- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 3 Minuten
Mit einer Patientenverfügung können wir schriftlich festhalten, welche medizinische Untersuchungen oder Behandlungen wir je nach Situation wünschen oder ablehnen. Voraussetzung für ein solches Dokument ist, dass man mindestens 18 Jahre alt ist, die jeweiligen medizinischen Maßnahmen auch versteht und eventuelle Risiken abschätzen kann.
Daher ist es sinnvoll, die eigene gesundheitliche Situation sowie eventuelle Risikofaktoren und potenzielle Folgen mit Ärzten oder Ärztinnen zu besprechen und mit in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Möglicherweise ist auch eine juristische Beratung sinnvoll.
Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie…
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schriftlich erstellt,
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unterschrieben und
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mit einem Datum versehen sein.
Man kann das Dokument jedoch jederzeit wieder ändern oder widerrufen. Solange der Wille des Erstellers oder der Erstellerin klar erkennbar ist, ist eine Patientenverfügung verbindlich für jegliches medizinisches Personal, für Betreuer und Betreuerinnen, für Bevollmächtigte und Gerichte.
Achtung: Konkret und präzise sein
Wenn wir selbst in eine Situation geraten, in der wir nicht mehr entscheidungsfähig sind oder uns nicht mehr äußern können, sollen Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige wissen, welche medizinische Möglichkeiten wir uns im jeweiligen Bedarfsfall wünschen. Das kann zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder einem plötzlichen Organversagen der Fall sein. Auch ein Koma, unheilbare Krankheiten im Endstadium, Hirnschädigungen oder ein degenerativer Abbau des Gehirns sind typische Zustände, in denen Menschen eventuell nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen bestimmen können.
Wer eine Patientenverfügung erstellt, notiert daher möglichst präzise, ob in diesen Fällen auch starke Schmerzmittel eingesetzt werden sollen, ob bei Bedarf eine künstliche Ernährung oder Beatmung gewünscht ist, und ob Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden sollen. Dabei muss der Betroffene die einzelnen Maßnahmen konkret benennen. Ein genereller Hinweis, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind, ist beispielsweise nicht konkret genug.
Auch das Thema Organspende kann ein wichtiger Punkt sein. Dabei sollten sich die Formulierungen in der Patientenverfügung und in einem eventuellen Organspendeausweis nicht widersprechen. Generell können bei Erstellung der Patientenverfügung auch detailliert beschriebene religiöse oder moralische Gedanken mit einfließen. Wer bereits unter Erkrankungen leidet, sollte die Patientenverfügung stets auf den neuesten Stand bringen. Vorstellungen und Entscheidungen können sich im Laufe der Zeit ändern.
Durch Beratung ungültige Verfügungen vermeiden
In der Realität sind Patientenverfügungen leider oft unbrauchbar und können von Ärzten und Pflegenden nicht umgesetzt werden. Der Grund: Sie sind zu oft unklar, unpräzise oder widersprüchlich formuliert. Deshalb sollten Sie sich bei der Erstellung einer Patientenverfügung Zeit nehmen und sich gegebenenfalls auch beraten lassen. Manchmal bieten hausärztliche Praxen oder Verbraucherzentralen eine Beratung zum Thema Patientenverfügung oder auch Musterformulierungen an.
Auch Ärztekammern sowie das Bundesministerium der Justiz stellen vorformulierte Textbausteine zur Verfügung, die als Orientierung oder Anregung dienen können. Sie sind zu finden unter:
Jedoch sollten Sie sich stets in Ruhe eigene Gedanken zu den einzelnen Situationen machen und nicht vorgefertigte Absätze 1:1 übernehmen.
Wo wird die Patientenverfügung aufbewahrt?
Patientenverfügungen müssen im Notfall greifbar sein. Kontaktpersonen oder Bevollmächtigte sollten daher von der aktuellen Version der Patientenverfügung wissen und sie vorliegen haben oder den gut zugänglichen Aufbewahrungsort kennen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, bei der Bundesnotarkammer Patientenverfügungen und Vollmachten kostenpflichtig registrieren zu lassen. Allerdings sind dort nicht die Dokumente selbst gespeichert, sodass die Betroffenen dennoch dafür sorgen müssen, dass die registrierte Patientenverfügung bei Bedarf auch gefunden wird.
Manche Menschen tragen die ihnen wichtigen Informationen bei sich, beispielsweise im Geldbeutel. Denn in einem akuten Notfall kann der Rettungsdienst nicht warten, bis eine Kontaktperson die Patientenverfügung bringt. Er wird bei einem akuten Herzinfarkt zum Beispiel daher sofort reagieren und auch Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen.
Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung:
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