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28. Januar 2019

Entlastung für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende ist die Bewältigung des Alltags oft eine Herausforderung: von der Erziehung des Kindes über die Doppelbelastung von Kind und Beruf bis hin zu finanziellen Schwierigkeiten. So ist zum Beispiel das durchschnittlich verfügbare Einkommen je Familienmitglied bei einem Haushalt eines Alleinerziehenden signifikant niedriger als bei einem Haushalt mit zwei Elternteilen.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 4 Minuten

Unterstützung finden Betroffene jedoch durch bestimmte finanzielle Hilfen vom Staat sowie Beratungsangebote und Broschüren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Letztes Jahr gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 1,5 Millionen Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt in Deutschland. Damit war fast jede fünfte Familie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren eine sogenannte Ein-Eltern-Familie. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden, nämlich 88 Prozent, sind Frauen.

Zu den alltäglichen Problemen einer Familie mit Kindern wie der Kindererziehung und der Kinderbetreuung, die Alleinerziehende oftmals alleine lösen müssen, kommen bei den Ein-Eltern-Familien überdurchschnittlich oft auch noch finanzielle Schwierigkeiten hinzu.

Armutsrisiko für Alleinerziehende höher als für andere

Unterstützung finden Betroffene jedoch durch bestimmte finanzielle Hilfen vom Staat sowie Beratungsangebote und Broschüren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Nach Angaben des vor Kurzem von der Destatis veröffentlichten Berichts „Alleinerziehende in Deutschland 2017“ war rund jeder dritte Ein-Eltern-Haushalt, konkret 32,6 Prozent in 2016 armutsgefährdet. Im Durchschnitt lag der Anteil bei allen Haushalten bei 16,5 Prozent, also fast nur halb so hoch, und bei den Familienhaushalten mit zwei Erwachsenen waren es sogar nur elf Prozent und damit nur knapp ein Drittel im Vergleich zu den Alleinerziehenden.

Als armutsgefährdet gelten Personen, die in einem Haushalt mit einem Gesamteinkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) aller Haushalte leben. 2016 lag die Armutsschwelle beispielsweise für einen Alleinerziehenden mit einem unter 14-jährigen Kind bei einem Haushaltsnettoeinkommen von 1.383 Euro.

Bei den Haushalten, die eine unerwartete finanzielle Ausgaben in Höhe von knapp 1.000 Euro, wie zum Beispiel eine Autoreparatur, nicht aus dem eigenen finanziellen Budget bestreiten können, waren ebenfalls die Alleinerziehenden am häufigsten betroffen. Während das im Durchschnitt für rund 30 Prozent aller Haushalte in 2016 ein Problem gewesen wäre, waren es bei den Ein-Eltern-Haushalten sogar fast 63 Prozent und damit mehr als doppelt so viele.

Weniger Geld zum Leben als andere

Durchschnittlich betrug das verfügbare Einkommen je Haushaltsmitglied bei allen Haushalten 1.444 Euro und bei Haushalten mit zwei Elternteilen und Kindern waren es je Familienmitglied 1.175 Euro. Dagegen betrug das verfügbare Einkommen je Haushaltsmitglied bei einem Ein-Eltern-Haushalt nur 967 Euro und war damit um ein Fünftel niedriger als bei einem Haushalt mit zwei Elternteilen.

Experten sehen die Gründe für das finanzielle Risiko für Alleinerziehende unter anderem in den schlechteren Chancen für Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt sowie Schwierigkeiten, eine zeitlich passende Kinderbetreuung zu finden.

Dies zeigen auch die Ergebnisse des Mikrozensus 2018, wie das Statement von Destatis-Referent Christian Wingerter belegt: „Mehr als die Hälfte der nicht erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter (55 Prozent) war an der Aufnahme einer Arbeit interessiert.“ Er führt weiter aus: „30 Prozent der nicht erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter sahen sich trotz des Wunsches nach Arbeit nicht in der Lage, eine Beschäftigung aufzunehmen. Familiäre oder persönliche Gründe wurden von ihnen am häufigsten als Hinderungsgrund angegeben.“

Vom Kindergeld bis zum Unterhaltsvorschuss

Doch für Alleinerziehende gibt es auch diverse staatliche Hilfen, um den Alltag leichter zu meistern und finanzielle Probleme zu minimieren, die sie kennen sollten. So gibt es zum Beispiel ein Kindergeld für Alleinerziehende, einen Kinderzuschlag, einen Unterhaltsvorschuss und diverse steuerlichen Entlastungen. Informationen dazu bietet das Webportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter familienportal.de.

Unter www.infotool-familie.de, einem anderen Webportal des BMFSFJ, gibt es ein Onlinetool, mit dem sich in wenigen Schritten die Familienleistungen und/oder -hilfen ermitteln lassen, auf die man entsprechend der persönlichen Situation voraussichtlich Anspruch hat. Beim BMFSFJ kann auch die 240-seitige Broschüre „Alleinerziehend – Tipps und Informationen“ von 2016 des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) bestellt oder heruntergeladen werden.

Der Ratgeber enthält neben Hinweisen zu finanziellen Hilfen diverse Tipps zu typischen Problemen von Alleinerziehenden sowie Erläuterungen zu Rechtsthemen wie Sorgerecht und Unterhalt. Online abrufbar ist beim VAMV zudem eine Ergänzung zur Broschüre mit Stand Januar 2018, die die neuen Regelungen zum Beispiel bezüglich des Unterhaltsvorschusses und des Mutterschutzes sowie die aktuellen Daten und Werte zum Kinderunterhalt bis hin zum Kinderzuschlag enthält. Aufgeführt sind in der Broschüre unter anderem Adressen diverser Anlaufstellen für eine persönliche Beratung.

Ansprechpartner bei Fragen und in Krisensituationen

Entsprechende Beratungs- und Anlaufstellen gibt es zum Beispiel von den Jugendämtern oder Erziehungs- und Familienberatungs-Stellen wie dem Deutschen Caritasverband, der Diakonie Deutschland und dem Roten Kreuz. Eine Onlinesuche nach Erziehungs- und Familienberatungs-Stellen bietet auch das Webportal der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke). Anlaufstellen für Krisen-, Sucht-, Schulden- oder auch Lebensberatung enthält zudem der Online-Beratungsführer der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB).

In Krisensituationen können unter anderem das vom BMFSFJ geförderte Elterntelefon der Nummer gegen Kummer e.V., das online oder unter anderem werktags zu bestimmten Zeiten unter der Rufnummer 0800 1110550 zu erreichen ist, weiterhelfen. Wenn die Einkünfte trotz aller Hilfen nicht für das Mindestmaß an Lebensunterhalt ausreichen, können Alleinerziehende auch eine Sozialhilfe beziehen. Infos dazu gibt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und von der Bundesagentur für Arbeit.

Für Alleinerziehende empfiehlt sich zudem ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann, denn zum einen gilt es existenzielle Risiken wie eine Berufsunfähigkeit abzusichern, zum anderen kann der Experte auf mögliche Sparpotenziale im Versicherungsbereich hinweisen.

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