- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 6 Minuten
Diebstahl, Einbruch oder Raub: Wo liegt der Unterschied?
Was ist Diebstahl?
Diebstahl bedeutet: Jemand nimmt eine fremde bewegliche Sache weg, um sie zu behalten oder weiterzugeben. Im Alltag kann das die Geldbörse, das Smartphone, Schmuck oder ein Fahrrad sein.
Was ist einfacher Diebstahl?
Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn Täter keine Gewalt anwenden und kein Hindernis überwinden müssen.
Beispiele:
- Die Handtasche wird unbeaufsichtigt aus dem Café gestohlen.
- Die Wäsche wird von der Leine entwendet.
- Ein Handy liegt offen im Einkaufskorb und wird gestohlen.
Was ist Einbruchdiebstahl?
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter unberechtigt in einen verschlossenen Raum eindringen, einsteigen, ein Schloss aufbrechen oder mit einem falschen beziehungsweise zuvor gestohlenen Schlüssel Zugang erhalten.
Beispiele:
- Die Wohnungstür wird aufgebrochen.
- Ein Fenster wird aufgehebelt.
- Täter nutzen einen zuvor gestohlenen Wohnungsschlüssel.
Was ist Vandalismus nach Einbruch?
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn Täter nach dem Eindringen versicherte Sachen vorsätzlich beschädigen oder zerstören.
Beispiele:
- Möbel werden zerstört.
- Schränke werden aufgebrochen.
- Geschirr, Technik oder Einrichtung werden beschädigt.
- Die Wohnung wird verwüstet.
Was ist Raub?
Raub ist die Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer oder als Herausgabe von Sachen unter Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben.
Beispiel: Unter Bedrohung müssen Bargeld oder Schmuck herausgegeben werden
Wann zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?
Die Hausratversicherung zahlt bei versicherten Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Versichert ist dabei der Hausrat — also Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt dienen. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, Bücher, Sportgeräte, Bargeld und Wertsachen innerhalb bestimmter Grenzen. Die Entschädigung erfolgt in der Regel zum Neuwert. Das bedeutet: Ersetzt wird der Betrag, der nötig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Was ist bei Einbruch konkret versichert?
Bei einem Einbruch ersetzt die Hausratversicherung nicht nur gestohlene Gegenstände. Je nach Schaden können auch weitere Kosten entstehen, die ebenfalls versichert sein können. Dazu gehören:
-
beschädigte Einrichtung
-
Vandalismusschäden innerhalb der Wohnung
-
Reparaturkosten an Türen, Fenstern oder Schlössern
-
Schlossänderungskosten
-
Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist
-
Transport- und Lagerkosten
-
Bewachungskosten
-
Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen
-
Aufräumungskosten
Ist Bargeld bei Einbruch versichert?
Bei der Alte Leipziger sind Wertsachen und Bargeld Teil des Hausrats, unterliegen aber tarifabhängigen Höchstgrenzen. Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks ist je nach Tarif begrenzt, ebenso Schmuck, Sparbücher, Urkunden und andere Wertsachen.
Deshalb gilt: Größere Bargeldbeträge sollten nicht dauerhaft zu Hause aufbewahrt werden.
Zahlt die Hausratversicherung bei Kreditkartenmissbrauch?
Wird bei einem Einbruch oder Raub eine Kreditkarte, Scheckkarte oder Kundenkarte gestohlen, kann zusätzlich ein finanzieller Schaden entstehen. Bei der Alte Leipziger ist der unberechtigte Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub je nach Tarif mitversichert.
Wichtig ist: Gestohlene Karten müssen sofort gesperrt werden. Nutzen Sie dafür den Sperr-Notruf 116 116.
Welche Diebstähle außerhalb der Wohnung können versichert sein?
Diebstahl aus dem verschlossenen Auto
Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen kann versichert sein, wenn sich die Sachen in einem fest umschlossenen und verschlossenen Innen- oder Kofferraum oder in einer verschlossenen Dachbox befinden. Versichert ist bei der Alte Leipziger der Schutz aus dem verschlossenen Fahrzeug bis zu 2 % der Versicherungssumme. Wertsachen sind dabei nur im Tarif comfort mitversichert.
Beispiel: Auf dem Weg in den Urlaub wird Ihr verschlossenes Auto aufgebrochen. Aus dem Kofferraum werden Koffer, Kleidung und ein Tablet gestohlen.
