Mobilität

Verkehrschild mit Hinweis auf Wildwechsel
11. Dezember 2020

Wenn es zu einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier kommt

Insbesondere in fünf Monaten eines Jahres, unter anderem von Oktober bis einschließlich Dezember, kommt es häufiger zu Zusammenstößen zwischen Kraftfahrzeugen und Wildtieren als in der übrigen Zeit. Dabei entstehen teils hohe Schäden am betroffenen Fahrzeug.

  • Text : Social Media-Team Alte Leipziger - Hallesche
  • Lesedauer : 3 Minuten

Aber nur wer den passenden Versicherungsschutz hat, erhält nach einem Wildunfall auch den Sachschaden am eigenen Pkw ersetzt. Zudem ist es aus mehreren Gründen wichtig, bei einem Wildschaden richtig zu reagieren.

Jedes Jahr werden nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) den Kfz-Versicherern zwischen 230.000 und 280.000 Verkehrsunfälle mit Wildtieren gemeldet. Häufiger als in anderem Monaten im Jahr ereignen sich solche Unfälle im April und Mai sowie von Oktober bis einschließlich Dezember.

Das Schadenrisiko durch einen Wildunfall ist hoch: Alleine 2019 wurden 2.855 Personen dabei verletzt und zwölf Menschen kamen ums Leben. Zudem kann der Schaden an einem Fahrzeug bei einem solchen Unfall schnell mehrere Tausend Euro bis hin zum Totalschaden betragen.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Wildunfallschäden

Aber nur, wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung hat, bekommt einen solchen Schaden am eigenen Pkw ersetzt, wenn das Kfz mit einem Haarwild zusammengestoßen ist. Zum Haarwild zählen entsprechend Paragraf 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) beispielsweise Rehe, Hasen, Füchse und Wildschweine. Ein Unfall mit anderen Tieren, wie Rinder, Pferde oder Vögel, wäre demnach nicht versichert. Es gibt jedoch zahlreiche Kfz-Versicherer, die in der Teilkasko-Versicherung auch einen Zusammenstoß mit weiteren Tierarten absichern.

Alleine 2018 ersetzten die Kaskoversicherer 757 Millionen Euro an Pkw-Schäden durch Wildunfälle. Neben den Wildschäden leistet eine Teilkasko-Versicherung zudem bei einem Kfz-Diebstahl, bei Glasbruch, aber auch wenn das Auto durch Brand, Hagel, Sturm oder Überschwemmung beschädigt wird. Selbst Schäden durch Marderbisse sind oftmals schon im Versicherungsschutz enthalten oder können optional mitversichert werden.

Ist ein Auto vollkaskoversichert, besteht automatisch auch ein Teilkaskoschutz. Die Vollkaskoversicherung deckt neben den genannten Teilkaskorisiken auch eigene Kfz-Schäden ab, die bei einem fahrlässig selbst verschuldeten Unfall oder durch einen unbekannten Dritten verursacht wurden.

Was bei einem Wildunfall zu tun ist

Verkehrsexperten raten Autofahrern besonders am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern aufmerksam und langsamer zu fahren sowie bremsbereit zu sein. Sollte ein Tier trotz aller Vorsicht plötzlich vor das Auto laufen, sind Ausweichmanöver unbedingt zu vermeiden, da der Zusammenprall mit einem anderen entgegenkommenden Kfz oder einem Baum in der Regel eine deutlich höhere Gefahr für die Pkw-Insassen birgt als die Kollision mit einem Tier.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall kommen, ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern, indem man das Warnblinklicht einschaltet und ein Warndreieck aufstellt. Wer ein Wildschwein angefahren hat, sollte das Fahrzeug allerdings besser nicht verlassen, wenn das Tier verletzt auf der Straße liegt. Denn ein verletztes Tier kann unberechenbar und damit gefährlich sein. Egal, ob das angefahrene Tier verletzt wurde und liegen bleibt oder aber wegrennt, in allen Fällen ist grundsätzlich die Polizei umgehend zu verständigen.

Die Polizei informiert nämlich den für diese Region zuständigen Jagdaufseher, der dann das verletzte Tier von der Straße holt oder aber in der Umgebung sucht. Übrigens, wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, ohne die Unfallstelle zu sichern, riskiert eine Strafe wegen Verletzung der Verkehrssicherheits-Pflicht, da das Unfallrisiko für nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch ein auf der Straße liegendes Tier erhöht ist. Zudem gilt, wer ein verletztes oder getötetes Wildtier mitnimmt, kann wegen Wilderei angezeigt werden.

Beweise sichern und den Kfz-Versicherer informieren

Wenn möglich, sollte man nach dem Unfallereignis zeitnah Fotos von der Unfallstelle, vom angefahrenen Tier (wenn möglich) und von den beschädigten Stellen des Pkws machen. Bevor man die Wildspuren am Pkw wie Haare oder Blutreste beseitigt sowie das Fahrzeug reparieren lässt oder es verschrottet oder verkauft, sollte unbedingt der Kfz-Versicherer informiert werden.

Denn der Versicherer muss die Möglichkeit haben, entsprechende Beweise, dass es sich um einen Wildunfall handelt, zu sichern und auch den Schadenumfang festzustellen.

Grundsätzlich gilt: Möchte man einen Wildschaden von einer bestehenden Kaskoversicherung ersetzt haben, muss die Unfallmeldung umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall dem Kfz-Versicherer gemeldet werden.

Mehr Infos zu unserer Kfz-Versicherung finden Sie hier.

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