- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Klassische Zinsanlagen können den Kaufkraftverlust nicht ausgleichen. Eine Möglichkeit, derzeit noch eine auskömmliche Rendite zu erzielen, sind Anlagen in Aktienfonds, zum Beispiel in Form von Fondspolicen.
Wie wichtig das ist, zeigt die folgende Rechnung: Wenn Sie in 30 Jahren die Kaufkraft zur Verfügung haben möchten, die dem heutigen Wert von 100.000 Euro entspricht, müssen Sie so vorsorgen, dass in 30 Jahren 242.726 Euro auf Ihrem Konto liegen. Warten Sie also nicht länger ab: Haben Sie größere Summen Erspartes auf gering oder gar nicht verzinsten Konten liegen, können Sie zumindest einen Teil in renditeträchtigere Anlagen wie fondsgebundene Rentenversicherungen umschichten.
Natürlich bergen solche Anlagen auch Verlustrisiken. Aber mit Fondspolicen über eine lange Laufzeit müssen Sie typische Börsenschwankungen kaum fürchten. Laut der Marktstudie 2022 der Rating-Agentur Assekurata erreichen fondsgebundene Versicherungen ohne Garantie die höchste positive Erwartung für das laufende Jahr. Ein Grund dafür sind zum einen die im Vergleich zu anderen Anlageprodukten hohen Renditemöglichkeiten, zum anderen die mittlerweile flexiblen Versicherungskonditionen. Nicht zuletzt winken auch steuerliche Vorteile.
Fondspolicen sind heute flexibler als noch vor Jahren
Entgegen ihrem Ruf sind fondsgebundene Rentenversicherungen heute alles andere als unflexibel und teuer. Zwar müssen sich Vorsorgesparer bei Fondspolicen langfristig an einen Versicherungsvertrag binden: Dank flexibler Beitragszahlung können sie aber während der gesamten Laufzeit selbst entscheiden, wann und wie viel sie in ihre Vorsorge investieren möchten. Zuzahlungen, Teilauszahlungen und Beitragspausen – all das ist möglich. Ebenso flexibel ist die Auszahlung, die nach Ablauf der Ansparzeit entweder als lebenslange Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem möglich ist.
Unschlagbare Steuervorteile
Steuerlich kommen Anleger mit Fondspolicen ebenfalls gut weg. Eine lebenslange Rente wird nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuert. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach Ihrem Renteneintrittsalter. Derzeit liegt er für 65-Jährige bei 18 Prozent. Das bedeutet: Nur 18 Prozent der jährlichen Rentenzahlungen fließen in die Berechnung der Einkommensteuer mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz ein. Bei einer Kapitalzahlung wird nur die Hälfte der Erträge versteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und Sie bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit dem Vermögensaufbau beginnen, desto besser. Denn dann kommt der sogenannte Zinseszinseffekt am besten zum Tragen und Sie müssen insgesamt weniger eigenes Kapital aufbringen, um im Alter auf einen ansehnlichen Kapitalstock zurückgreifen zu können.
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