Mobilität

Paar im Cabrio
19. Juli 2018

Auslandschadenschutz in der Kfz-Versicherung

Sind Sie mit Ihrem Pkw im Ausland unterwegs und verursachen einen Unfall, sind Sie genauso abgesichert, als wäre der Unfall in Deutschland passiert. Ärgerlich wird es, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer Reise im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Sprachbarrieren beispielsweise zum Unfallgegner und zur gegerischen Versicherung machen den sowieso schon ärgerlichen Unfall sehr kompliziert.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Der Auslandsschadenschutz, den Sie in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung in unseren Tarifvarianten »classic« oder »comfort« abschließen können, hilft Ihnen in solchen Fällen weiter. Wir ersetzen Ihnen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns versichert.

Wann tritt der Auslandschadenschutz in Kraft?

Mit dem Abschluss des Auslandschadenschutzes genießen Sie mit Ihrem Pkw bei einer Reise im Ausland für bis zu 12 Wochen Versicherungsschutz. Geraten Sie in dieser Zeit bei einer Auslandreise in einen unverschuldeten Verkehrsunfall, müssen Sie keinen Kontakt in einer anderen Sprache zum ausländischen Versicherer aufnehmen, um Ihre Ansprüche auf z. B. Schadenersatz, Reparatur usw. geltend zu machen. Stattdessen können Sie sich ganz bequem an uns wenden. Als Nachweis für den unverschuldeten Verkehrsunfall benötigen wir mindestens einen Polizei-Bericht. Hilfreich ist auch ein europäischer Unfallbericht.

Wer oder was ist versichert?

Falls Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einer Auslandsreise in einen Unfall verwickelt werden, bei dem der Unfallgegner alleine haftet, ersetzen wir Ihnen folgende Schäden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns versichert:

  • Personenschäden bei Verletzung oder Tötung von Ihnen, der berechtigten Insassen und des Halters sowie vom Eigentümer des Fahrzeugs

  • Schäden am versicherten Kfz

Was leisten wir?

Beim Auslandschadenschutz ersetzen wir Ihnen die reinen Kosten für eine eventuelle Reparatur bis zu einem maximalen Betrag von 100.000 €. Bitte beachten Sie, dass damit keine Assistance Leistungen wie z. B. Abschleppen oder Transport des Fahrzeuges beinhaltet sind. Für schnelle Hilfe im Schadenfall empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Schutzbriefes. Unsere Leistungen des Auslandschadenschutzes tätigen wir mit Vorbehalt bis die Haftungsfrage geklärt ist. Bereits getätigte Leistungen eines ausländischen Versicherers werden auf unsere Zahlungen angerechnet. Eventuelle Rechtsanwaltskosten übernehmen wir nicht.

Welches Recht gilt?

Falls Sie den Auslandschadenschutz in Anspruch nehmen, werden straßenverkehrsrechtliche Fragen zu dem Verkehrsunfall im Ausland nach dem Recht des Unfalllandes geregelt. Jedoch erfolgt die Leistungsabrechnung nach deutschem Recht und somit sind Sie rundum abgesichert. Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, dass Ihr Lebenspartner bei einem unverschuldetem Unfall an der belgischen Küste verletzt wird. Daraufhin muss sie bzw. er in ein 50 km entferntes Krankenhaus gebracht werden. Um einen Besuch zu ermöglichen, mieten Sie sich für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug. Die Mietkosten werden vom belgischen Versicherer nicht übernommen! Hingegen sind bei unserem Auslandschadenschutz die Kosten für das Ersatzfahrzeug mitversichert.

In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz des Auslandschadenschutzes beschränkt sich auf folgende Länder:

  • Belgien

  • Bulgarien

  • Dänemark

  • Estland

  • Finnland

  • Griechenland

  • Großbritannien

  • Irland

  • Island

  • Italien

  • Kroatien

  • Lettland

  • Liechtenstein

  • Litauen

  • Luxemburg

  • Malta

  • Niederlande

  • Norwegen

  • Österreich

  • Polen

  • Portugal

  • Rumänien

  • Schweden

  • Schweiz

  • Slowakei

  • Slowenien

  • Spanien

  • Tschechien

  • Ungarn

Einen Schadenfall können Sie uns rund um die Uhr melden. Unsere Schadenhotline ist für Sie erreichbar unter: 06171 66 1416.

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