- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes waren noch nie so viele Bürger hierzulande aufgrund einer Erwerbsminderung auf eine Grundsicherung angewiesen. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die jedoch nur erhält, wer unter anderem die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, reicht oft nicht aus, um nicht doch auf diese Art der Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keine oder nur weniger als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben und den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat Anspruch auf eine Grundsicherung. Eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung bekommen jedoch nur betroffene Erwachsene bis zur Altersgrenze, ab der sie Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben könnten.
Ende 2017 haben hierzulande laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) 514.737 Personen eine solche Grundsicherung erhalten. Das ist der höchste Wert, seit 2003 die Grundsicherung bei Erwerbsminderung als staatliche Sozialleistung eingeführt wurde. 2003 waren es mit rund 181.000 Grundsicherungs-Beziehern noch rund zwei Drittel weniger als 2017. Im Vergleich von 2016 zu 2017 ist die Zahl der dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, die auf eine Grundsicherung angewiesen waren, um fast 2,9 Prozent beziehungsweise um 14.429 Betroffene gestiegen.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht
Von Anfang an waren mehr Männer als Frauen auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung angewiesen. Ende 2017 gab es 291.611 Bezieher und 223.126 Bezieherinnen einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung, was einem Verhältnis von 56,7 Prozent Männern zu 43,3 Prozent Frauen entspricht. Der geschlechterspezifische Anteil hat sich in den vergangenen Jahren nur wenig verändert.
Wie aus den Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht, schützt auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente häufig nicht davor, nicht doch auf eine Grundsicherung angewiesen zu sein. 2016 hatten fast 15 Prozent der Bürger, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhielten, auch Anspruch auf eine Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.
Damit haben bei jedem siebten Erwerbsminderungsrenten-Bezieher, der hierzulande wohnte, sein Vermögen und sein Einkommen, zu dem auch die Rente zählt, nicht ausgereicht, um wenigstens den notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Vorsorge vor hohen Einkommenseinbußen
Um Anspruch auf eine volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein können. Zudem muss der Betroffene, bis auf wenige Ausnahmen, vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und davon mindestens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet haben.
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist von der Altersrente, die ein Betroffener hätte, wenn er im gleichen Umfang wie bisher weiterarbeiten könnte, abhängig. Je nach Alter, ab wann die Erwerbsminderung eintritt, werden davon noch Abschläge abgezogen. Da bereits die Höhe der Altersrente in der Regel weniger als die Hälfte des bisherigen Einkommens beträgt, ist auch die volle Erwerbsminderungsrente um einiges niedriger als das bisherige Einkommen des Betroffenen.
Viele können daher im Falle einer Erwerbsminderung auch mit einer vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ihren Lebensstandard nicht halten. Zudem gibt es auch einige, wie viele Selbstständige, die aufgrund der fehlenden versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen keinen Anspruch auf eine solche Rente haben. Umso wichtiger ist es für alle Erwerbstätigen, finanziell für den Fall einer Erwerbsminderung vorzusorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu entsprechende Lösungen wie eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung an.
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