- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 3 Minuten
Es gibt Situationen, wie zum Beispiel nach einem Unfall, da kann man nicht mehr entscheiden oder auch mitteilen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Für diesen Fall gilt es vorzusorgen und zwar mithilfe einer sogenannten Patientenverfügung. Hier legt man individuell fest, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist und welche Maßnahmen gewünscht sind – und natürlich auch welche nicht. Diese Anweisungen sind für die Ärzte bindend.
Ein Verkehrsunfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit – jeder kann praktisch jederzeit und überall in die Lage kommen, dass er bedeutende Fragen zu seiner medizinischen Behandlung und Betreuung nicht mehr selbst beantworten kann. Genau für diesen Fall ist die Patientenverfügung gedacht.
Diese kann jeder Volljährige schriftlich erstellen und dabei genau festlegen, welche medizinischen Handlungen und Maßnahmen bei bestimmten Krankheitszuständen gewünscht sind – und natürlich welche nicht. Eine Patientenverfügung ist für Ärzte sowie das medizinische und das pflegende Personal bindend, allerdings nur, wenn sie bestimmte Formalien und Kriterien einhält.
Vorgaben für eine Patientenverfügung
So muss eine Patientenverfügung zum Beispiel schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Sie kann auch durch einen Notar beglaubigt sein. Die in der Patientenverfügung festgelegten Handlungsanweisungen dürfen nicht rechtswidrig sein und gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
Das Einfordern einer aktiven Sterbehilfe wäre demnach nicht rechtmäßig und in der Folge dadurch natürlich auch nicht bindend. Außerdem müssen die festgelegten Handlungsanweisungen zur konkreten Lebens- und Behandlungssituation passen.
Das bedeutet: Aus der Patientenverfügung muss genau hervorgehen, ob in einer bestimmten Situation diese oder jene indizierte ärztliche oder pflegerische Maßnahme gewünscht ist oder eben nicht. Deshalb muss eine Patientenverfügung entsprechend detailliert sein.
Kostenfrei heißt nicht unbedingt schlechter
Online gibt es diverse Informations- und Beratungsangebote, die bei der Erstellung einer derartigen Verfügung unter die Arme greifen. Einige dieser Angebote sind kostenpflichtig, andere kostenfrei, wobei die Kosten nicht unbedingt etwas über die Qualität der Unterstützung aussagen. Zu diesem Ergebnis kommen die Verbraucherzentralen, die sich kostenpflichtige Dienste genauer angesehen und die Ergebnisse analysiert haben. Dabei wurde kaum ein Argument gefunden, das für die kostenpflichtigen Angebote gesprochen hat.
Konkret bemängelt beispielsweise die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „In einem Test von elf kostenpflichtigen Onlineangeboten haben wir festgestellt, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustiz-Ministeriums sogar übereinstimmen.“ Von einer „Optimierung“ der Mustervorlagen – einem Dienst, den einige ebenfalls anbieten, warnen die Experten der Verbraucherzentrale sogar.
„Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine solche Version schlecht investiert“, betonen einige Verbraucherzentralen.
Hier gibt es kostenlose Unterstützung
Wer eine Patientenverfügung oder auch eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellen möchte, findet online im Webportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) detaillierte Informationen.
Entsprechend ausführliche Ratgeber, wie zum Beispiel die 48 Seiten umfassende Broschüre „Patientenverfügung“, können hier kostenfrei heruntergeladen oder bestellt werden. Der genannte Ratgeber enthält nicht nur theoretisches Wissen, sondern liefert auch Textbausteine, die für die eigene Verfügung hilfreich sind. Diese Textbausteine können übrigens auch im BMJV-Webauftritt als Word-Textbausteine heruntergeladen und für die eigene Patientenverfügung verwendet werden – das spart viel Schreibarbeit.
Außerdem gibt es online beim BMJV auch entsprechende Vordrucke zum Download, um beispielsweise auch eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und/oder eine Konto- und Depotvollmacht zu erstellen. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet auf seiner Website mit den kostenlos herunterladbaren Broschüren „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ sowie „Der große Vorsorgeberater“ ebenfalls gut aufbereitete Informationen zum Thema an.
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