- Text : Social Media-Team Alte Leipziger - Hallesche
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Dabei ist diese Form der Zusatzleistung neben dem Gehalt die beliebteste, wie eine Umfrage belegt. Zudem hat jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer schon seit einigen Jahren das Recht, einen Teil seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Wenn Mitarbeiter die Wahl zwischen Betriebsrente und Gehaltserhöhung hätten, steht die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oben. Das zeigt die Auswertung „Wertigkeit der betrieblichen Altersversorgung“, für welche ein Beratungs- und Dienstleistungs-Unternehmen Mitte letzten Jahres 1.000 Mitarbeiter in deutschen Großunternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten befragte. Knapp 66 Prozent der Teilnehmer sprach sich für die bAV aus, 59 Prozent votierten für eine Erhöhung ihrer monatlichen Bezüge.
Je älter die Befragten waren, desto höher war der Anteil derjenigen, die eine bAV einer Gehaltserhöhung vorzogen. Firmen können also nicht nur mit einem guten Gehalt, sondern auch mit Zusatzleistungen wie einer betrieblichen Altersvorsorge ihr Image als guter Arbeitgeber verbessern. Dies ist nicht nur für Unternehmen, die von einem Fachkräftemangel betroffen sind, ein nicht unerheblicher Vorteil, um als attraktiver Arbeitgeber zu gelten.
Recht auf betriebliche Altersvorsorge
Seit 2002 hat jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer das Recht auf eine Altersvorsorge im Rahmen einer bAV. Welche der fünf Formen der bAV – ob Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direkt– oder Pensionszusage oder Unterstützungskasse – dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, entscheidet der Arbeitgeber.
Bietet der Arbeitgeber keine bAV an, steht dem Arbeitnehmer eine Direktversicherung zu, bei dem er einen bestimmten Anteil seines Gehaltes steuer- und sozialversicherungsfrei über den Arbeitgeber in eine Lebensversicherung oder auch in einen Riester-Rentenvertrag einzahlt.
Nähere Einzelheiten zur bAV sowie zu deren Vorteilen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, erfährt man auf Wunsch beim Versicherungsfachmann.
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