Gesundheit

Junge mit Fieber
27. April 2018

Wenn Kinder Medikamente brauchen

Ein Kind ist kein Erwachsener – dies gilt insbesondere bei der Gabe von Arzneimitteln. So sind einige zum Teil auch rezeptfreie Medikamente für Erwachsene jedoch nicht oder nur bedingt für Kinder geeignet. Worauf man als Eltern sonst noch bei der Medikamentengabe achten muss.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 4 Minuten

Nicht bei jedem Unwohlsein eines Kindes muss nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sofort ein Medikament gegeben werden. Oft helfen schon Zuwendung, Wärme und Ruhe. Doch treten bestimmte Symptome auf oder ist man unsicher, ob nicht doch eine medikamentöse Behandlung notwendig ist, sollte man unbedingt einen Arzt hinzuziehen und nicht einfach dem Kind im Haus vorhandene, rezeptfreie oder naturheilkundliche Mittel geben. Und auch bei der Medikamentengabe selbst gibt es einiges zu beachten, um die Gesundheit des Kindes nicht zu gefährden.

Hinweise, was Eltern beachten sollten, wenn ihr Kind krank ist und eventuell eine Medikamentengabe notwendig wird, enthält das Webportal www.kindergesundheit-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zu den Krankheitssymptomen, bei denen Eltern unbedingt mit ihren Kindern zum Arzt gehen sollten, zählen laut BZgA zum Beispiel Ohrenschmerzen, Hautausschläge, Harnwegsinfekte, plötzlich bellender Husten, eitrige Mandelentzündungen, Atemnot und Nackensteife.

Bei einem harmlosen Infekt oder einer leichten Magenverstimmung kann auch zuerst versucht werden, die Beschwerden mit Hausmitteln wie Hals-, Wärme- und Wadenwickel oder Tees zu lindern. Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass die Wirkung von Medikamenten bei Kindern oft eine völlig andere ist als bei Erwachsenen, da unter anderem der kindliche Stoffwechsel anders reagiert. Einige Arzneiwirkstoffe können bei Erwachsenen helfen, bei Kindern jedoch gefährlich sein. Zudem ist bei allen Arzneien auf die richtige Dosierung und auf mögliche Wechselwirkungen zu achten.

Auch rezeptfreie Arznei kann für Kinder gefährlich sein

Prinzipiell sollten laut BZgA Kindern Arzneimittel, egal ob rezeptpflichtige, frei verkäufliche oder naturheilkundliche Mittel, nur nach Rücksprache mit einem Arzt verabreicht werden. Ist dies nicht möglich, sollten nur Mittel – dies gilt auch für rezeptfreie –, die das Kind in der Vergangenheit vom Arzt schon einmal bekommen hat, gegeben werden.

Warum dies so ist, verdeutlichen folgende Beispiele: Ein Wirkstoff, der zwar bei Arzneimitteln für Erwachsene, nicht aber für Kindern eingesetzt werden darf, ist Acetylsalicyl-Säure (ASS). Diese Substanz ist in gängigen Schmerzmitteln wie Aspirin enthalten, kann jedoch bei Kindern unter zwölf Jahren zu einer seltenen, aber sehr gefährlichen Hirn- und Lebererkrankung führen.

Laut Gesundheitsexperten kann zudem der Wirkstoff Codein, der in einigen Hustenstillern und Schmerzmitteln eingesetzt wird, bei Kinder unter zwei Jahren zum Atemstillstand führen. Auch starke ätherische Öle und Salben, die zum Beispiel Menthol, Eukalyptus oder Kampfer enthalten, können bei Kleinkindern bis drei Jahren ebenfalls zu Atemproblemen bis hin zu Erstickungsanfällen führen. Daher rät der BZgA: „Bei Säuglingen und Kindern unter drei Jahren sollten Mittel mit ätherischen Ölen gar nicht angewendet werden.“

Richtig dosieren

Doch nicht nur die Wahl des richtigen Arzneimittels ist wichtig, sondern auch die richtige Dosierung entsprechend den ärztlichen Einnahmevorschriften. Laut Bundesverband Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist nämlich eine falsche Dosierung der häufigste Fehler bei der medikamentösen Behandlung von Kindern.

Eine Über- oder auch Unterdosierung kann zu Gesundheitsschäden oder anderen unerwünschten Nebenwirkungen führen. So kann eine zu niedrige Gabe von Antibiotika zu einer Antibiotikaresistenz führen, sodass in der Folge eine Behandlung bestimmter Krankheiten nur schwer möglich ist.

Für die richtige Dosierung eines Arzneisaftes ist laut ABDA die mitgelieferte Dosierhilfe und nicht ein haushaltsüblicher Löffel zu verwenden. Nach BZgA-Angaben sollten Arzneimittel immer mit viel Wasser verabreicht werden. Allerdings sollten bei Tabletten, Tropfen und Arzneimittel in Pulverform nur kaltes oder höchstens lauwarmes Wasser verwendet werden. Denn ist das Wasser zu warm, beispielsweise bei einem warmen Tee, kann dies die Wirkung negativ beeinflussen, zum Beispiel, weil ein Wirkstoff bereits zu wirken beginnt, bevor er in den Magen oder Darm gelangt.

Sonstige Fehler bei der Arzneigabe

Getränke wie Tees, Säfte oder sonstige Flüssigkeiten, aber auch bestimmte Nahrungsmittel oder anderen Medikamente können ebenfalls die Wirkung des Arzneimittels verändern oder herabsetzen. Zum Beispiel sollten Antibiotika nicht zusammen mit Milch genommen werden, da Milch die Aufnahme des Wirkstoffs im Körper beeinträchtigt. Daher ist es wichtig, die im Beipackzettel genannten Angaben zu Wechselwirkungen und die Vorgabe, ob eine Arznei vor, zu oder nach einer Mahlzeit einzunehmen ist, zu beachten.

Des Weiteren sollten Kapseln oder Tabletten mit einer Schutzschicht nicht vorher in Wasser aufgelöst werden, außer dies wurde vom Arzt gestattet. Zum einen kann der Überzug nämlich notwendig sein, um einen unangenehmen Geschmack zu überdecken, zum anderen um die Aufnahmegeschwindigkeit des Wirkstoffs zu regulieren oder sicherzustellen, dass er erst im Magen oder Darm aufgenommen wird. Nach Angaben des BZgA sollten Kinder oral zu verabreichende Arzneimittel möglichst im Sitzen oder aufrecht stehend einnehmen, da sie sich anderenfalls leicht verschlucken könnten.

Es gibt noch weitere Tricks für eine leichtere Medikamentengabe: Zum Beispiel ist bei Kindern die Verabreichung einer Arznei als Saft oder Tropfen oft leichter als in Tablettenform. Zudem gleiten laut BZgA Zäpfchen besser und lassen sich dadurch leichter einführen, wenn sie in der Hand vorgewärmt, mit etwas Wasser abgespült oder mit ein wenig Vaseline eingerieben werden. Ohren- oder Nasentropfen können kurz vor der Verabreichung in der Hand vorgewärmt werden, da warme Tropfen angenehmer sind als kalte.

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