- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 8 Minuten
Was tun nach einem Autounfall?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:
1. Unfallstelle sichern
Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer haben Vorrang. Schalten Sie deshalb zunächst die Warnblinkanlage ein. Ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen, und achten Sie beim Aussteigen auf den vorbeifahrenden Verkehr.
Bringen Sie sich und Ihre Mitfahrer anschließend möglichst aus dem Gefahrenbereich. Auf Autobahnen sollten Sie sich nach Möglichkeit hinter der Leitplanke aufhalten.
Stellen Sie außerdem das Warndreieck gut sichtbar vor der Unfallstelle auf. Befindet sich die Unfallstelle beispielsweise hinter einer Kurve oder einer Kuppe, sollte das Warndreieck so positioniert werden, dass sich nähernde Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die Gefahr einstellen können.
Tipp: Bewahren Sie Warnweste und Warndreieck so im Fahrzeug auf, dass Sie sie im Notfall schnell erreichen können.
2. Verletzten helfen und Notruf wählen
Prüfen Sie nach der Absicherung der Unfallstelle, ob Personen verletzt wurden. Leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst über die 112.
Beim Notruf sollten Sie möglichst präzise angeben:
- Wo ist der Unfall passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Menschen sind betroffen?
- Welche Verletzungen sind erkennbar?
- Welche weiteren Gefahren bestehen?
Folgen Sie anschließend den Anweisungen der Leitstelle.
3. Wann sollte ich nach einem Autounfall die Polizei rufen?
Nicht bei jedem kleinen Blechschaden ist eine polizeiliche Unfallaufnahme erforderlich. In bestimmten Situationen sollten Sie die Polizei jedoch verständigen.
Das gilt insbesondere bei:
- verletzten Personen,
- größeren Sachschäden,
- Fahrerflucht,
- Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss,
- Streitigkeiten über den Unfallhergang,
- unklaren Unfallumständen,
- Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs.
Auch bei einem Unfall auf der Autobahn ist es wichtig, die Situation besonders sorgfältig abzusichern und die Polizei einzuschalten.
4. Autounfall dokumentieren und Beweise sichern
Eine möglichst vollständige Dokumentation erleichtert die spätere Schadenregulierung erheblich. Machen Sie deshalb – sofern dies gefahrlos möglich ist – Fotos, bevor die Fahrzeuge bewegt werden.
Fotografieren Sie insbesondere:
- die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge,
- die gesamte Unfallstelle aus mehreren Perspektiven,
- Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen,
- Kennzeichen,
- Verkehrszeichen und Ampeln,
- Straßenverlauf und Fahrbahnmarkierungen,
- relevante Spuren auf der Fahrbahn.
Achten Sie neben Detailaufnahmen auf Übersichtsfotos. Sie können später helfen, die Verkehrssituation und den Unfallhergang besser nachzuvollziehen.
Befinden sich am Unfallort beispielsweise Überwachungskameras an einer Tankstelle, auf einem Parkplatz oder einem Betriebsgelände, kann es außerdem sinnvoll sein, sich um die Sicherung möglicher Aufnahmen zu bemühen.
Gibt es Zeugen, notieren Sie deren Namen und Kontaktdaten.
5. Welche Daten muss ich mit dem Unfallgegner austauschen?
Tauschen Sie mit den anderen Unfallbeteiligten die erforderlichen Informationen aus. Dazu gehören insbesondere:
- Name und Anschrift,
- Telefonnummer,
- amtliches Kennzeichen,
- Angaben zum Fahrzeug beziehungsweise Fahrzeughalter,
- Kfz-Versicherung und – soweit vorhanden – Versicherungsnummer.
Wichtig: Bleiben Sie bei den Tatsachen und geben Sie am Unfallort kein vorschnelles Schuldanerkenntnis ab. Dokumentieren Sie stattdessen möglichst objektiv, was passiert ist.
6. Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Ein Europäischer Unfallbericht hilft dabei, keine wichtigen Angaben zu vergessen. Idealerweise liegt ein Exemplar immer im Handschuhfach.
