Lifestyle

Frau beim Umzug
10. Juli 2018

Was muss ich vor meinem Umzug beachten?

Ein Umzug ist meist mit jeder Menge Stress verbunden. Selbst bei einer organisierten Planung kann schon mal etwas schief gehen.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 5 Minuten
  1. Privathaftpflichtversicherung 

Beim Heraustragen der großen Couch kann bspw. aus Versehen etwas im Treppenhaus des Vermieters  beschädigt werden oder Ihnen fällt der schwere Umzugskarton auf den Boden und die schönen Fliesen Ihres Vermieters nehmen Schaden. Für diese Fälle steht Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung zur Seite!

Aber nicht nur dann – auch nach dem Umzug kann mal etwas schiefgehen. Beim Fußballspielen Ihres 11 jährigen Sohnes geht die Wohnzimmerscheibe des Nachbarn zu Bruch oder Ihr Fahrrad fällt gegen ein fremdes Auto und verursacht einen Lackschaden.

Bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen gilt es sich die eigenen Vertragsbedingungen gesondert anzuschauen. Hier steht besonders der Zeitpunkt an dem eine Sache ausgeliehen oder gemietet wurde im Vordergrund. Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn die ausgeliehene Sache nicht als „überlassen“ gilt. Denn ab diesem Zeitpunkt zählt die Sache zum eigenen Besitz und Eigenschäden sind nicht über die Haftpflicht abgedeckt.

Wie verhält es sich bei Freunden die Sie beim Umzug unterstützen? Stolpert z.B. einer Ihrer tatkräftigen Freunde und Helfer bei Ihrem Umzug und dabei geht etwas zu Bruch, muss er Ihnen den Schaden nichtersetzen. Warum? Der Gesetzgeber möchte private Umzugshelfer für ein Missgeschick im Zuge der Hilfe nicht bestrafen. Die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Freunde wird nur dann einspringen, sofern deren Versicherungstarif sogenannte „Gefälligkeitsschäden“ enthält.

In unseren Tarifvarianten »classic« und »comfort« sind Sachschäden, die im Zuge einer Gefälligkeitshandlung entstehen, abgedeckt.

Wissenswert für Berufsstarter: Das Leben kann viele Richtungen einschlagen. Volljährige, unverheiratete Kinder, die Ihre erste Lehre (Ausbildung o. Studium) absolvieren und ggf. eine Wartezeit hinnehmen müssen bis Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis beginnt, sind über die Familienhaftpflichtversicherung abgesichert. Befinden Sie sich in Zweitausbildung die unmittelbar an die Erstausbildung anschließt, sind Sie sogar bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert.

In Jedem Fall lohnt es sich bei Ihrem Versicherer nachzufragen um mögliche Lücken Ihres Schutzes zu entdecken und darauf zu reagieren.

Sie sind noch auf der Suche nach der  passenden Privathaftpflicht?  Mehr über unsere Highlights und unseren Online-Tarifrechner finden Sie hier:

  1. Hausratversicherung 

Wussten Sie, dass Ihre Hausratversicherung beim Umzug auf Ihre neue Wohnung oder Ihr Haus übergeht? Informieren Sie Ihre Versicherung frühzeitig, spätestens jedoch am Tag Ihres Einzuges, über Ihren Umzug, die neue Adresse sowie die Wohnfläche des neuen Zuhauses. Für eine Übergangszeit von maximal 2 Monaten genießen Sie weiterhin Versicherungsschutz in Ihrer alten Wohnung. Das kann sinnvoll sein, wenn dort beispielweise noch letzte Möbel zwischengelagert werden. Als Einzug gilt übrigens der Moment, in dem erstmals Gegenstände dauerhaft in der neuen Wohnung abgestellt wurden.

Wichtig: Der Umzug hat meist auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsbeitrag. Ändert sich z.B. die Größe Ihrer neuen Wohnung, kann es zu einer Minderung oder einer Erhöhung Ihres Beitrags kommen.

Anders verhält es sich bei einem Umzug ins Ausland. Hier geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.

