- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Nicht ganz sechs von zehn Beschäftigten können sich derzeit auf eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge im Rentenalter freuen. Das heißt aber auch, dass mehr als 40 Prozent der Arbeitnehmer noch auf diese Form der Altersvorsorge verzichten. Eine aktuelle Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und eine von der Deutschen Rentenversicherung erklären, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert und welche Vorteile sie für den Arbeitnehmer und auch für den Arbeitgeber bringt.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche betriebliche wie auch private Altersvorsorge wichtig, um auch im Rentenalter seinen Lebensstandard halten zu können. Schon heute liegt die Höhe der gesetzlichen Altersrente unter der Hälfte des bisherigen Erwerbseinkommens.
Und auch in Zukunft wird sich das Rentenniveau eher verschlechtern als verbessern, da es immer weniger Beitragszahler für die gesetzliche Rentenkasse gibt, obwohl die Anzahl der künftigen Rentenbezieher steigt. Umso wichtiger ist es daher für den Einzelnen, für das Alter vorzusorgen. Schon seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland diesbezüglich das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) verzichten jedoch immer noch über vierzig Prozent der Arbeitnehmer auf diese vom Staat geförderte Möglichkeit, finanziell für das Alter vorzusorgen.
Finanzielle Vorteile
Dabei hat jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Konkret kann er dazu einen bestimmten Teil seines Gehaltes oder der Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld steuer- und sozialversicherungsfrei über seinen Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlen, um eine Zusatzrente aufzubauen.
Pro Kalenderjahr ist eine steuerfreie Einzahlung in eine bAV in Höhe von acht Prozent der geltenden Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) vom Gehalt möglich. Für 2018 ist das ein Gehaltsanteil von maximal 6.240 Euro. Zudem sind maximal vier Prozent des BBG, das sind aktuell 3.120 Euro, vom Gehalt als sozialabgabenfreie bAV-Einzahlung erlaubt.
In einigen Fällen ist auch der Arbeitgeber verpflichtet, sich finanziell an der bAV seiner Arbeitnehmer zu beteiligen. Zudem bietet die bAV weitere Vorteile, sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber.
Kostenlose Broschüren
Über die genauen Regelungen und Vorteile einer bAV informieren zwei aktuelle Broschüren, nämlich der 36-seitige Ratgeber „Betriebliche Altersvorsorge“ des DRV und die 53-seitige Broschüre „Zusätzliche Altersvorsorge“ des BMAS. Die Ratgeber werden Ihnen im Webportal des jeweiligen Herausgebers kostenlos zur Verfügung gestellt.
In beiden Broschüren erfährt der Leser, wie die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge funktioniert. Zum einen wird erklärt, wer gefördert wird und welche verschiedenen Varianten es dafür gibt, zum anderen werden – bei der BMAS-Broschüre unter anderem auch anhand von Beispielen – die genauen Förderhöhen aufgezeigt. Der BMAS-Ratgeber geht neben der bAV zudem ausführlich auf die private Altersvorsorge in Form einer staatlich geförderten Riester-Rente ein und zeigt auch hier unter anderem die Förderhöhen und steuerlichen Vorteile auf.
Ein Versicherungsfachmann kann einem Arbeitgeber, der noch keine bAV anbietet, die detaillierten Vorteile erläutern und entsprechende Lösungen vorschlagen. Und auch ein Arbeitnehmer kann sich von einem Versicherungsvermittler beraten lassen, wie er die vollen Fördermöglichkeiten, die der Staat nicht nur mit der betrieblichen Altersvorsorge bietet, ausschöpfen kann.
Weitere Infos zur betrieblichen Altersvorsorge der Alte Leipziger finden Sie hier: https://www.alte-leipziger.de/privatkunden/betriebliche-altersversorgung
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