Diebstahl im Urlaub
Auch auf Reisen ist kann der Hausrat versichert sein. Besonders relevant sind Einbrüche in:
- Hotelzimmer
- Ferienwohnungen
- Schiffskabinen
- Schlafwagenabteile
Beispiel: Während einer Kreuzfahrt wird Ihre Kabine aufgebrochen. Bargeld, Tablet und Sonnenbrille werden gestohlen
Diebstahl am Arbeitsplatz
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz können je nach Tarif ebenfalls geschützt sein. Die Alte Leipziger versichert im Tarif classic Diebstahl am Arbeitsplatz bis 1.000 Euro, im Tarif comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Diebstahl aus dem Krankenzimmer
Während eines stationären Aufenthalts können persönliche Gegenstände aus dem Krankenzimmer gestohlen werden. Versichert ist bei der Alte Leipziger Diebstahl aus dem Krankenzimmer im Tarif comfort bis zu einer Höhe von 5.000 €, Wertsachen bis 500 €.
Taschendiebstahl
Bei der Alte Leipziger ist Taschendiebstahl mitversichert, allerdings mit festen Entschädigungsgrenzen. Bargeld ist dabei auf 50 Euro begrenzt; für Mobiltelefone und Tablets gelten ebenfalls besondere Grenzen.
Beispiel: Sie steigen nach einem Stadtbummel mit Einkäufen in eine volle Bahn. Während der Fahrt wird Ihre Handtasche unbemerkt entwendet.
Diebstahl im Garten oder Treppenhaus
Bei der Alte Leipziger sind auch Gegenstände auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, wie im Treppenhaus, versichert.
Dazu zählen bei der Alte Leipziger unter anderem:
- Gartenmöbel
- Gartengeräte
- Grills
- Wäschespinnen
- Skulpturen
- Wäsche und Bekleidung zum Trocknen oder Lüften
- Kinderspiel- und Sportgeräte
- Kinderwagen
- Rollstühle und fahrbare Gehhilfen
- Waschmaschinen und Wäschetrockner aus Gemeinschaftsräumen
Beispiel: Sie hängen Ihre Wäsche im Garten auf. Ein Gelegenheitsdieb nimmt mehrere Kleidungsstücke von der Wäschespinne mit.
Diebstahl von Sportgeräten
Sportausrüstung wird oft dauerhaft außerhalb der Wohnung gelagert — etwa im Reitstall oder im Golfclub. Die Alte Leipziger bietet eine dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte. Versichert sein können zum Beispiel ein Reitsattel im Reitverein oder eine Golfausrüstung im Spind des Golfclubs (bis 5.000 € classic, bis 10.000 € comfort)
Fahrräder zählen dabei grundsätzlich nicht zu diesen Sportgeräten; dafür gibt es ein eigenes Fahrrad-Paket.
Gilt der Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt.
Beispiele:
- Die Wohnungstür wird nur zugezogen, aber nicht abgeschlossen.
- Ein Fenster bleibt beim Verlassen der Wohnung offen.
- Die Terrassentür bleibt gekippt.
Die Alte Leipziger verzichtet in der Hausratversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gilt nicht bei Konsum von Alkohol oder Drogen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Hausratversicherung sein?
Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entsprechen. Ist sie zu niedrig, droht Unterversicherung. Dann kann die Entschädigung im Schadenfall anteilig gekürzt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sein?
Was ist nach einem Einbruch oder Diebstahl zu tun?
-
Polizei rufen: Wählen Sie bei Einbruch oder akuter Gefahr den Notruf 110. Betreten Sie den Schadenort möglichst nicht, bevor die Polizei ihre ersten Maßnahmen abgeschlossen hat.
-
Karten und Konten sperren: Lassen Sie gestohlene Bankkarten, Kreditkarten und Sparbücher sofort sperren. Der zentrale Sperr-Notruf lautet 116 116.
-
Nichts verändern: Räumen Sie nicht sofort auf. Spuren können für die Polizei und die Schadenregulierung wichtig sein
-
Fotos machen: Dokumentieren Sie Schäden an Türen, Fenstern, Möbeln und Räumen. Fotografieren Sie die Situation vor dem Aufräumen.
-
Stehlgutliste erstellen: Listen Sie alle gestohlenen Gegenstände auf. Diese Liste benötigt sowohl die Polizei als auch die Versicherung.
-
Schaden der Versicherung melden: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Hausratversicherung.
Wie kann man Einbruch und Diebstahl vorbeugen?
-
Haus- und Wohnungstür immer abschließen, auch bei kurzer Abwesenheit
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Fenster, Balkon- und Terrassentüren schließen
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Keller- und Dachbodentüren sichern
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keine Fremden ungeprüft ins Haus lassen
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Wertsachen nicht sichtbar tragen oder liegen lassen
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keine Urlaubspläne öffentlich in sozialen Medien teilen
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abschließbare Fenstergriffe und Fenstergitter
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Zusatzschlösser, Panzerriegel und Türketten
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Bewegungsmelder
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Außenbeleuchtung
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Alarmanlagen
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Kameras unter Beachtung des Datenschutzes
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Zeitschaltuhren für die Beleuchtung der Innenräume und elektrische Rollläden
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