- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 4 Minuten
In jeder Skisaison verletzen sich zwischen 36.000 und 46.000 Skifahrer hierzulande so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen (Quelle Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS).
Eine Haftpflichtversicherung ist seit 2022 auf manchen Skipisten Pflicht. Denn wenn Sie einen Unfall auf der Piste verursachen, müssen Sie für die Schäden aufkommen und im Zweifel Schmerzensgeld und mehr an den Geschädigten bezahlen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt solche Forderungen, denn diese versichert Schäden, die Sie einem Dritten zufügen. Für Sie selbst ist eine private Unfallversicherung ein sehr guter Schutz, denn diese zahlt Ihnen beispielsweise die Bergungskosten, Schmerzensgeld bei Brüchen und vieles mehr.
Kostenschutz bei Unfällen…
… die Sie einem Dritten zufügen = Privathaftpflichtversicherung
Generell gilt: Auch wer als Wintersportler nur versehentlich einen Unfall verursacht, haftet laut Gesetz in voller Höhe dafür. Das gilt beispielweise, wenn ein Skifahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und mit dem Vorausfahrenden kollidiert. Als Unfallverursacher muss man unter anderem für die beschädigte Skiausrüstung, die unfallbedingten Behandlungskosten und Verdienstausfälle, aber auch für mögliche Schmerzensgeld-Forderungen des Geschädigten aufkommen.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherungspolice gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden, Eislaufen und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.
… die Ihnen selbst passieren = Private Unfallversicherung
Wer selbst einen Unfall beispielsweise auf der Skipiste erleidet, ist mit einer private Unfallversicherung sehr gut abgesichert. Beim compfort-Schutz das Alte Leipziger können Sie sich beispielsweise auf folgende Leistungen verlassen.
- Bergungs- und Rückreisekosten bis 1 Mio. €
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen oder Bänderrissen von bis zu 1.000 € und 250 € Entschädigung von Sachschäden
- Kosten für kosmetische Eingriffe inklusive Schäden an natürlichen Zähnen bis 1 Mio. €
- Nach einem schweren Unfall stehen bis zu 10 Sitzungen für psychologische Betreuung zur Verfügung.
- Haushaltshilfe maximal zu 3 Monate bis zu 8 Stunden täglich.
Außerdem:
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- 5.000 € Sofortleistung bei der Diagnose von schweren Organ- und Krebserkrankungen
- 5.000 € Kostenzuschuss für kosmetische Operation nach Brustkrebs mit Amputation
- 7.500 € bei Oberschenkelhalsbruch oder Oberarmbruch (auch ohne äußere Einwirkung)
Bleibt eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) nach einem Unfall zurück, gibt es finanzielle Hilfe, je nach vertraglicher Vereinbarung entweder als Einmalzahlung oder als Rente.
Sicherheitsbedingungen seit Januar 2022
Worauf Sie achten sollten, damit Sie keine Strafen bezahlen müssen.
Haftpflicht-Pflicht in Südtirol
Skifahrenden müssen über eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt, verfügen. Wer ohne Schutz schutz unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen. Alternativ besteht vor Ort die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Skipass auch eine Tages-Police gegen Gebühr abzuschließen.
Sie haben eine Privat-Haftpflichtversicherung bei der Alte Leipziger Versicherung und benötigen eine schriftliche Bestätigung?
Ihr Vermittler kann Ihnen bei Bedarf kurzfristig eine entsprechende Bescheinigung ausstellen oder Sie melden sich bei unserem Kundenservice. Dieser steht Ihnen telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr zur Verfügung.
Auf der Piste gilt die 0,5-Promille-Regel
Mit der neuen Regelung soll mehr Gewicht auf die Eigenverantwortung der Skifahrer gelegt werden. Angetrunkenen Skifahrenden drohen ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro.
Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet
Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes (CE-zertifiziert) gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre.
Die FIS-Regeln für Ski- und Snowboardfahrer
Die 10 „Gebote“ zum Thema Vorsicht & Rücksicht nehmen auf andere und Mitfahrer. Quelle: SIS Akadamie
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Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
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Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
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Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
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Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
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Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
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Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
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Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
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Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
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Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
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Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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