Darin werden unter anderem festgehalten:
- Ort, Datum und Uhrzeit,
- Angaben zu den Beteiligten,
- Fahrzeuge und Kennzeichen,
- Versicherungsdaten,
- sichtbare Schäden,
- Unfallhergang,
- Unfallskizze
Fotos ergänzen den Unfallbericht sinnvoll.
7. Unfallstelle räumen und Fahrzeug abschleppen
Bei kleineren Schäden sollten die beteiligten Fahrzeuge nach der notwendigen Dokumentation aus dem Verkehrsraum entfernt werden, sofern dies sicher möglich ist. Ist Ihr Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher, benötigen Sie gegebenenfalls einen Abschleppdienst. Für Kunden der Alte Leipziger kann an dieser Stelle ein vereinbarter Kfz-Schutzbrief relevant werden.
Pannen- und Unfallhilfe mit dem Schutzbrief
Kann das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, sieht der Schutzbrief unter anderem folgende Leistungen vor:
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft: Die Alte Leipziger organisiert ein Pannenhilfsfahrzeug und übernimmt die Kosten einschließlich verwendeter Kleinteile bis 250 Euro.
Abschleppen: Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisiert die Alte Leipziger das Abschleppen. Möglich ist der Transport zur nächstgelegenen Werkstatt oder zum nächstgelegenen geeigneten Lagerplatz. Bei einem reinen Elektrofahrzeug kann auch zur nächstgelegenen Ladestation abgeschleppt werden. Für Pkw beträgt der Höchstbetrag 250 Euro. Für Lieferwagen bis 3,5 Tonnen und Campingfahrzeuge sind es 400 Euro.
Bergen: Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisiert die Alte Leipziger die Bergung. Die Kosten werden bis maximal 1.500 Euro übernommen.
Kann das Fahrzeug weder am Schadenstag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden, können im Schutzbrief weitere Leistungen greifen.
Dazu gehören beispielsweise:
• Weiter- oder Rückfahrt,
• Übernachtung,
• Mietwagen,
• Fahrzeugunterstellung.
Autounfall der Versicherung melden: Wann und wie?
Welche Versicherung muss ich nach einem Unfall informieren? Das hängt davon ab, wer geschädigt wurde und wie der Unfall entstanden ist.
| Situation | In der Regel relevant |
| Sie haben einem anderen einen Schaden zugefügt | Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung |
| Der andere Fahrer hat den Unfall verursacht | Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners |
| Schuldfrage oder Haftungsverteilung ist unklar | Auch eigene Kfz-Haftpflichtversicherung informieren |
| Eigenes Auto wurde bei einem versicherten Unfall beschädigt | Eigene Vollkaskoversicherung |
Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist dabei nicht nur dafür da, berechtigte Ansprüche Geschädigter zu bezahlen. Die Alte Leipziger prüft auch, ob gegen ihre Versicherten erhobene Schadenersatzansprüche überhaupt berechtigt sind. Begründete Ansprüche werden erfüllt, unbegründete Ansprüche auf Kosten des Versicherers abgewehrt.
Wer zahlt bei einem Autounfall?
Welche Versicherung für einen Schaden aufkommt, hängt vor allem davon ab, wer haftet und welcher Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Kfz-Haftpflicht: Schäden, die anderen entstehen
Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden bei anderen, ist grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung relevant. Die Kfz-Haftpflicht der Alte Leipziger umfasst insbesondere Schadenersatzansprüche aufgrund von: Personenschäden, Sachschäden und bestimmten Vermögensschäden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört dabei nicht nur das eigentliche Fahren, sondern beispielsweise auch das Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
Vollkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt dagegen grundsätzlich nicht den Unfallschaden am eigenen versicherten Fahrzeug. Hier kann eine Vollkaskoversicherung relevant sein. Als Unfall gilt dabei ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Damit kann die Vollkasko beispielsweise relevant werden, wenn Sie einen Unfall selbst verursacht haben und Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, spricht man von einem Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert ist dabei der Preis, der am Schadentag für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs erforderlich wäre. Der Restwert bezeichnet dagegen den Veräußerungswert des beschädigten oder zerstörten Fahrzeugs. Bei einem versicherten Totalschaden wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts gezahlt.
Wie schnell muss ich den Unfall melden?
