- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Doch vielen Immobilieneigentümern ist anscheinend nicht bekannt, dass ein Rauchmelder pro Wohnung nicht ausreicht, denn eine Umfrage zeigt, dass die Hälfte der Haushalte nicht ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet ist.
Seit 2017 müssen in allen neu oder umgebauten Häuser und Wohnungen in Deutschland Rauchmelder installiert sein. Ab dem 1. Januar 2021 gilt diese Rauchmelderpflicht auch für alle älteren, also bereits bestehenden Wohnimmobilien in 15 Bundesländern. Nur in Sachsen gibt es für Bestandsimmobilien noch keine entsprechende Vorschrift.
Doch obwohl diese kleinen Rauchmelder an der Decke nachweislich Leben retten können, gibt es immer noch zahlreiche Wohnungen, in denen keine oder zu wenig Warngeräte als vorgeschrieben angebracht sind. Dirk Aschenbrenner, Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), betont diesbezüglich: „Es ist erschreckend, dass trotz nachgewiesener Wirksamkeit und trotz Gesetzgebung bundesweit nur die Hälfte der Eigenheimbesitzer ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet ist.“
Nur jeder zweite Immobilieneigentümer hält die Vorschriften ein
Aschenbrenner bezieht sich bei seiner Aussage auf eine repräsentative Studie, die im Auftrag eines Rauchwarnmelder-Herstellers und auf Basis einer im Frühjahr 2020 vom Marktforschungsinstitut Innofact durchgeführten Umfrage bei über 5.800 Immobilieneigentümern erstellt wurde. Zwar haben 84 Prozent der Befragten angegeben, dass sie mindestens einen Rauchmelder in ihren Wohnungen oder Häusern installiert haben. Allerdings reicht ein Rauchmelder pro Wohnung nicht aus, um die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich zu erfüllen.
Nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. müssen nämlich mindestens in allen Fluren, die als Fluchtwege dienen, sowie in allen vorhandenen Schlafzimmern und Kinderzimmern einer Wohnung Rauchmelder installiert sein. Laut Umfrage ist jedoch nur jede zweite Wohnimmobilie dementsprechend mit den kleinen Lebensrettern ausgerüstet. Empfohlen wird von Brandexperten, dass übrigens in allen Aufenthaltsräumen außer im Bad und in der Küche Rauchmelder installiert werden – in Berlin und Brandenburg ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben.
Mehr als jedem vierten Haus- oder Wohnungseigentümer war übrigens gar nicht klar, dass für ihn eine Rauchmelderpflicht besteht. Details zur Rauchmelderpflicht, zum Beispiel zu den rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern, zur vorgeschriebenen Installation und Wartung – hier auch zur Zuständigkeit bei Mietwohnungen – enthält das Webportal des Forums Brandrauchprävention e.V.
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