- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 7 Minuten
Mit der Volljährigkeit ändert sich das Leben Ihres Kindes nicht von Grund auf. Dennoch bringt der 18. Geburtstag Änderungen in verschiedenen Lebensbereichen mit sich, die insbesondere durch den Wechsel des Rechtsstatus begründet sind. Die Volljährigkeit bedeutet rechtlich in Deutschland die volle Geschäftsfähigkeit – unter anderem also die Ermächtigung, eigenständig Verträge zu unterzeichnen. Jugendliche können nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur einen Mietvertrag für ihre eigene Wohnung unterzeichnen, sie erlangen auch das volle Wahlrecht in Deutschland und dürfen sogar ein eigenes Unternehmen gründen.
Der 18. Geburtstag markiert einen Wendepunkt im Leben eines jungen Menschen. Oft nutzen Jugendliche diese Zeit, um ihre neuen Freiheiten auszukosten: Auf Reisen in fernen Ländern oder mit größeren Anschaffungen, wie dem Kauf des ersten eigenen Autos. Als Eltern eines volljährigen Kindes sind Sie natürlich weiterhin eine wichtige Unterstützung, jedoch nicht mehr für alle Belange verantwortlich. Im Folgenden finden Sie wertvolle Informationen aus unterschiedlichen Lebensbereichen, die mit dem 18. Geburtstag für Ihr Kind relevant werden.
Versicherungen
Altersvorsorge
Zeitlich gesehen in weiter Ferne, kann Ihr Kind dennoch schon jetzt frühzeitig etwas für die eigene Altersvorsorge tun und so von langfristigem Sparen profitieren. Informieren Sie sich, welche Vorteile eine frühzeitige Altersvorsorge bietet, welche Möglichkeiten es gibt und welche Verträge zum Bedarf und der finanziellen Situation Ihres Kindes passen.
Krankenversicherung
In der Regel ändert sich der Versichertenstatus mit dem 18. Geburtstag vorerst nicht. Dies gilt sowohl für privat als auch für gesetzlich Krankenversicherte. Bei gesetzlich Krankenversicherten bleibt Ihr Kind weiterhin über die Familienkrankenversicherung versichert, solange es zur Schule geht, studiert oder sich in einem freiwilligen sozialen Jahr befindet. Mit dem Beginn einer Berufsausbildung oder dem ersten Job ist Ihr Kind in der Regel selbst krankenversichert. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung. Informieren Sie sich in jedem Fall auch bei Ihrem Versicherungsträger, wenn sich der Berufs-/Ausbildungsstatus ändert oder wenn ggf. ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Volljährigkeit und Private Krankenversicherung bei der Hallesche finden Sie unter www.hallesche.de/volljaehrigkeit.
Sachversicherungen
Für das Hab und Gut Ihres Kindes lohnt sich eine Versicherung in jedem Fall: die Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie aber, ob Ihr Kind tatsächlich mit der Volljährigkeit eine eigene Haftpflichtversicherung benötigt oder ob der Familientarif an andere Faktoren (wie bspw. den Auszug oder das Ende des Studiums) gebunden ist. Weitere Sachversicherungen wie eine Hausrat-, KFZ-Versicherung rentieren sich je nach individueller Situation. Die KFZ-Versicherung ist mit dem ersten eigenen Auto dringend ratsam, zuvor reicht die Eintragung Ihres Kindes als Zusatzperson in Ihrer Versicherung. Eine Fahrradversicherung ist oftmals über eine Hausratversicherung abgedeckt, prüfen Sie daher die Konditionen Ihrer Hausratversicherung – auch bezüglich eines Familientarifs.
Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt junge Erwachsene, sollten sie durch Umstände wie bspw. einen Unfall ihren geplanten Berufsweg nicht mehr ausüben können. Es kann daher bereits im Studium oder in der Ausbildung sinnvoll sein, eine solche Versicherung abzuschließen. Das hängt auch davon ab, welchen Beruf Ihr Kind ausübt. Insbesondere für Berufe mit erhöhtem Unfallrisiko kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll oder gar notwendig sein. Der frühzeitige Abschluss einer solchen Versicherung hat nicht nur den Vorteil der frühen Absicherung, das junge Alter Ihres Kindes bewirkt auch einen günstigeren Vertragspreis.
