Finanzen & Vorsorge

Frau am Handy
8. August 2023

Wann benötigen junge Erwachsene eine eigene Privathaft­pflicht­versicherung?

Von der Familienversicherung zur eigenen Haftpflicht. Wann endet der Schutz über die Familienhaftpflicht der Eltern? Und wie sieht es bei der Alte Leipziger aus? Wir klären auf.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Leben eines jeden Menschen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Viele junge Menschen sind zunächst über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern abgesichert. Doch wann endet dieser Schutz und wann ist es an der Zeit, eine eigene Privathaftpflichtversicherung abzuschließen?

Gibt es eine Faustregel, ab wann eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig ist?

Nein, leider nicht. Die Antwort hängt davon ab, welche Familienhaftpflichtversicherung die Eltern haben. Stark vereinfacht lässt sich jedoch sagen, dass junge Erwachsene eine eigene Privathaftpflichtversicherung benötigen, sobald sie verheiratet sind.

Im Gegenzug ist man in der Regel mitversichert, solange man unverheiratet ist, sich noch in der Schule, Erststudium, Erstausbildung oder Freiwilligendienst befindet.

Aber wie bereits erwähnt, müssen sich junge Erwachsene bei ihren Eltern informieren. Ohne einen Blick in die Versicherungsbedingungen geht es leider nicht.

Was gilt, wenn die Eltern bei der Alte Leipziger eine Familienhaftpflicht haben?

Die Zeiten, in der junge Erwachsene sehr früh ins Berufsleben einsteigen oder früh heiraten, sind schon lange vorbei. Deshalb haben wir unseren Versicherungsschutz angepasst. Bei uns sind in der Familienhaftpflicht die eigenen Kinder zusätzlich unter folgenden Bedingungen mitversichert:

  • Volljährige unverheiratete Kinder im Anschluss an Schulausbildung bei Work & Travel (für max. 1 Jahr)

  • Volljährige Kinder in häuslicher Gemeinschaft, auch nach Beendigung der Ausbildung in den Tarifen classic und comfort

  • Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in häuslicher Gemeinschaft (auch im Pflegeheim)

Darüber hinaus sind auch folgende Personen bei der Familienhaftpflichtversicherung der Alte Leipziger mitversichert:

  • Eltern- bzw. Großeltern, ein pflegebedürftiger Angehöriger usw. jeweils in häuslicher Gemeinschaft (Tarife classic und comfort)

  • Gastkinder und Austauschschüler

  • Haushaltshilfen wie z.B. Au-Pair

  • Mitversichert sind geistig behinderte Angehörige (auch z.B. infolge Demenz)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, sich rechtzeitig über den eigenen Versicherungsschutz zu informieren. Dies gilt insbesondere, wenn sich im Leben signifikante Veränderungen ergeben, wie das Ende der Ausbildung oder eine Hochzeit. Es ist immer besser, gut abgesichert zu sein, als im Schadensfall eine böse Überraschung zu erleben.

Alte Leipziger Privathaftpflichtversicherung - Freundinnen helfen sich beim Umzug

Private Haftpflicht­­versicherung der Alte Leipziger

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn fügen Sie einer anderen Person einen Schaden zu – egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden – sind Sie gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet, in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen.

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