- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 2 Minuten
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird sich zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Demnach wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,30 % für kinderlose gesetzlich Pflegeversicherte, zum Beispiel für Arbeitnehmer und auf 3,05 % für gesetzlich Pflegeversicherte mit Kindern erhöht. Auch bei allen privaten Krankenversicherungen erfolgt branchenweit eine Anpassung.
Der Beitrag erhöht sich aus drei Gründen:
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Mehr Menschen erhalten Pflege-Leistungen
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Geringere Zinsen
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Gesetzliche Verbesserungen
Durch das Pflegestärkungsgesetz II erhalten seit 2017 mehr pflegebedürftige Menschen Leistungen als zuvor erwartet. Davon profitieren beispielsweise Personen mit Demenz, da geistige und psychische Beeinträchtigungen stärker als früher bei der Einstufung einer Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Zusätzlich wurden die Leistungen, also das Pflegegeld und die Sachleistungen für ambulante Pflege sowie die Leistungen für die stationäre Pflege in vielen Fällen angehoben.
Diese höhere Inanspruchnahme von Leistungen ist Auslöser für die aktuelle Beitragsanpassung.
Hinzu kommen die niedrigen Zinsen, welche die gesamte Weltwirtschaft betreffen. Diese führen dazu, dass aus den Alterungsrückstellungen weniger Geld erwirtschaftet wird als ursprünglich in der Kalkulation angenommen. Deshalb muss der sogenannte Rechnungszins reduziert und der Beitrag erhöht werden.
Auch gesetzliche Verbesserungen im Pflegebereich durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz werden bei dieser Anpassung bereits berücksichtigt. Durch das Gesetz werden bspw. 13.000 neue Stellen in Pflegeheimen geschaffen.
Jens Spahn, Bundesminister des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), begründet die Anhebung wie folgt: „Bessere Pflege kostet. Wir haben in der vergangenen Legislatur die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu Hause ausgebaut. Das wird immer noch stärker angenommen als ursprünglich gedacht. Und in dieser Legislatur wollen wir die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern. Das muss uns als Solidargemeinschaft etwas wert sein. Gute Pflege braucht unsere Unterstützung.“
Der PKV-Verband beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema auf seiner Website.
Was tut die HALLESCHE, um die Erhöhung in der Pflege-Pflichtversicherung zu begrenzen?
Die HALLESCHE begrenzt den Anstieg in der Pflege-Pflichtversicherung auf maximal 25,56 €. Das entspricht der Steigerung des Höchstbeitrags der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dafür werden 9,2 Millionen Euro aus Überschüssen investiert.
Warum steigt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV)?
Die Beiträge zur Krankenversicherung steigen grundsätzlich, weil auch die Behandlungskosten in unserem Gesundheitssystem Jahr für Jahr steigen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beitragsanpassung in der PKV legen fest: Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. (In manchen Tarifen gilt abweichend ein Schwellenwert von 5 Prozent.) Ob diese Bedingungen vorliegen, wird von einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert. Nur durch die Möglichkeit von Beitragsanpassungen wird das dauerhafte Erfüllen der Versicherungsleistungen gewährleistet. Der PKV-Verband hat hierzu eine Reihe von Fragen und Antworten zusammengestellt.
Steigt der Beitrag auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
Der Höchstbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt im Januar auf ca. 850 €. Außerdem werden Zuzahlungen für fast jedes Medikament fällig.
Die Beiträge in der GKV steigen doppelt:
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Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (um 1.350 € pro Jahr)
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Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung von 2,55 % auf 3,05 % (der Pflegebeitrag steigt um 25,56 €)
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Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV hat gezeigt, dass die Beiträge in der GKV in den letzten zehn Jahren sogar stärker stiegen als in der PKV.
Den Beitragsvergleich braucht die PKV nicht zu scheuen.
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