Finanzen & Vorsorge

Einbruch
8. Juni 2026

Hausratversicherung bei Diebstahl, Einbruch und Raub: Was ist versichert?

Während des Einkaufs verschwindet die Handtasche, nach dem Urlaub ist die Wohnungstür aufgebrochen oder ein Täter verwüstet bei einem Einbruch das gesamte Zuhause. Viele wissen nicht, dass die Hausratversicherung deutlich mehr absichern kann als nur den klassischen Wohnungseinbruch. Je nach Tarif besteht Versicherungsschutz auch bei Raub, Vandalismus nach einem Einbruch und in bestimmten Formen von Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 6 Minuten

Diebstahl, Einbruch oder Raub: Wo liegt der Unterschied?

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Die Hausratversicherung zahlt bei versicherten Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Versichert ist dabei der Hausrat — also Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt dienen. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, Bücher, Sportgeräte, Bargeld und Wertsachen innerhalb bestimmter Grenzen. Die Entschädigung erfolgt in der Regel zum Neuwert. Das bedeutet: Ersetzt wird der Betrag, der nötig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

Was ist bei Einbruch konkret versichert?

Bei einem Einbruch ersetzt die Hausratversicherung nicht nur gestohlene Gegenstände. Je nach Schaden können auch weitere Kosten entstehen, die ebenfalls versichert sein können. Dazu gehören:

  • beschädigte Einrichtung

  • Vandalismusschäden innerhalb der Wohnung

  • Reparaturkosten an Türen, Fenstern oder Schlössern

  • Schlossänderungskosten

  • Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist

  • Transport- und Lagerkosten

  • Bewachungskosten

  • Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen

  • Aufräumungskosten

Ist Bargeld bei Einbruch versichert?

Bei der Alte Leipziger sind Wertsachen und Bargeld Teil des Hausrats, unterliegen aber tarifabhängigen Höchstgrenzen. Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks ist je nach Tarif begrenzt, ebenso Schmuck, Sparbücher, Urkunden und andere Wertsachen.

Deshalb gilt: Größere Bargeldbeträge sollten nicht dauerhaft zu Hause aufbewahrt werden.

Zahlt die Hausratversicherung bei Kreditkartenmissbrauch?

Wird bei einem Einbruch oder Raub eine Kreditkarte, Scheckkarte oder Kundenkarte gestohlen, kann zusätzlich ein finanzieller Schaden entstehen. Bei der Alte Leipziger ist der unberechtigte Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub je nach Tarif mitversichert.

Wichtig ist: Gestohlene Karten müssen sofort gesperrt werden. Nutzen Sie dafür den Sperr-Notruf 116 116.

Welche Diebstähle außerhalb der Wohnung können versichert sein?

Gilt der Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt.

Beispiele:

  • Die Wohnungstür wird nur zugezogen, aber nicht abgeschlossen.
  • Ein Fenster bleibt beim Verlassen der Wohnung offen.
  • Die Terrassentür bleibt gekippt.

Die Alte Leipziger verzichtet in der Hausratversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gilt nicht bei Konsum von Alkohol oder Drogen.

Junges Paar in neuer Wohnung

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Hausratversicherung sein?

Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entsprechen. Ist sie zu niedrig, droht Unterversicherung. Dann kann die Entschädigung im Schadenfall anteilig gekürzt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sein?

Zerstörte Haustüre

Hausrat-versicherung der Alte Leipziger

Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihr Zuhause und Ihren Hausrat vor den finanziellen Folgen von Einbruch, Diebstahl, Raub oder Vandalismus.

Zum Hausratschutz

Was ist nach einem Einbruch oder Diebstahl zu tun?

  • Polizei rufen: Wählen Sie bei Einbruch oder akuter Gefahr den Notruf 110. Betreten Sie den Schadenort möglichst nicht, bevor die Polizei ihre ersten Maßnahmen abgeschlossen hat.

  • Karten und Konten sperren: Lassen Sie gestohlene Bankkarten, Kreditkarten und Sparbücher sofort sperren. Der zentrale Sperr-Notruf lautet 116 116.

  • Nichts verändern: Räumen Sie nicht sofort auf. Spuren können für die Polizei und die Schadenregulierung wichtig sein

  • Fotos machen: Dokumentieren Sie Schäden an Türen, Fenstern, Möbeln und Räumen. Fotografieren Sie die Situation vor dem Aufräumen.

  • Stehlgutliste erstellen: Listen Sie alle gestohlenen Gegenstände auf. Diese Liste benötigt sowohl die Polizei als auch die Versicherung.

  • Schaden der Versicherung melden: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Hausratversicherung.

Wie kann man Einbruch und Diebstahl vorbeugen?

  • Haus- und Wohnungstür immer abschließen, auch bei kurzer Abwesenheit

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren schließen

  • Keller- und Dachbodentüren sichern

  • keine Fremden ungeprüft ins Haus lassen

  • Wertsachen nicht sichtbar tragen oder liegen lassen

  • keine Urlaubspläne öffentlich in sozialen Medien teilen

  • abschließbare Fenstergriffe und Fenstergitter

  • Zusatzschlösser, Panzerriegel und Türketten

  • Bewegungsmelder

  • Außenbeleuchtung

  • Alarmanlagen

  • Kameras unter Beachtung des Datenschutzes

  • Zeitschaltuhren für die Beleuchtung der Innenräume und elektrische Rollläden

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