- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 3 Minuten
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Leben eines jeden Menschen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Viele junge Menschen sind zunächst über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern abgesichert. Doch wann endet dieser Schutz und wann ist es an der Zeit, eine eigene Privathaftpflichtversicherung abzuschließen?
Wer ist grundsätzlich über die Eltern mitversichert?
Unverheiratete Kinder sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt vor allem dann, wenn sie sich noch in der Schulzeit, in einer Ausbildung oder im Studium befinden.
Darüber hinaus sind auch folgende Personen bei der Familienhaftpflichtversicherung der Alte Leipziger mitversichert:
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Eltern- bzw. Großeltern, ein pflegebedürftiger Angehöriger usw. jeweils in häuslicher Gemeinschaft (Tarife classic und comfort)
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Gastkinder und Austauschschüler
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Haushaltshilfen wie z.B. Au-Pair
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Geistig behinderte Angehörige (auch z.B. infolge Demenz)
Wichtig: Eine Eheschließung beendet die Mitversicherung über die Eltern grundsätzlich. Eine Ehe ist auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten gleichgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist eine eigene Absicherung notwendig – entweder allein oder gemeinsam mit dem Ehepartner.
Mitversichert während Schule, Ausbildung und Studium
Während der Schulzeit besteht automatisch Schutz über die Familienversicherung der Eltern.
Auch während einer Erstausbildung oder eines Erststudiums bleiben Kinder in der Regel mitversichert. Das gilt selbst dann, wenn sie für das Studium in eine andere Stadt ziehen oder in einer WG wohnen. Zusätzlich sind häufig Übergangszeiten eingeschlossen, zum Beispiel:
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direkt nach dem Schulabschluss
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während eines Work & Travel-Aufenthalts (in der Regel bis zu einem Jahr)
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zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Entscheidend ist, dass es sich um die erste berufliche Ausbildung handelt und keine Ehe besteht.
Nach der Ausbildung: Wann endet die Familienversicherung?
Mit dem Einstieg ins Berufsleben ändert sich die Situation. Eine eigene Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel notwendig, wenn:
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die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen ist,
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ein eigenes regelmäßiges Einkommen erzielt wird und
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keine häusliche Gemeinschaft mit den Eltern mehr besteht,
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oder geheiratet wird.
Wer nach der Ausbildung in eine eigene Wohnung zieht und berufstätig ist, sollte seinen Versicherungsschutz unbedingt überprüfen und gegebenenfalls eine eigene Police abschließen.
Weiterhin mitversichert – auch nach Ausbildungsende?
In bestimmten Fällen ist eine Mitversicherung weiterhin möglich.
Zum Beispiel können volljährige Kinder auch nach Beendigung der Ausbildung noch über die Eltern versichert sein, wenn sie weiterhin im gemeinsamen Haushalt leben.
Auch Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bleiben in der Regel dauerhaft mitversichert, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben – selbst dann, wenn sie in einem Pflegeheim untergebracht sind.
Zusammenziehen mit Partner oder Partnerin
Wer mit seinem Partner oder seiner Partnerin zusammenzieht, sollte die Haftpflichtsituation neu prüfen, denn Paare können eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Für Paare ist eine gemeinsame Lösung meist unkompliziert und oft günstiger als zwei Einzelverträge. Weitere Informationen im Blogartikel: Wie sich als Paar Versicherungsprämien sparen lassen
Mini-Checkliste: Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht?
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Bin ich verheiratet?
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Habe ich meine Ausbildung oder mein Studium abgeschlossen?
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Verdiene ich eigenes, regelmäßiges Einkommen?
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Wohne ich nicht mehr im Haushalt meiner Eltern?
Wenn Sie mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, sollten Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen
Spätestens bei wichtigen Lebensveränderungen – etwa dem Ausbildungsende, dem Auszug aus dem Elternhaus oder einer Hochzeit – sollte der bestehende Haftpflichtschutz überprüft werden. Denn wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet – bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden unter Umständen in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten privaten Vermögen.
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