Sie haben noch weitere Fragen zur Hausratversicherung? Hier mehr erfahren!

  1. Kfz-Versicherung 

Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss ein Fahrzeughalter einen Umzug unverzüglich melden. Falls Sie der Fahrzeughalter sind und in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, benötigen Sie für die Ummeldung des Fahrzeugs auf Ihre neue Adresse eine neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.) Die eVB erhalten Sie von Ihrem bisherigen Versicherer für den Umzug bzw. die Ummeldung.

Für die Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigen Sie insgesamt folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nr.
  • Belege für Haupt- und Abgasuntersuchung

Ein neues Kennzeichen benötigen Sie bei der Ummeldung Ihres Fahrzeuges nicht. Mittlerweile haben alle Bürger mit Kraftfahrzeug die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme, egal ob Sie von München nach Berlin oder von Hamburg nach Frankfurt am Main ziehen.
Nach Ummeldung Ihres Fahrzeuges erhält die Versicherung automatisch eine Mitteilung von der Zulassungsstelle. Es können sich aufgrund der neuen Adresse Ihre Regionalklassen im Kfz-Versicherungsvertrag ändern. Das bedeutet, dass Ihre Prämie günstiger oder teurer ausfallen kann, da z. B. die Kfz-Diebstahlhäufigkeit am neuen Wohnort eine Auswirkung auf Ihre Versicherungsprämie hat.

Sollten Sie nur innerhalb eines Ortes umziehen, können Sie die Ummeldung Ihres Fahrzeugs auch im Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt mit der Aktualisierung Ihres neuen Personalausweises vornehmen. Hierfür benötigen Sie nur Ihren Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Falls Sie nicht Fahrzeughalter eines Fahrzeuges sind, aber über Sie als Versicherungsnehmer ein Kfz-Versicherungsvertrag läuft, reicht die Mitteilung der neuen Adresse an Ihren Versicherer.

  1. Wohngebäudeversicherung 

Egal ob Sie Käufer oder Verkäufer eines Gebäudes sind – in jedem Fall sollten Sie sich mit dem Versicherer, bei dem die Wohngebäudeversicherung besteht, in Verbindung setzen. Denn die bestehende Wohngebäudeversicherung geht auf den Erwerber über. Als Erwerber sollte man sich aber nicht unbedingt darauf verlassen, dass der ehemalige Eigentümer tätig wird und lieber selbst den Versicherer, nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer, kontaktieren. Auch wenn das Haus nach Ihrem Auszug zunächst leer steht, müssen Sie den Versicherer darüber informieren.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht und dürfen die bestehende Wohngebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung kündigen. Da lohnt es sich zu vergleichen. Hier erfahren Sie mehr rund um die Wohngebäudeversicherung der ALTE LEIPZIGER:

  1. Mietkaution

Mieter müssen meist zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution aufbringen. Diese Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für offene Mietforderungen oder Schäden an der Wohnung. Zu beachten ist, dass die Gesamthöhe der Mietkaution das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Grundmiete – nicht übersteigen darf. Neben der klassischen Anlage des Vermieters auf einem Kautionskonto“, können Sie das Geld auch auf ein Sparbuch einzahlen und es an den Vermieter verpfänden. Die dritte Möglichkeit wäre die Bankbürgschaft: Ihre Bank bürgt für eine bestimmte Summe, sofern sie als Schuldner ausfallen.

  1. Absetzbarkeit von Umzugskosten

Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, so können Sie die entstehenden Umzugskosten steuerlich als Werbungskosten ansetzen. Sammeln Sie also fleißig alle Belege zu Reise- und Transportkosten sowie zur Maklercourtage.

  1. Sonderurlaub

Wichtig zu wissen: Bei vielen Arbeitgebern erhalten Mitarbeiter  auch einen oder mehrere Sonderurlaubstage, um Ihren Umzug in Ruhe zu bewältigen. Fragen Sie am besten einfach mal bei Ihrem Arbeitgeber nach – es lohnt sich!

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