- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 2 Minuten
Virenschleuder im Büro
Der Hals kratzt, die Nase läuft und der Schädel brummt – trotzdem schleppen sich viele von uns in die Arbeit. „Präsentismus“ wird dieses Phänomen von Fachleuten genannt: Arbeiten trotz Erkrankung. Doch das ist keine gute Idee, denn die Arbeitsproduktivität ist meist deutlich geringer, als wenn man gesund arbeiten würde. Experten beziffern die Kosten, die durch Präsentismus entstehen, sogar als ähnlich hoch, wie die Kosten durch krankheitsbedingte Fehlzeiten.
Der Grund für den Verzicht auf die benötigte Genesungspause ist oft falsch verstandene Rücksichtnahme, denn die lieben Kollegen müssen oft anfallende Arbeit ausgleichen. Wer krank zur Arbeit geht und seine Aufgaben selbst erledigt, steckt aber möglicherweise die Kollegen an. Häufig dauert die Krankheit durch die fehlende Ruhepause außerdem länger. Gerade bei infektiösen Erkältungskrankheiten sollte man sich deswegen gut überlegen, ob man nicht lieber eine kleine Genesungspause im Bett einlegt.
Krankmeldung noch am gleichen Tag
Wer arbeitsunfähig ist, muss das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen – und zwar gleich zum Zeitpunkt des eigentlichen Arbeitsbeginns. Am besten mit der Info, wie lange die Abwesenheit voraussichtlich dauern wird. Spätestens ab dem dritten Tag der Erkrankung muss dem Arbeitgeber eine Krankschreibung von einem Arzt vorgelegt werden. Dabei zählen nicht die Arbeits-, sondern die Kalendertage. Wer also am Freitag den ersten Tag krank ist und am Montag auch noch, muss ein ärztliches Attest liefern. Aber Vorsicht – laut einem Gesetzesurteil von 2012 darf der Arbeitgeber auch schon ab dem ersten Erkrankungstag ein Attest fordern. Hier sollten Sie sich vorab informieren, welche Regelung in Ihrem Betrieb gilt.
Lohnfortzahlung für sechs Wochen
Nicht immer steckt ein schnell auskurierter Schnupfen hinter der Arbeitsunfähigkeit. Bis zu sechs Wochen muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, wenn jemand krankgeschrieben ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Berufstätige vier Wochen für den Arbeitgeber arbeitet und nicht innerhalb des letzten Jahres aufgrund der gleichen Sache bereits krankgeschrieben war. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, springt die Versicherung bei der Lohnfortzahlung ein – die Dauer ist hierbei von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Wann ist man arbeitsunfähig?
Nicht jede Erkrankung bedeutet gleich Arbeitsunfähigkeit – dies hängt oft auch vom Arbeitsplatz ab. Wer am Knie verletzt ist, kann zum Beispiel durchaus noch Schreibtischtätigkeiten machen, aber nicht mehr als Verkäuferin im Einzelhandel arbeiten. Inwiefern bestimmte Beschwerden die eigene Arbeit beeinflussen, sollte deswegen immer im offenen Gespräch mit dem Arzt geklärt werden.
Bett hüten oder Spazieren gehen?
Was man während der Krankschreibung machen darf oder nicht, hängt vom Grund für das Attest ab. Grundsätzlich gilt, dass sich der Patient so verhalten soll, dass die Genesung schnellstmöglich voranschreitet – hier entscheidet allein der Arzt, was das bedeutet. Vieles hat allerdings auch mit gesundem Menschenverstand zu tun: Ein Kranker mit Grippe sollte natürlich eher das Bett hüten. Bei einem Patienten mit einer Handprellung ist dagegen ein Spaziergang an der frischen Luft der Gesundung förderlich. Der Einkauf von Lebensmitteln ist in beiden Fällen erlaubt – außer, der Arzt hat ausdrücklich Bettruhe verordnet. Übrigens – wer im Urlaub krank wird, kann die Urlaubstage später nachholen, wenn er sich die Krankheit attestieren lässt.
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