- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 5 Minuten
Finanzen und Vorsorge: was sich 2023 ändert
Inflation, Zinswende und eine sich stark ändernde Kaufkraft – im Bereich Finanzen & Vorsorge erwarten uns viele positive Neuerungen und erhebliche finanzielle Erleichterungen. Von Preisbremsen für Energie bis hin zu mehr Kindergeld von 250 Euro pro Kind hat der Gesetzgeber einige Maßnahmen für 2023 auf den Weg gebracht.
Strom, Gas & Fernwärme bekommen Preisbremse
Mit Wirkung zum 01.01.2024 bis Ende April 2024 soll aufgrund der Auswirkungen der Energiekrise eine Preisbremse für Energie in Kraft treten. Ganz konkret soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs in jenem Zeitraum gelten:
- Gaspreisdeckelung von 12ct pro Kilowattstunde
- Strompreisdeckelung bei 40ct pro Kilowattstunde
- Fernwärmepreisdeckelung bei 9,5ct pro Kilowattstunde
Ausnahme: Sollten Sie mehr Energie verbrauchen als jenen Energieverbrauch im Vorjahr, müssen Sie den erhöhten Energiepreis bezahlen. Für eine schnelle Entlastung von den erhöhten Energiepreisen wurde beschlossen, dass für den Dezember 2022 der Abschlag übernommen werden kann. Diese Soforthilfe gilt für Fernwärme- und Gasnutzung und wird mit der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2023 über den/die Vermieter/in abgerechnet.
Die Preisbremsen werden jedoch erst zum März 2023 umgesetzt, sodass die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend erstattet werden. Mehr dazu lesen Sie bei der Verbraucherzentrale.
Doch wie sieht es aus mit Öl und Holzpellets? Auch für diese Heizmittel musste jeder bisher tiefer in die Tasche greifen. Hier kann nur eine Entlastung über einen Härtefallfonds erfolgen.
Die indirekte Kostenerleichterung durch die Mehrwertsteuersenkung auf Erd-, Flüssiggas und Fernwärme von 19 Prozent auf 7 Prozent gilt noch bis Ende März 2024.
Kindergeld ab Start 2023 einheitlich 250 Euro pro Kind
Vormals gab es eine Tabelle mit verschiedenen Kindergeldsätzen in Abhängigkeit zu der Anzahl der Kinder und Geschwisterkinder. Nun dürfen sich Familien und Eltern ab dem 01.01.2023 auf 250 Euro einheitlich pro Kind freuen. Aktuell lag das Kindergeld bei 219 Euro für das erste und zweite Kind und für das dritte Kind 225 Euro. Somit haben wir für die ersten beiden Kinder eine Steigerung von 31 Euro pro Monat.
Ausnahme: Für das vierte Kind und weitere Kinder darüber gibt es bereits 250 Euro, dafür wurde keine Erhöhung vorgesehen.
Solar-Anlage für das private Dach wird interessant
Von der Gründung einer GbR bis hin zur komplizierten Abrechnung bei Einspeisung ins Stromnetz – bisher waren Solaranlagenbesitzer geplagt von Auflagen und Hindernissen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Eigenenergiegewinnung.
Mit dem neuen EEG werden PV-Anlagen auf dem Dach bis zu 30 kWp voraussichtlich von der Einkommenssteuer befreit und für den Kauf von PV-Anlagen wird ab 01.01.2023 keine Umsatzsteuer mehr fällig, wodurch sich die Anschaffungskosten für die Verbraucher/innen um 19 Prozent reduzieren.
Darüber hinaus werden ab sofort mit dem neuen Gesetz neben PV-Anlagen für das Hausdach auch Garagenanlagen oder Anlagen im Garten gefördert – vorausgesetzt, das Hausdach ist für eine Anlageninstallation nicht geeignet. Welche detaillierten Anforderungen dafür gelten, wird jedoch noch bekanntgegeben.
Bei der Einspeisevergütung tut sich ebenfalls etwas:
Alle Anlagen bis 10 kWp, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb gegangen sind, bekommen Sie bei Volleinspeisung ins Stromnetz 13ct pro kWh und bei Teileinspeisung (meint die teilweise Eigennutzung des Stroms) 8,2ct pro kWh.
Alle Anlagen über 10 kWp bis zu 40 kWp erhalten für die ersten 10 kWp 8,2ct pro kWh. Alle Anlagenteile darüber hinaus erhalten 7,1ct pro kWh.
CO2 Abgabe-Beteiligung für Vermieter/innen
Mit der folgenden Regelung wird Ihr/e Vermieter/in mehr dazu animiert, in Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Mietimmobilie zu investieren. Über ein Stufenmodell wird ab 2023 der/die Vermieter/in je nach Klimafreundlichkeit der Immobilie für die CO2-Abgabe zur Kasse gebeten – und nicht mehr wie zuvor die Mietpartei.
