- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 4 Minuten
Ein Haus zu bauen oder eine bestehende Immobilie umzubauen, birgt zahlreiche Risiken. Schäden an den Baumaterialien oder bereits fertiggestellten Gewerken durch einen Brand, einen Blitzschlag, einen Sturm oder auch eine Überschwemmung können das Bauvorhaben ohne einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Alptraum werden lassen. Doch dies sind nicht die einzigen Gefahren, die rund um einen Neu- oder Umbau lauern und für den Bauherrn zum Problem werden können.
Ein Bauherr, egal ob er eine Immobilie neu baut, umbaut oder saniert, hat diverse Sorgfaltspflichten zu beachten. Er muss zum Beispiel bauordnungsrechtliche Vorschriften einhalten und hat zahlreiche Vorgaben zur Baustellenabsicherung zu befolgen. Das kann vom Aufstellen von Warnschildern und -leuchten über das Absichern der Baustelle mit Bauzäunen, Absperrbändern und Abdeckungen bis hin zu speziellen Sicherungen von Baumaterialien und Maschinen gehen.
Auch die Wege um und zur Baustelle müssen sicher bleiben, und zum Beispiel regelmäßig vom anfallenden Bauschmutz gereinigt werden. Übrigens reicht ein Schild mit der Aufschrift, „Betreten der Baustelle verboten“ alleine nicht aus, wie unter anderem ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 270/95) belegt. Zudem muss der Bauherr kontrollieren, dass auch im Laufe der Bauphase keine Gefährdung von der Baustelle ausgeht. Des Weiteren ist er verpflichtet, nur Handwerker oder Architekten auszuwählen, die auch die notwendige Qualifizierung für die jeweiligen Arbeiten haben.
Ein Bauherr haftet für zahlreiche Risiken
Grundsätzlich können Bauherren für alle Gefahren haftbar gemacht werden, die von ihrer Baustelle ausgehen – sei es, ob jemand von herunterfallenden Bauteilen verletzt wird oder wegen eines nicht ordnungsgemäß abgesicherten Baumaterials auf dem Gehweg verunfallt.
Gerichtsurteile zeigen, dass ein Bauherr sogar für Fehler seiner beauftragten Handwerker oder anderer Personen und Firmen wie Architekten oder Bauleiter zur Haftung herangezogen werden kann, ohne dass ihn ein eigenes Verschulden trifft. Selbst für Schäden an Nachbargebäuden beispielsweise infolge des Aushubs der Baugrube muss der Bauherr eventuell haften.
Hilfe bekommt ein Bauherr in diesen und anderen Fällen durch eine bestehende Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Eine solche Police übernimmt nämlich die berechtigten Schadenersatz-Forderungen eines Geschädigten, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab. Es bestehen aber noch weitere finanzielle Gefahren für den Bauherrn.
Wenn das Baumaterial beschädigt wird
So können beispielsweise das angelieferte Baumaterial sowie sonstige Bauleistungen und Bauteile durch außergewöhnliche Unwetter wie Starkregen, Hagel und Sturm, aber auch durch Vandalismus beschädigt werden. Selbst die Bodenbeschaffenheit des Baugrundes kann zur Gefahr werden, wenn beispielsweise durch ein unerwartetes Absenken des Erdreichs die bereits fertiggestellte Bodenplatte Spannungsrisse bekommt. Solche Schäden können für den Bauherrn so teuer werden, dass er sein Bauvorhaben einstellen muss.
Schutz bietet hierzu eine Bauleistungs- oder Bauwesen-Versicherung. Versicherbar sind hier in der Regel alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau eines in der Police aufgeführten Bauvorhabens. Versichert sind üblicherweise unvorhersehbar eintretende Schäden beispielsweise durch eine außergewöhnliche Witterung wie Starkregen, Hagel und Sturm, aber auch durch ein Missgeschick des Bauherrn oder seiner Helfer sowie durch eine vorsätzliche Beschädigung durch Unbekannte.
Zudem sind in der Regel Schäden, die aufgrund der nicht bekannten Eigenschaften des Baugrundes entstehen können, versichert. Auch Sturm- und Leitungswasserschäden an fertiggestellten Gebäudeteilen oder Diebstahlschäden an bereits mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen wie Sanitäranlagen und Heizkörper, sowie Überschwemmungsschäden können oft optional in einer solchen Police mitversichert werden.
Nicht immer ist eine separate Feuerrohbau-Police notwendig
Üblicherweise sind in einer Bauleistungs-Versicherung jedoch Brand-, Explosions- und Blitzschäden nur versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Denn diese Risiken lassen sich mit einer separaten Feuerrohbau-Versicherung absichern, die in vielen Gebäudeversicherungen bereits kostenlos enthalten ist.
Es kann daher durchaus sinnvoll sein, eine Gebäudeversicherung, die eine Feuerrohbau-Versicherung enthält, bereits bei Baubeginn abzuschließen.
Wer eine Immobilie gekauft hat und diese um- oder ausbauen möchte, sollte prüfen, inwieweit in der möglicherweise bereits bestehenden Gebäudeversicherung eine Feuerrohbau-Versicherung enthalten ist. Ist dies der Fall, gilt es abzuklären, inwieweit die Versicherungssumme und die Dauer des Versicherungsschutzes für das Bauvorhaben ausreichen.
Sich vor dem Bauvorhaben beraten lassen
Grundsätzlich sollte man sich vor der Umsetzung eines Bauvorhabens vom Versicherungsvermittler beraten lassen. So kann es bei Umbaumaßnahmen am eigenen Gebäude sein, dass man keine separate Bauherrenhaftpflicht-Police benötigt. Denn eine bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die für ein Einfamilienhaus oft kostenlos in der privaten Haftpflicht-Police enthalten ist, enthält häufig bereits eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bis zu einer bestimmten Bausumme.
Liegt das (Um-)Bauvorhaben jedoch über dieser Bausumme, sollte man beim Versicherer nachfragen, ob der Haftpflichtschutz gegen einen Aufpreis noch in der Privathaftpflicht-Police mitversichert werden kann oder ob eine eigene Bauherrenhaftpflicht-Police über die komplette Bausumme notwendig ist. Nach Bauabschluss ist der Versicherungsumfang der eventuell bereits bestehenden Gebäudeversicherung an die Änderungen anzupassen.
Beispielsweise kann ein neu angebrachter Vollwärmeschutz den Wert des Hauses erhöhen. Um eine Unterversicherung in der Gebäudepolice zu vermeiden, ist die Versicherungssumme dementsprechend anzupassen. Es kann aber auch günstiger werden: Hat man von einer Öl- auf eine Pelletheizung umgestellt, kann man sich eine bisher benötigte Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sparen.
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