Finanzen & Vorsorge

Paar im Wohnzimmer
4. August 2022

Auch der Hausrat verändert sich mit der Zeit

Der eigene Hausrat unterliegt meist einem Wandel. Doch nicht nur der Kauf neuer Möbel sollte ein Anlass sein, eine bestehende Hausratversicherung entsprechend anzupassen, denn heute können oft mehr Schadenrisiken abgesichert werden als früher.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 3 Minuten

Nicht wenige haben heute eine höherwertige Hausratausstattung als noch vor einigen Jahren. Zudem sind Risiken hinzugekommen, die es früher noch nicht gab, wie beispielsweise die Gefahren, die eine Internetnutzung mit sich bringen kann. Doch auch der heute mögliche Versicherungsschutz durch eine Hausratversicherung hat sich verbessert. Um bestens abgesichert zu sein, ist es daher wichtig, veraltete Verträge auf den neuesten Stand zu bringen.

Mittlerweile ist vieles Standard, was vor ein paar Jahren noch nicht denkbar war. Dazu zählen beispielsweise der Besitz und die Nutzung von Smartphones, Tablet-PCs und internetfähigen Fernsehern, aber auch Saug- und/oder Mährobotern bis hin zu Smart-Home-Lösungen. Diese Veränderungen bringen zum Teil Risiken mit sich, die in älteren Hausrat-Versicherungsverträgen, welche bereits seit mehreren Jahren unverändert bestehen, nicht abgesichert sind.

Doch auch sonst verändern sich die Ausstattung in vielen Haushalten und damit ihr Wert immer wieder, zum Beispiel durch den Ersatz alter Möbel oder defekter Elektrogeräte sowie durch zusätzliche Anschaffungen beispielsweise von Schmuckstücken. Ist die vor Jahren vereinbarte Versicherungssumme der Hausratpolice jedoch niedriger als der Wert des Hausrates im Schadenfall, wird die Leistung der Hausratversicherung entsprechend gekürzt.

Mehr versicherte Risiken als bisher versicherbar

Grundsätzlich gilt: Wer seinen bestehenden Versicherungsschutz nicht regelmäßig entsprechend den Änderungen und neuen Möglichkeiten anpasst, läuft Gefahr, im Schadenfall zu wenig oder gar keine Absicherung zu haben. Dazu kann eine bestehende Hausratpolice auf einen neuen Tarif/eine neue Police umgestellt oder der bestehende Versicherungsschutz durch Anpassungen und zusätzliche Einschlüsse gegen Aufpreis erweitert werden.

Beispielsweise gewähren viele ältere Hausratpolicen nur den vor Jahren üblichen Standardschutz, der die Risiken Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel beinhaltet. In vielen neueren Policen können neben diesen Risiken zusätzlich auch Schäden durch Vandalismus und Trickdiebstahl, Überspannungs-, Seng- und Schmorschäden sowie sogar Schäden durch einen einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten wie Mährobotern versichert werden.

Kein Scherz: Hausrat inklusive Cyber-Schutz

Selbst für Schäden, die man durch einen Cyberangriff auf private Daten erleidet, wie die Datenwiederherstellungs-Kosten oder die Phishingschäden beim Onlinebanking, kann ein Versicherungsschutz in einigen Hausratpolicen vereinbart werden.

Einschluss von grob fahrlässigen Schäden und Elementarrisiken

Zudem lassen sich Brand-, Einbruch-Diebstahl- oder Wasserschäden am Hausrat, die man selbst grob fahrlässig verursacht hat, mittlerweile in vielen Policen mit absichern.

Grob fahrlässig wäre es laut gängiger Rechtsprechung beispielsweise, wenn man eine Waschmaschine, einen Geschirrspüler oder einen Wäschetrockner laufen lässt, obwohl man für ein paar Stunden außer Haus ist und es durch das Gerät zu einem Brand- oder Wasserschaden kommt.

Auch sogenannte Elementarschäden, wie Überschwemmungsschäden durch Starkregen und Schäden durch Lawinen oder andere Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch am Hausrat lassen sich in vielen Policen gegen Aufpreis mitversichern. Wie wichtig dies ist, verdeutlichte unter anderem die Flutkatastrophe infolge Starkregen im Juli letzten Jahres in einigen Regionen Deutschlands.

Hilfreiche Serviceleistungen optional vereinbar

Zudem können so manche Schadenkosten, die vor einigen Jahren noch nicht versicherbar waren, in einigen Hausratpolicen mit abgesichert werden. Dazu zählen unter anderem Schlossänderungskosten nach einem Schlüsseldiebstahl sowie die Hotel- und Einlagerungskosten, nachdem die Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar geworden ist.

Einige Versicherer übernehmen auch den erlittenen Schaden, den Diebe durch einen Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl begangen haben, in einem bestimmten vereinbarten Umfang.

Paar sitzt mit Laptop in Wohnung

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