Dabei geht es um Abgabenkosten von 30 Euro pro Tonne CO2. Es ist jedoch zu erwarten, dass diese Kosten bis 2025 stückweise auf bis zu 55 Euro angehoben werden. Dies gilt neuerdings auch für Immobilien, die mit Fernwärme beheizt werden.
Wohngelderhöhung
In 2023 winkt auch eine Erhöhung des Wohngelds um etwa 190 Euro pro Monat und das auch für deutlich mehr Menschen als zuvor. Bisher profitieren rund 600.000 Menschen vom Wohngeld, ab 2023 können rund 2 Mio. Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen.
Wer Anspruch auf Wohngeld hat, hängt ganz individuell von vielen Faktoren wie Wohnort, Einkommen und Miete ab. Zu dieser Fragestellung können Sie bei der Verbraucherzentrale weitere Informationen finden.
Bürgergeld wird Nachfolger von Hartz IV
Lange umstritten von der Ampel-Koalition und der CDU: das neue Bürgergeld. Es sah in seinem ursprünglichen Entwurf Erhöhungen und mehr Freigrenzen vor. Nun besteht Einigung über folgende Inhalte des Bürgergelds:
- Statt bisher 449 Euro soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 502 Euro erhöht werden.
- Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro sollen auf 30Prozent steigen.
- Außerdem wird ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro eingeführt
- Die Vermögensfreibeträge waren ein erheblicher Streitpunkt bei der Entwicklung des Bürgergelds. Nun besteht Einigung auf einen Freibetrag von 40.000 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Geldanlage – wie Anleger Gas- und Kernenergie umgehen können
Ab 01.01.2023 gelten neue Offenlegungspflichten, sodass im Klassifizierungssystem der EU spezifische Gas- und Kerntätigkeiten in der EU transparent als nachhaltig eingestuft werden. Somit können Sie noch vor der Geldanlage einfach erkennen, ob die Energiequellen enthalten sind und Ihre Investition demnach unter Nachhaltigkeitsaspekten und künftigen Kostenaspekten abwägen.
Anhebung des Pfändungsfreibetrags
Im April 2023 wird bekanntgegeben, auf welche Höhe die Pfändungsfreigrenze angepasst wird. In diese Erhöhung werden die pfandfreien Grundbeträge und Mehrbeträge hineinfallen. Die Pfändungsfreigrenze ist die Grenze, die der Gesetzgeber anerkennt als Betrag, den Sie zum Leben benötigen. Dieser Betrag darf von Banken oder anderen Gläubigern nicht angetastet werden.
Mehr Rente
Dass es zwischen Osten und Westen hinsichtlich Abgaben und Bezügen große Unterschiede gab und gibt, ist bekannt und wird aktuell immer mehr aufgeräumt. Nun sollen zum 01.07.2023 auch die Renten im Osten um 4,2 Prozent und im Westen um 3,5 Prozent steigen.
Diese Anpassung gilt für die gesetzliche Unfallrente, Rente für Landwirte, alle Altersrenten sowie Erwerbsminderungsrente.
Tipp:
Für alle, die vorzeitig mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen: die Hinzuverdienstgrenze wird abgeschafft! Bei der Rente ab 63 dürfen Sie somit ab 2023 so viel nebenbei verdienen, wie es Ihnen möglich ist.
Ausnahme: Für alle, die eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsgrenze beanspruchen, bleibt die Hinzuverdienstgrenze bestehen, wird jedoch erhöht von 6.300 Euro auf 17.272,50 Euro pro Jahr.
Für alle, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, kommt keine Änderung, da es hier bereits einen unbegrenzten Hinzuverdienst gibt.
Tabak erfährt Preiserhöhung
Die Tabaksteuer steigt ebenso zum 01.01.2023 um etwa 10ct. Somit kostet eine Packung Zigaretten im Schnitt 7,60 Euro. Weitere Preiserhöhungen in den kommenden Jahren sind zu erwarten. So sind für die Jahre 2025 und 2026 Preiserhöhungen um weitere 15ct fest in Planung.
Weitere Informationen zum Thema „Finanzen“ finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
„Was sich 2023 ändert!“
Nicht nur im Bereich Finanzen & Vorsorge wird sich 2023 einiges ändern. Erfahren Sie in folgenden Artikeln mehr zu den Themen Gesundheit, Lifestyle, Mobilität und Arbeitswelt.
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Teil 1: Gesundheit
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Teil 2: Finanzen & Vorsorge
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Teil 3: Lifestyle
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Teil 4: Mobilität
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Teil 5: Arbeitswelt
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