Finanzen
Girokonto
Viele Banken und Geldinstitute bieten für Schulkinder, Studierende, Auszubildende sowie für Freiwillige im Wehrdienst oder im sozialen Jahr ein kostenloses Girokonto mit Girokarte an. In der Regel kann Ihr Kind das bestehende Konto mit einem Nachweis über den Status (bspw. eine Immatrikulationsbescheinigung) nach dem 18. Geburtstag problemlos weiterführen. Wichtig ist, dass es auf eventuelle Dispozinsen achtet – eine Kontoüberziehung kann schnell teuer werden.
Kreditkarte
Die volle Geschäftsfähigkeit ermöglicht Jugendlichen den Besitz einer Charge-Kreditkarte. Im Gegensatz zu einer Prepaid-Kreditkarte, die Kinder bereits vor der Volljährigkeit nutzen können, verfügt eine Charge-Kreditkarte über einen Kreditrahmen und muss nicht mehr aufgeladen werden. Das kann für verschiedene Zwecke, insbesondere aber auf Reisen oder für eine Autoanmietung hilfreich sein. Die Gebühren für eine solche Kreditkarte variieren je nach Anbieter, vergleichen Sie daher unterschiedliche Angebote.
Sparverträge
Sparbücher und sonstige Finanzprodukte, die auf Ihr Kind angelegt sind, gehen mit dem 18. Geburtstag auf Ihr Kind über. Sie sollten prüfen, ob die Auszahlung der Geldanlage auch mit der Volljährigkeit fällig ist und ob es ggf. wirksamere Optionen für die Geldanlage gibt.
Online Banking
In der Regel kann Ihr Kind für alle Konten, die es führt, ab dem 18. Geburtstag auch Zugänge für Online-Banking erhalten. Online-Banking ist bei den meisten Konten nicht nur kostenlos, es erleichtert auch die Zahlung von anstehenden Rechnungen wie Online-Shopping oder Miete – und ist besonders auf längeren Reisen unbedingt zu empfehlen.
Mitgliedschaften und Verträge
Fitnessstudio und Sportverein
Die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Fitnessstudio oder ähnlichem bleibt für Jugendliche auch nach dem 18. Geburtstag bestehen. Unter Vorlage eines Studierendenausweises oder eines anderen passenden Nachweises profitiert Ihr Kind weiterhin von vergünstigten Tarifen. In den meisten Fällen muss der Vertrag nicht zusätzlich geändert werden.
Mobilfunk
Durch die volle Geschäftsfähigkeit kann Ihr Kind einen eigenen Mobilfunkvertrag abschließen. Viele Angebote sind extra auf den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten junger Menschen zugeschnitten – achten Sie aber auf mögliche Kostenfallen in Verträgen, die bspw. nach dem ersten Vertragsjahr einsetzen können. Wenn Sie einen gemeinsamen Familientarif haben, erhöht dieser sich oft mit dem 18. Geburtstag Ihres Kindes. In diesem Fall können Sie z.B. einen Vertragsinhaberwechsel von Ihnen auf Ihr Kind vornehmen oder neue, getrennte Verträge abschließen.
Streaming-Dienste
Oftmals werden jungen Erwachsenen die Kosten für beliebte Streaming-Dienste wie Spotify und Netflix erst beim Auszug bewusst. Viele Streaming-Dienste bieten aber kostengünstige Familienaccounts, wodurch Musik, Film und Fernsehen mit mehreren Personen aus demselben Haushalt geteilt werden können. Die Voraussetzungen für einen Familientarif finden Sie in den AGBs des jeweiligen Anbieters. Wenn in Ihrem Fall kein Familienaccounts möglich ist, lohnt sich ggf. auch die Suche nach speziellen Tarifen oder kostenlosen Probeabos für Studierende oder Auszubildende.
