- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 4 Minuten
Was versteht man unter Hausrat?
Als Hausrat gelten alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihren eigenen vier Wänden befinden und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Einfach gesagt: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung gedanklich auf den Kopf stellen – alles, was dabei herausfallen würde, gehört zum Hausrat. Dazu zählen beispielsweise:
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Kleidung
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Kinderspielzeug
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Möbel
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elektrische Geräte, z. B. Waschmaschine, Spülmaschine…
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Unterhaltungselektronik und Fernseher
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Wertsachen aller Art
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Bargeld
Versichert sind alle Sachen, die dem privaten Gebrauch, der Einrichtung oder dem Verbrauch im Haushalt dienen. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für die im Versicherungsschein genannte Wohnung. Zum Versicherungsort gehören außerdem:
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Keller- und Dachbodenräume
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Terrassen, Balkone und Loggien
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Gemeinschaftsräume (z. B. Waschkeller)
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Garagen
Bei Schäden durch Sturm und Hagel zählt das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, zum Versicherungsort.
Ist nur mein Hausrat versichert?
Über die Hausratversicherung ist in erster Linie Ihr eigenes Hab und Gut abgesichert. Darüber hinaus besteht jedoch auch Versicherungsschutz für fremdes Eigentum, das sich zum Zeitpunkt des Schadens in Ihrem Haushalt befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gegenstände nur vorübergehend oder dauerhaft bei Ihnen sind. Zieht beispielsweise Ihr Partner zu Ihnen, ist dessen Hausrat automatisch über Ihre Hausratversicherung mitversichert.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die Versicherungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Durch einen Zusammenzug steigt der Gesamtwert des Hausrats häufig deutlich an. Zudem sollten bestehende Verträge abgestimmt werden – in der Regel ist eine gemeinsame Hausratversicherung ausreichend. Mehr dazu im Blogartikel: Wie sich als Paar Versicherungsprämien sparen lassen
Wann liegt ein versicherter Schaden vor?
Die Hausratversicherung leistet, wenn Ihr Hausrat durch eine versicherte Gefahr zerstört, beschädigt oder entwendet wird.
Zu den zentralen versicherten Gefahren zählen:
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Feuer (Brand, Explosion, direkter Blitzschlag)
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Leitungswasser
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Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch
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Sturm und Hagel
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Überspannung durch Blitz
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Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
Die Entschädigung erfolgt in der Regel zum Neuwert.
Neuwert – kurz erklärt
Im Schadenfall erhalten Sie den Betrag, der erforderlich ist, um den beschädigten oder gestohlenen Gegenstand heute neu zu ersetzen. Maßgeblich sind die aktuellen Wiederbeschaffungskosten für eine Sache gleicher Art und Güte. Der ursprüngliche Kaufpreis ist dabei nicht entscheidend.
Die häufigsten Schäden – und wie wir Sie schützen
Schäden am eigenen Zuhause sind keine Seltenheit. Zu den häufigsten Ursachen zählen Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Feuer sowie Sturm- und Hagelereignisse. Ein umfassender Hausratversicherungsschutz stellt sicher, dass die finanziellen Folgen solcher Ereignisse abgesichert sind.
Einbruchdiebstahl – ca. 270.000 Schäden pro Jahr*
Ein Einbrecher wütet in Ihrer Wohnung auf der Suche nach Wertgegenständen. Es gehen Möbel, Geschirr und andere Dinge kaputt.
Schutz mit der Hausratversicherung der Alte Leipziger:
- Einbruchdiebstahl (gewaltsames Eindringen in einen Raum eines Gebäudes)
- Aufbrechen von Türen, Einschlagen von Fenstern
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Raub (Wegnahme unter Gewalt oder Androhung von Gewalt)
- Schlossänderungskosten bei Schlüsselverlust durch Einbruch oder Raub
- Reparaturkosten für beschädigte Gebäudeteile (z. B. Türen, Fenster) infolge eines Einbruchs
- Außenversicherung bei vorübergehend ausgelagertem Hausrat (mit Entschädigungsgrenzen)
Leitungswasser – ca. 170.000 Schäden pro Jahr*
Durch ein geplatztes Wasserrohr wird Ihr Schlafzimmer überschwemmt und Möbel und Kleidung beschädigt.
Schutz mit der Hausratversicherung der Alte Leipziger:
- Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
- Rohrbruch innerhalb der Wohnung
- Frostbedingte Rohrbrüche
- Austretendes Wasser aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen
- Schäden durch Wasserbetten oder Aquarien
- Folgeschäden am Hausrat (z. B. Möbel, Teppiche, Elektrogeräte)
- Neuwertentschädigung des beschädigten Hausrats
- Übernahme von Aufräum-, Transport- und Lagerkosten
Feuer – ca. 150.000 Schäden pro Jahr*
Ihre Kaffeemaschine ist defekt und setzt dadurch die Küche in Brand.
Schutz mit der Hausratversicherung der Alte Leipziger:
- Brand
- Explosion, Implosion, Verpuffung
- Direkter Blitzschlag
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Rauch- und Rußschäden
- Schäden durch Löschwasser
- Seng- und Schmorschäden (sofern vereinbart)
- Ersatz zum Neuwert
- Mitversicherung von Folgeschäden
- Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit (im Rahmen der Bedingungen)
Sturm & Hagel – ca. 110.000 Schäden pro Jahr*
Während des Urlaubes wird nicht nur der teure Edelstahlgrill entwendet, sondern durch Sturm wurden auch die Gartenmöbel beschädigt.
Schutz mit der Hausratversicherung der Alte Leipziger:
- Sturm ab der definierten Windstärke (regelmäßig ab Windstärke 8)
- Hagelschäden unabhängig von Windstärke
- Schäden am Hausrat infolge zerstörter Gebäudeteile (z. B. abgedecktes Dach, eingeschlagene Fenster)
*Gesamtverband der Versicherer (2025), Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.
Checklisten: Was ist im Schadensfall zu tun?
Melden Sie Ihren Schaden schnell und unkompliziert online – unabhängig davon, ob Sie selbst Versicherungsnehmer sind oder den Schaden im Auftrag einer anderen Person anzeigen. Nutzen Sie zusätzlich unsere Schaden-Checklisten. Dort finden Sie praktische Hinweise und konkrete Handlungsempfehlungen, damit Sie im Ernstfall strukturiert und richtig vorgehen. Schon gewusst: Wir unterstützen Sie im Schadensfall gerne durch die Vermittlung von Handwerkern.
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