Mobilität

Glückliches Paar im Cabrio
23. August 2022

Darauf sollten Cabriofahrer achten

Stellt man ein Cabrio ab, ohne die Fenster, die Türen und das Dach zu schließen, haben Diebe ein leichtes Spiel. Wer zu leichtsinnig ist, riskiert im Falle eines Diebstahles zudem seinen Kaskoschutz, sofern für den Wagen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Wird ein Auto gestohlen, ersetzt eine Teilkaskoversicherung, sofern eine solche für den Wagen besteht, den Schaden abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie leistet außerdem beim Diebstahl von fest mit dem Pkw verbundenen Fahrzeugteilen, beispielsweise wenn das eingebaute Radio oder der Airbag geklaut wird. Von der Teilkasko werden zudem alle Beschädigungen am Auto, die im Zusammenhang mit einem Einbruch-Diebstahl stehen, übernommen.

Eine Teilkaskoversicherung kann einzeln oder im Rahmen einer Vollkaskoversicherung zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Kaskoschutz gilt auch für Cabrios.

Wenn der Dieb durch das Stoffdach ins Wageninnere gelangt

Beschädigt beispielsweise ein Dieb das Stoffverdeck eines Cabrios, um das eingebaute Radio zu stehlen, werden nicht nur das Radio, sondern auch das beschädigte Stoffverdeck vom Teilkaskoversicherer ersetzt. Wird das Verdeck jedoch aufgeschlitzt, ohne dass etwas aus dem Wageninneren gestohlen wurde, kommt für das beschädigte Dach in der Regel die Teilkaskoversicherung nicht auf. In diesem Fall würde eine bestehende Vollkaskoversicherung den Schaden ersetzen.

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt nämlich unter anderem mut- oder böswillige Beschädigungen Unbekannter, wie das Aufschneiden eines Cabriodaches oder das Zerkratzen des Lackes durch Fremde. Zudem ersetzt sie Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen vom Pkw-Fahrer selbst verschuldeten Unfall fahrlässig verursacht wurden. Eine Vollkasko beinhaltet außerdem automatisch den Teilkasko-Schutz.

Der Kfz-Versicherer kann jedoch bei einem vom Autofahrer grob fahrlässig herbeigeführten Schaden die Kaskoschadenleistung kürzen. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise, wenn man die Türen des abgestellten Autos nicht abschließt. Die Höhe der Kürzung erfolgt dann anteilig um die Schadenhöhe, die im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht. In manchen Kfz-Policen kann man jedoch teils optional vereinbaren, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden mit Ausnahme von Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss mitversichert sind.

Darum sind Dach und Fenster beim Parken zu schließen

Insbesondere bei Cabrios sollte man darauf achten, dass man sich nicht grob fahrlässig verhält. Zwar kann laut diversen Gerichtsurteilen ein Cabrio prinzipiell auch mit offenem Dach geparkt werden, ohne grob fahrlässig zu handeln, – jedoch nur, wenn man den Pkw für kurze Zeit stehen lässt und das Diebstahlrisiko gering ist, wie es beispielsweise tagsüber an einer belebten Straße der Fall wäre.

Wer jedoch sein Cabrio längere Zeit mit offenem Verdeck – obwohl ein Autodach zum Schließen vorhanden ist – und/oder mit offenen Fenstern an einem wenig frequentieren öffentlichen Platz stehen lässt, handelt unter Umständen grob fahrlässig und gefährdet damit seinen Kaskoschutz.

Es gibt aber noch andere Gründe, das Dach eines Cabrios beim Parken zu schließen. Zum einen heizen sich bei einem geschlossenen Dach die Sitze durch die Sonneneinstrahlung nicht so stark auf und es fliegen keine Blätter oder anderer Unrat in den Innenraum, zum anderen ist auch ein unerwarteter Regenschauer kein Problem für das Wageninnere.

Keine Wertsachen im Auto liegen lassen

  • Um das Diebstahlrisiko noch weiter zu reduzieren, ist es sinnvoll, die Lenkradsperre beim Parken einrasten zu lassen.

  • Zudem sollten wertvolle Gegenstände wie ein Smartphone oder eine Handtasche und auch Kfz-Teile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, beispielsweise ein mobiles Navigationsgerät, grundsätzlich nicht im geparkten Wagen liegen gelassen werden.

  • Zum einen ziehen solche Dinge Gelegenheitsdiebe an, zum anderen werden sie bei einem Diebstahl in der Regel nicht von der Kaskoversicherung ersetzt.

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