- Text : Social Media-Team Alte Leipziger - Hallesche
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Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatz-Versicherung, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt und finanziert. Sie ist eine Zusatzleistung zum Gehalt des Mitarbeiters und eine betriebliche Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Mitarbeiters. Ende 2019 boten rund 10.500 Unternehmen ihren Mitarbeitern eine solche bKV an, und damit fast ein Drittel mehr Arbeitgeber als ein Jahr zuvor.
Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl der Unternehmen, die ihren Beschäftigten eine bKV als Zusatzleistung gewähren, fast verdreifacht. Das teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) jüngst mit. Die Zahl der Arbeitnehmer, die 2019 über eine betriebliche Krankenversicherung zusätzlich zu ihrer normalen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgesichert waren, bezifferte der PKV-Verband auf 883.400 Beschäftigte. Das entspricht einem Plus von 125.900 Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr.
Ein Feature, um Mitarbeiter zu finden und zu binden
Als einen der wesentlichen Gründe für diesen Trend nannte der PKV-Verband den zunehmenden Fachkräftemangel, an dem auch die Coronakrise nichts ändern werde. Denn eine solche betriebliche Absicherung ist eine Möglichkeit, wie sich Firmen als gute Arbeitgeber für potenzielle Bewerber, aber auch für die bereits vorhandenen Arbeitnehmer profilieren können. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung entlasten Unternehmen beispielsweise ihre Mitarbeiter finanziell und sichern sie zudem im Ernstfall besser ab.
„Den Leistungsumfang einer betrieblichen Krankenversicherung können die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter individuell zusammenstellen. Von Krankenhausleistungen wie Unterbringung im Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung über Heilpraktikerleistungen bis zu Vorsorgeuntersuchungen ist vieles möglich“, so der PKV-Verband.
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther betont in diesem Zusammenhang: „Die betriebliche Krankenversicherung bietet einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und hilft dabei, qualifizierte Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen zu binden. Die Arbeitnehmer profitieren von einem erweiterten Versicherungsschutz, der zudem aufgrund der Gruppenverträge problemlos ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung gewährleistet wird. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ist das eine Win-win-Situation.“
Steuer- und sozialabgabenfrei
Und noch ein Vorteil nennt der PKV-Verband: „Zuwendungen von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) können steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Dies geht aus dem Jahressteuergesetz hervor, das Ende November 2019 vom Bundesrat beschlossen wurde.“
„Konkret bedeutet dies“, so der PKV-Verband weiter, „dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Wenn der Arbeitgeber hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn.“
Auch eine betriebliche Altersvorsorge und/oder eine betriebliche Pflege- und/oder Unfallversicherung helfen Firmen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Abgesehen davon haben solche Absicherungslösungen oftmals auch für das Unternehmen selbst weitere Vorteile wie steuerliche Absetzbarkeit und Einsparungen bei den Lohnnebenkosten. Nähere Einzelheiten können beim Versicherungsfachmann erfragt werden.
Mehr Infos zu unserer betrieblichen Krankenversicherung finden Sie hier: www.gesundheitsbenefits.de/bkv
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