- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 1 Minute
Unser Tipp für alle, die eine Basisrente abgeschlossen haben.
„Wollen Sie Ihr Geld lieber dem Finanzamt geben oder es in Ihre Altersvorsorge investieren?“ Die meisten Menschen würden sich wohl für die Altersvorsorge entscheiden.
Für alle, die eine Basisrente, auch als „Rürup Rente“ bekannt, ihr Eigen nennen, bietet sich jetzt noch die Möglichkeit, genau das zu tun.
Tipp: Jetzt noch Zuzahlungen zu Basisrenten leisten!
Wer bis Ende des laufenden Jahres eine Zuzahlung in den Basisrentenvertrag tätigt, kann einerseits die späteren Leistungen erhöhen und sich andererseits Steuervorteile sichern. Denn die Basisrente wird vom Gesetzgeber gefördert. Die Beiträge für die Basisrente können deshalb zu 100 % als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Wieviel kann in der Steuererklärung abgesetzt werden?
Alleinstehende können pro Jahr bis zu 26.528 € und Verheiratete bis zu 53.056 € geltend machen. Zu dieser Grenze zählen neben den Beiträgen zur Basisrente auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Zahlungen an berufsständische Versorgungswerke.
Die Absetzbarkeit der Beiträge gilt auch für eingeschlossene Zusatzversicherungen. So können dann zum Beispiel auch die Beiträge für einen Berufsunfähigkeitsschutz steuermindernd geltend gemacht werden, wenn dieser in der Basisrente integriert ist.
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