- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 3 Minuten
Finanzen und Vorsorge: was sich 2022 ändert
2022 hält schon jetzt relevante Neuerungen für uns alle bereit. Angefangen im Bereich Mobilität über Gesundheit bis hin zum Thema Finanzen und Vorsorge. Im folgenden Artikel erfahren Sie alle Infos zu den Veränderungen im Bereich Finanzen und Vorsorge.
Altersvorsorge
Der Höchstrechnungszins für Altersvorsorgeprodukte wurde ab Januar 2022 von 0,9 % auf 0,25 % gesenkt. Dieses hat Auswirkungen auf Neuverträge in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Ebenfalls betroffen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Pfändungsschutz
Der Pfändungsschutz wird ab dem 1. Januar 2022 verbessert. Hier wird zum Beispiel die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert und modernisiert. Neu ist auch, dass Haustiere nicht gepfändet werden dürfen. Ebenfalls von der Pfändungsliste gestrichen wird das Weihnachtsgeld, zumindest bis zu einem Betrag von 630 Euro.
Private Pflegepflichtversicherung
Für die private Pflegepflichtversicherung wird von den Krankenversicherern ab Januar ein Zuschlag erhoben: monatlich sind das 3,40 € bzw. 7,30 € für Versicherte mit Beihilfeanspruch (vor allem Beamte), die zusätzlich bezahlt werden müssen. Damit soll die Finanzierung durch coronabedingte Mehrausgaben ausgeglichen werden. Vorgesehen ist diese Zusatzbeitrag und für das Jahr 2022, also im Moment noch befristet auf den 1.12.2022.
Rente – Verlängerung der Corona-Sonderreglung für Frührente
Wer in Frührente ist, darf im Jahr 2022 weiterhin 46.060 Euro hinzuverdienen. Diese Regelung galt schon im Jahr 2021 aufgrund von Corona und wird nun nochmal um ein Jahr verlängert. Das bedeutet, dass sowohl Rentner und Rentnerinnen als auch jene, die ganz neu in Rente gehen, mehr verdienen können ohne sich Sorgen darüber machen zu müssen, dass ihnen die Rente gekürzt wird.
Rentenerhöhung
Auch das sind gute Nachrichten, zumindest für Rentner und Rentnerinnen: Für den Juli 2022 wurden nämlich bereits Rentenerhöhungen angekündigt. 4,4 Prozent sollen es im Westen sein, 5,1 Prozent im Osten. Immer noch etwas weniger als im Rentenversicherungsbericht geschätzt wurde.
Reklamation – verbesserte Rechtslage für Käufer und Käuferinnen
Das dürfte für viele Verbraucher und Verbraucherinnen eine interessante Information sein: Die Rechtslage für Käufer und Käuferinnen wird verbessert. Die Beweislastregel, die bislang nur ein halbes Jahr betrug, wird auf 12 Monate verlängert. Das bedeutet Folgendes: Wenn ein Käufer oder eine Käuferin einen Mangel an der Ware entdeckt und nachweisen kann, dass dieser beim Kauf schon bestand, muss der Händler oder die Händlerin dafür haften. Genau diese Beweislastumkehr gilt nun nicht nur 6, sondern 12 Monate lang.
Steuern
Wie in jedem Jahr, so erhöht sich auch in 2022 der jährliche Grundfreibetrag, was bei vielen für steuerliche Entlastung sorgt. Die Grenze erhöht sich von 9.744 auf 9.984 Euro.
Der Altersvorsorgeaufwand wie beispielsweise eine Rürup Rente gilt als Sonderausgabe und verringert die Steuerlast. Alleinstehende können im neuen Jahr bis zu 25.639 abrechnen, Ehepaare das Doppelte davon.
Steuerfreibeträge – höhere Grenzen und strengere Auflagen
Wenn vom Arbeitgebenden kleine Extras ausgegeben werden – dazu zählen beispielsweise Gutscheine oder Tankkarten – dann können diese auch im Jahr 2022 steuerfrei bleiben. Die Grenze steigt dabei von 44 Euro im Monat (2021) auf 50 Euro im Monat an. Allerdings werden die Regeln strenger, nach denen diese Sachleistungen von der Steuer befreit sind. Sowohl der Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende müssen also genau hinschauen, ob Gutscheine, Geldkarten und ähnliches wirklich lohnsteuerfrei sind oder nicht.
Essensgutscheine und Zuschüsse bei den Mahlzeiten bleiben von dieser neuen Regelung allerdings unberührt.
Fazit
Auch im neuen Jahr 2022 ändert sich einiges:
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Mindestlohn Erhöhung bis Sommer 2022 auf 12 €
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Pfändung: die Liste der unpfändbaren Dinge wird modernisiert
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Höhere Freibeträge bei Gutscheinen & Co. auf 50 € pro Monat
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Corona-Bonus bis Ende März steuerfrei
Ein paar Änderungen sind Corona geschuldet, andere wiederum waren überfällig bzw. schon länger geplant.
Fest steht, dass viele durch die geplanten Änderungen eine finanzielle Entlastung erfahren dürften wie beispielsweise durch den Mindestlohn oder die Rentenerhöhung.
„Was sich 2022 ändert!“
Nicht nur im Bereich der Arbeitswelt wird sich 2022 einiges ändern. Erfahren Sie in folgenden Artikeln mehr zu den Themen Gesundheit, Lifestyle, Mobilität und Arbeitswelt.
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Teil 1: Gesundheit
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Teil 2: Finanzen & Vorsorge
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Teil 3: Lifestyle
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Teil 4: Mobilität
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Teil 5: Arbeitswelt
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