Ein Schadenereignis, das zu einer Leistung der Alte Leipziger führen kann, muss grundsätzlich innerhalb einer Woche angezeigt werden. Ermitteln Polizei, Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schaden, muss die Alte Leipziger darüber unverzüglich informiert werden – auch wenn der Schaden bereits gemeldet wurde. Deshalb gilt: Melden Sie einen Unfall möglichst so schnell wie möglich und warten Sie nicht bis zum Ende der Frist.
Was braucht die Versicherung nach einem Autounfall?
Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto leichter lässt sich der Schaden prüfen. Halten Sie möglichst folgende Informationen bereit:
-
Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
-
Unfallhergang
-
Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
-
Namen und Kontaktdaten der Beteiligten
-
Versicherungsdaten
-
Fotos von Unfallstelle und Schäden
-
Kontaktdaten von Zeugen
-
Unfallbericht
-
gegebenenfalls polizeiliches Aktenzeichen
-
weitere Belege und Unterlagen zum Schaden
Unfall passiert? Kfz-Schaden jetzt online bei der Alte Leipziger melden
Einen Kfz-Schaden müssen Sie innerhalb einer Woche melden. Am schnellsten geht dies über unser entsprechendes Schadenformular.
Schaden meldenDarf ich mein Auto nach einem Unfall sofort reparieren lassen?
Es gilt als einfache Faustregel: Erst Schaden melden und weiteres Vorgehen abstimmen – dann die Reparatur beauftragen.
Partnerwerkstatt der Alte Leipziger
Ist eine Werkstattbindung vereinbart, vermittelt die Alte Leipziger im Schadenfall eine Partnerwerkstatt aus ihrem Werkstattnetz. Die erforderlichen Reparaturkosten werden im Rahmen der Bedingungen bis zum Wiederbeschaffungswert getragen. Auch finanziell kann die Reparatur in einer Partnerwerkstatt interessant sein. Bei Pkw reduziert die Alte Leipziger die vereinbarte Selbstbeteiligung:
-
in der Vollkasko um 150 Euro
-
in der Teilkasko um 75 Euro, Glasschäden sind hierbei gesondert geregelt.
Checkliste: Was muss ich nach einem Autounfall beachten?
Noch an der Unfallstelle
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Unfallstelle mit Warndreieck absichern
- Sich selbst und Mitfahrer in Sicherheit bringen
- Verletzten Erste Hilfe leisten
- Bei Bedarf 112 und/oder 110 wählen
- Endstellung der Fahrzeuge fotografieren
- Übersichtsfotos der Unfallstelle machen
- Schäden fotografieren
- Daten der Unfallbeteiligten austauschen
- Zeugen und deren Kontaktdaten notieren
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen
- Kein vorschnelles Schuldanerkenntnis abgeben
- Bei nicht fahrbereitem Auto Hilfe organisieren
Nach dem Unfall
- Schaden möglichst schnell der Versicherung melden
- Fotos und Unfallbericht bereithalten
- Polizeiliches Aktenzeichen mitteilen, sofern vorhanden
- Bei einem Kaskoschaden vor Reparatur Rücksprache mit der Alte Leipziger halten
- Vereinbarte Werkstattbindung prüfen
- Schutzbrief und weitere vereinbarte Leistungen prüfen
Diese Fehler sollten Sie nach einem Autounfall vermeiden
-
Kein vorschnelles Schuldanerkenntnis abgeben.
Beschreiben Sie den Unfall sachlich und dokumentieren Sie die Situation, statt die Haftungsfrage direkt am Unfallort abschließend zu bewerten.
-
Unfallstelle nicht ungesichert verlassen.
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit.
-
Keine Reparatur vorschnell beauftragen.
Bei einem Kaskoschaden sollten Sie vor der Reparatur das weitere Vorgehen mit der Alte Leipziger abstimmen.
-
Keine wichtigen Beweise übersehen.
Fotografieren Sie nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern auch die Unfallstelle und die Endstellung der Fahrzeuge. Notieren Sie außerdem mögliche Zeugen.
-
Schaden nicht unnötig spät melden.
Bei der Alte Leipziger muss ein Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, grundsätzlich innerhalb einer Woche angezeigt werden.
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