Mobilität

Mann mit Motorrad schaut in die Ferne
21. März 2024

Zeitraum von Saisonkennzeichen ändern beim Motorrad

Wenn das Wetter wieder mal verrücktspielt und der Frühling nicht kommen will, ärgern sich zahlreiche Motorradfahrer. Denn sie müssen sich nach den Betriebszeiträumen des Saisonkennzeichens richten. Erfahren Sie, was nötig ist, um das Saisonkennzeichen ändern zu können.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 3 Minuten

Wie kann ich den Betriebszeitraum für mein Saisonkennzeichen ändern?

Informieren Sie zuerst Ihren Versicherer, von dem Sie eine neue eVB-Nummer erhalten. Mit dieser können Sie dann das Motorrad für die neue Saisondauer bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ummelden. Für die Änderung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

  • die Bestätigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)

  • neue eVB-Nummer als elektronische Bestätigung

  • das bisherige Saisonkennzeichen

Achtung: Viele Versicherer stufen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) im jeweils kommenden Jahr nur besser ein – und dadurch reduziert sich auch die Kfz-Prämie entsprechend –, wenn das Kraftrad für wenigstens sechs Monate im Kalenderjahr angemeldet ist. Der Zeitraum für die Saison ist grundsätzlich frei wählbar, jedoch muss er mindestens zwei Monate und darf maximal elf Monate am Stück dauern.

Bekomme ich nach der Änderung des Zeitraums ein neues Saisonkennzeichen?

Nein, in der Regel behalten Sie Ihr Saisonkennzeichen. Aber Sie bekommen auf jeden Fall ein neues Nummernschild, auf dem der neue Zeitraum steht. Wer beispielsweise sein Motorrad ab März bis Oktober nutzen will, erhält ein Saisonkennzeichen, das am rechten Rand den Nutzungszeitraum durch übereinanderstehende Zahlen – im genannten Fall 03 und 10 –, die durch einen waagrechten Strich getrennt sind, ausweist.

Motorrad Saisonkennzeichen ändern
Beispiel: Saisonkennzeichen ändern von Motorrad von März bis Oktober

Achtung: Wenn die Saison zu Ende ist darf das Motorrad nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden.

Welche Kosten entstehen, wenn man das Saisonkennzeichen ändern lässt?

Die Kosten für die Saisonänderung sind genauso hoch wie bei einer Neuanmeldung. Bei der Zulassungsstelle fallen Kosten in Höhe von circa 30 Euro an. Diese können jedoch von Stelle zu Stelle etwas variieren. Zusätzlich brauchen Sie ein neues Nummernschild, welches nochmal um die 20 Euro kostet.

Gibt es Änderungen bei meiner Motorrad-Versicherung?

Ändern Sie nur den Zeitraum der Saison und die Dauer bleibt gleich, entstehen keine Änderungen bei Ihrer Versicherung. Sollten Sie jedoch die Saison verkürzen oder verlängern hat dies Auswirkungen auf Ihre Versicherungsprämie und unter Umständen auch auf Ihre Schadensfreiheitsklasse. Verlängern Sie beispielsweise Ihr Saisonkennzeichen um einen Monat, erhöht sich Ihre Versicherungsprämie entsprechend um den zusätzlichen Monat.

Was sind die Vorteile eines Saisonkennzeichens?

Statt das Motorrad jährlich an- und abzumelden und dabei Gebühren und Zeit aufwendet, ermöglicht es das Saisonkennzeichen das die Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung nur für den Zeitraum zu zahlen, in dem das Motorrad effektiv genutzt wird. Wie viel Sie sparen können, sehen Sie in unserem Motorradversicherung-Rechner.

Erfahren Sie mehr über die Vorteile in unserem Artikel „Die Vorteile eines Saisonkennzeichens“.

Gibt es beim Saisonkennzeichen einen kostenlosen Ruheschutz außerhalb der Saison?

Bei vielen Kfz-Policen besteht im Rahmen eines versicherten Motorrads mit Saisonkennzeichen jedoch außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums eine sogenannte Ruheversicherung in der Haftpflicht-, und wenn vereinbart auch in der Voll- oder Teilkaskoversicherung kostenfrei weiter.

In unseren Tarifen „classic“ und „comfort“ unserer Motorradversicherung haben unser Kfz-Kunden einen Ruheversicherungsschutz außerhalb der Saison in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko) besteht.

Während der Dauer der Ruheversicherung bzw. außerhalb des Saisonzeitraums muss das Fahrzeug in einem Einstellraum (Garage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. Zaun, Hecke oder Mauer) nicht nur vorübergehend abgestellt sein.

Mann vor seinem Motorrad

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