Online Shopping
Die Volljährigkeit ermöglicht Ihrem Kind das eigenständige Online-Shopping. Mit eigenen Zugängen zu den jeweiligen Shops kann es nahezu grenzenlos im Internet einkaufen. Klären Sie Ihr Kind daher über mögliche Risiken auf und informieren es, ab wann ein Kaufvertrag online zustande kommt.
Sonstiges
Erstausbildung
Die Erstausbildung Ihres Kindes – also das erste Studium, die Berufsausbildung oder ein aufeinander aufbauender Berufsweg – müssen Sie als Eltern finanzieren. Wie hoch die Finanzierung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter und dem eigenen Vermögen oder Gehalt Ihres Kindes ab. Bei der Unterhaltszahlung steht Ihnen ein gewisser Selbsterhalt zu, jedoch stehen Ihre Alterssicherung oder die Abzahlung eines Immobilienkredits hinten an.
Wohnung
Mit der Volljährigkeit steht oftmals auch ein Auszug aus dem Elternhaus an. Viele Jugendliche ziehen vorerst in WGs oder in ein Wohnheim der Universität – das ist meist sehr viel günstiger als eine eigene Wohnung und erleichtert den Weg zur Eigenständigkeit. Die Mietkosten sollten nicht mehr als ein Drittel des verfügbaren Budgets betragen. Wie hoch die tatsächlichen Mietkosten sind, hängt von Faktoren wie dem Standort und der Beschaffenheit der Wohnung ab. Der lokale Mietspiegel bietet eine gute Orientierung, wie teuer die Wohnung sein darf. Prinzipiell kann Ihr Kind mit 18 Jahren den Mietvertrag selbst unterschreiben. Beachten Sie aber, dass viele Vermieter und Vermieterinnen eine Bürgschaft der Eltern verlangen.
Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedes Kind bis zum 25. Geburtstag und während der Erstausbildung. Allerdings endet die Zahlung erst einmal automatisch mit dem 18. Geburtstag, weshalb Sie bei weiterem Anspruch einen Antrag auf Weiterzahlung stellen müssen. Kontaktieren Sie in jedem Fall die Familienkasse, um gegebenenfalls auch in Zwischenphasen vor dem Ausbildungs- oder Studienstart Kindergeld zu erhalten.
Studium
Die Studienfinanzierung ist ein wichtiger Punkt, den Sie mit Ihrem Kind besprechen sollten. Je nach Studiengang, Hochschulstandort und Wohnsituation kommen einige Kosten und Gebühren auf Sie zu. Diese müssen Sie nicht zwangsläufig allein tragen: Viele Studierende haben Anspruch auf BAföG oder erhalten Stipendien. Zusätzlich kann Ihr Kind einen Studienkredit aufnehmen, einem Werkstudierenden- oder Nebenjob nachgehen oder sich auf bezahlte Praktika bewerben. Das erleichtert nicht nur die Studienfinanzierung, sondern bringt gleichzeitig praktische Erfahrung für das spätere Berufsleben.
Auch interessant
Dauercamping im Winter: Beschaulich und außergewöhnlich
Winterliches Camping ist sicherlich nicht jedermanns Sache. Doch auf den zweiten Blick könnte es auch für diejenigen, die sich bei kaltem Wetter...
WeiterlesenSmart Home und Versicherungen: Was beachtet werden sollte
Smart Homes werden immer beliebter. Intelligente Beleuchtung, smarte Thermostate und vernetzte Sicherheitssysteme bieten nicht nur Komfort, sondern...
WeiterlesenGesunde Rezepte für Ihren Grillabend
Und sei es noch so verregnet: Sommerzeit ist Grillzeit! Aber es muss nicht immer nur Nackensteak und Kartoffelsalat sein. Wir stellen Ihnen einige...
Weiterlesen