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Paar in Stadt fährt Skateboard
10. September 2024

Als Auszubildender richtig versichert

Zwar sind Auszubildende in diversen Bereichen durch die bestehenden Versicherungspolicen ihrer Eltern mitabgesichert, allerdings gibt es bestimmte Risiken für die eigene Policen notwendig sind.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 4 Minuten

Ein Auszubildender kann ohne einen passenden Versicherungsschutz durch ein Missgeschick oder einen sonstigen Schadenfall in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Daher sollte sich jeder, der in Kürze eine Ausbildung beginnt oder diese bereits begonnen hat, um eine bedarfsgerechte Absicherung kümmern. Denn nicht in jeder Situation ist man weiterhin über die Versicherungsverträge der Eltern mitversichert.

Wer als Jugendlicher oder junger Erwachsener eine Ausbildung absolviert, kann oftmals von diversen Vergünstigungen wie Sondertarifen und Rabatten bei den Kontoführungsgebühren oder bei Bahnfahrten profitieren. Auch beim Versicherungsschutz gibt es Vorteile.

Versicherungsvorteile als Azubi

In manchen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern bleiben selbst volljährige Kinder bis zu einem bestimmten Alter und/oder solange sie sich in der ersten Ausbildung befinden, kostenlos mitversichert.

Allerdings sollte jeder Auszubildende prüfen, in welchen Bereichen er über die bestehenden Policen der Eltern einen Versicherungsschutz genießt und welche Versicherungsverträge er eventuell selbst noch abschließen muss, um umfassend abgesichert zu sein.

Ein Missgeschick könnte zum finanziellen Ruin führen

Eine der wichtigsten Versicherungspolicen ist die Privathaftpflichtversicherung. Wer nämlich einen anderen auch nur versehentlich schädigt und einen Sach- oder gar Personenschaden verursacht, haftet für den angerichteten Schaden mit seinem jetzigen, aber auch künftigen Vermögen in unbegrenzter Höhe.

Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Schadensforderungen, die gegen den Versicherten von anderen gestellt werden, wehrt aber auch überhöhte oder ungerechte Forderungen ab. Eine kostenfreie Mitversicherung in einer bestehenden Privathaftpflichtpolice der Eltern besteht für volljährige Kinder jedoch nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Wann Sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung benötigen, erfahren Sie im Artikel „Wann benötigen junge Erwachsene eine eigene Privathaft­pflicht­versicherung?“.

Autofahren als Azubi – ordentlich und günstig versichern

Den Auto-Führerschein zu machen, kann ein teures Unterfangen sein. Doch mit ein paar Tricks kann man ein paar Euro sparen.

Bei einer Umfrage des ADAC im Jahr 2023 gaben 46 Prozent der Führerscheinneulinge an, zwischen 2.500 und 3.500 € für den Erwerb ausgegeben zu haben. Aber das ist erst der Anfang des Kostenberges, jetzt fängt es nämlich erst richtig an.

In unserem Artikel „Kind macht Führerschein? Interessante Spartipps!“ erfahren Sie, wie man Geld sparen kann, ohne auf eine gute Kfz-Versicherung zu verzichten.

Wenn der Auszubildende auszieht

Bei der Hausratversicherung ist das Hab und Gut eines Auszubildenden meist nur so lange über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, wie er noch zu Hause wohnt oder keinen eigenen Hausstand gegründet hat.

Ein WG-Zimmer gilt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jedoch nicht als eigener Hausstand und der Hausrat in so einem Zimmer kann in der Hausratpolice der Eltern mitversichert sein.

Die Hausratversicherung der Alte Leipziger bietet folgende Vorteile:
Stand 04.09.2024, aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hausratversicherung.

  • Zieht das Kind für ein Studium in eine andere Stadt und mietet sich dort eine Wohnung, sind die Sachen des Kindes bis 10.000 € in classic und 20.000 € in comfort mitversichert.
  • Zieht das Kind dauerhaft aus und gründet einen eigenen Haushalt, ist es für eine Übergangszeit in 
    • classic für maximal 6 Monate mit einer Versicherungssumme von 20.000 € 
    • comfort für maximal 12 Monate mit einer Versicherungssumme von 40.000 € 
      mitversichert.

Automatische Absicherung über die Sozialversicherungen

Ein Auszubildender ist in der Regel während seiner Ausbildung in den Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Der Auszubildende wird dazu von seinem Ausbildungsbetrieb beim Träger der jeweiligen Sozialversicherung, also beispielsweise bei einer Krankenkasse angemeldet und muss von seinem Lohn entsprechende Sozialabgaben leisten.

Allerdings kann ein Auszubildender vor oder binnen der ersten zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn die Krankenkasse für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung selbst wählen. Auch nachdem man zwölf Monate bei einer Krankenkasse versichert war oder die Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöht hat, ist ein Wechsel zu einer anderen Kasse möglich.

Denn je nach Krankenkasse kann der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und somit auch der Beitrag, den der Arbeitgeber und der Azubi an die Kasse zu entrichten haben, niedriger oder höher sein. Mehr Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten und dem Krankenkassenwechsel gibt es im Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit.

Zusatzversicherungen, die sich lohnen

Wer sich auch als Azubi mehr Leistungen im Krankheits- und Pflegefall wünscht, als die GKV aufgrund ihres gesetzlichen Rahmens bietet, kann zu jeder Zeit eine private Kranken- und/oder Pflegezusatzversicherung abschließen. Derartige Policen gibt es unter anderem für Leistungen im Bereich Zahnersatz und stationäre Behandlungen wie für eine Einzelzimmer-Unterbringung, die die GKV nicht oder nur im geringfügigen Umfang übernimmt.

Im Idealfall schon im jungen Alter absichern

Je jünger man ist, desto besser können die Konditionen, also die Beiträge und/oder Leistungen bei vielen Versicherungspolicen sein. Dies gilt für eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auch für Lösungen zur privaten Altersvorsorge. Alle diese Absicherungslösungen sind bereits für junge Leute sinnvoll.

So besteht die Gefahr, bereits in jungen Jahren z.B. infolge einer Krankheit berufsunfähig zu werden. In dem Fall muss der Betroffene ohne eine entsprechende private Absicherung mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) reichen häufig nicht aus, um den Lebensstandard dauerhaft abzusichern. Hinzu kommt, dass die meisten Unfälle Zuhause und in der Freizeit geschehen. Genau für diese Bereiche leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Leistungen werden nur gezahlt, wenn die Invalidität Folge eines Berufsunfalls ist. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Unfälle nur auf dem direkten Arbeitsweg oder während der Arbeit versichert. Hausfrauen, Rentner oder Selbstständige haben keinen gesetzlichen Unfallschutz.

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