Lifestyle

Familie beim Essen
2. August 2022

Einbau- oder Anbauküche – ist doch egal, oder?

Auf jeder Party oder beim Essen mit Freunden oder Familie ist sie der strahlende Mittelpunkt – die Küche. Hier fühlen wir uns wohl – und deshalb lassen wir sie uns auch einiges kosten. Umso teurer fallen aber auch mögliche Versicherungsschäden aus. Bleibt die Frage, welcher Versicherer für welchen Schaden aufkommt.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Welche Versicherung zahlt eigentlich für Fettbrand, Leitungswasser und andere Schäden in der Küche?

Ob ein Versicherer die Kosten übernimmt, hängt auch davon ab, wem die Küche gehört – und ob es eine Einbau- oder sogenannte Anbauküche ist. Die meisten Küchen vom Küchenhandel sind Anbauküchen, weil sie nicht individuell handwerklich angefertigt wurden. Hausrat-, Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung diskutieren im Zweifelsfall gern erst einmal ausgiebig, wer den Versicherungsfall übernehmen muss. Wir haben daher typische Schadenfälle für Sie zusammengetragen und zeigen Ihnen, wie unkompliziert die Alte Leipziger solche Schäden für Sie löst.

Hilfe, das Fett brennt!

Wenn Leitungswasser austritt oder Feuer durch einen Fettbrand entsteht, ist die Hausratversicherung bei Schäden in der Küche oft der erste Ansprechpartner.

Sie übernimmt in solchen Fällen die Neuanschaffung oder Reparatur des Mobiliars und der Elektrogeräte. Dazu gehören auch selbst erstandene Möbel wie eine Anbauküche, deren Einzelteile serienmäßig hergestellt und nach Baukastensystem zusammengestellt wurden. Egal ob Mieter oder Eigentümer, kommt es Hausratversicherern dabei allein darauf an, wem die Küche gehört. Wer Wohnungseigentümer ist, ist dagegen nicht relevant. 

Einbauküche oder Anbauküche – gar nicht so egal, wie gedacht, oder?

Aber: eine Küche kann genauso gut ein Gebäudebestandteil sein. Wenn die Küche zum Beispiel individuell auf Maß angefertigt wurde und mit dem Gebäude verbunden ist, ist nicht die Hausratversicherung zuständig, sondern die Wohngebäudeversicherung. Wo aber liegt die Grenze? Als Faustformel gilt: Wenn eine Küche ausgebaut und relativ problemlos an einem anderen Ort wieder neu errichtet werden kann, ist es ein Fall für die Hausratversicherung.

Anbau- oder Einbauküche? Ganz egal für Wohngebäudekunden der Alte Leipziger!

Mit unserer aktuellen Wohngebäudeversicherung haben wir diese Diskussion gelöst und bürden unseren Kunden keine Unsicherheiten im Schadenfall auf. Denn sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung übernehmen wir Schäden. Sind mehrere Versicherungsunternehmen im Spiel, kümmern wir uns dann im Innenverhältnis um eine Kostenteilung, ohne dass unsere Kunden Stress und Ärger haben.

Hochwertige Küchen ausreichend versichern

Laut dem Marktforschungsinstitut GfK lag der Durchschnittspreis einer Küche 2020 bei 9.678 Euro und damit nur noch knapp unter der 10.000-Euro-Marke. Dabei sind heute Induktionsfelder, Dampfgarer usw. Preistreiber, sodass das der Wert heutiger Küchen stetig steigt. Wichtig: Egal ob Hausrat- oder Gebäudeversicherung: Die Küche muss bei der Wertermittlung erfasst werden, um tatsächlich auf die Versicherungssumme zu kommen, die dem Wert des Hausrates oder des Gebäudes entspricht. Denn eine Unterversicherung kann im Ernstfall zu einer Leistungskürzung führen.

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