Das kann beispielsweise relevant sein, wenn das Verhalten des Fahrers nach einem Unfall als grob fahrlässig bewertet wird.
Der Verzicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Es bestehen insbesondere Ausnahmen bei der Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile sowie bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

Welche Strafe droht mit Sommerreifen bei Schnee und Glätte?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen gegen die situative Winterreifenpflicht verstößt, muss unabhängig von einem möglichen Versicherungsschaden mit Konsequenzen rechnen. Dem Fahrer droht bereits beim einfachen Verstoß ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld entsprechend. Auch der Fahrzeughalter kann belangt werden, wenn er eine entsprechende Fahrt zulässt oder anordnet.

Gute Fahrt beginnt mit dem richtigen Schutz.

Der richtige Schutz zeigt sich, wenn es darauf ankommt. Deshalb sind viele wichtige Leistungen in unseren Kfz-Tarifen bereits enthalten.

Jetzt rechnen

Unfall mit Sommerreifen: Was sollten Sie jetzt tun?

Ist der Unfall bereits passiert, sollten Sie vor allem die Unfallstelle sowie die Wetter- und Straßenverhältnisse dokumentieren. Fotos der montierten Reifen können ebenfalls hilfreich sein. Melden Sie den Schaden anschließend zeitnah Ihrer Kfz-Versicherung. Was direkt nach einem Verkehrsunfall zu beachten ist, welche Informationen Sie benötigen und wann Sie die Polizei verständigen sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was tun bei einem Autounfall?

Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Schaden dokumentieren und Versicherung informieren – mit Checkliste.

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