- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 3 Minuten
Wer glaubt, dass er erst bei einem Stau oder wenn er einen Rettungswagen hinter sich sieht, eine Rettungsgasse auf einer Autobahn oder mehrspurigen Straße bilden muss, der irrt. Doch unter anderem diese Fehler führen in rund acht von zehn Unfällen auf den genannten Straßen dazu, dass Rettungskräfte verspätet zur Unfallstelle gelangen. Dies belegen zwei kürzlich veröffentlichte Umfragen.
Bei einem Unfall mit Verletzten kommt es auf jede Sekunde an. Umso ärgerlicher ist es, wenn Rettungskräfte aufgrund einer blockierten oder nicht gebildeten Rettungsgasse nicht rechtzeitig an eine Unfallstelle gelangen, um die Unfallopfer zu versorgen und eventuell lebenswichtige Maßnahmen einzuleiten.
Doch bei circa 80 Prozent der Unfälle auf einer Autobahn oder mehrspurigen Straße, bei denen der Verkehr stockt oder es zum Stau kommt, passiert genau das. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) unter knapp 100 Rettungsteams verschiedener Bundesländer.
Ignoranz und Fehlverhalten kann Leben kosten
„Der durchschnittliche Zeitverlust bei diesen Einsätzen wurde auf bis zu fünf Minuten geschätzt. Für einen Patienten, der reanimiert werden muss, kann dann jede Hilfe zu spät sein“, betonte dazu DRK-Bundesarzt Prof. Dr. Peter Sefrin.
In nicht einmal knapp 16 Prozent aller ausgewerteten Rettungseinsätze wurde laut DRK spontan eine Rettungsgasse gebildet. In mehr als 35 Prozent der Einsätze erfolgte die Bildung einer Rettungsgasse erst, nachdem ein Sondersignal der Rettungsteams die Verkehrsteilnehmer dazu aufforderte. Doch über 20 Prozent der Kfz-Fahrer reagierten überhaupt nicht.
86 Prozent der Fahrzeuge, durch die bei einem Unfall auf einer Autobahn oder einer mehrspurigen Straße außerorts ein Durchkommen der Rettungsfahrzeuge erschwert oder gar unmöglich wurde, waren im übrigen Autos.
Nicht erst bei Stau ist eine Rettungsgasse zu bilden
Eine repräsentative Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. (DVR) zeigt zudem, dass viele Autofahrer die wesentlichen Merkmale einer Rettungsgasse nicht kennen. Das Marktforschungsinstitut Ipsos befragte dazu im November 2018 knapp 2.000 Erwachsene. Gerade einmal etwas mehr als die Hälfte, nämlich 55 Prozent, kennt die geltende Regelung, wann und wie eine Rettungsgasse zu bilden ist. So glauben irrtümlicherweise zum Beispiel 40 Prozent, dass eine Rettungsgasse erst zu bilden ist, wenn sich ein Rettungs- oder Polizeifahrzeug von hinten nähert.
Tatsächlich muss jedoch jeder Kfz-Fahrer auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen außerhalb von Ortschaften bereits eine Rettungsgasse bilden, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rollt und natürlich auch, wenn es bereits zum Stau gekommen ist.
Jeder vierte Befragte wusste außerdem nicht, wie die Rettungskasse korrekt zu bilden ist. Richtigerweise wird eine Rettungsgasse gebildet, indem man sich nur auf der äußersten linken Spur ganz nach links und auf allen anderen Spuren der gleichen Fahrtrichtung ganz nach rechts einordnet, sodass eine freie Gasse zwischen der ganz linken und der rechts danebenliegenden Spur entsteht.
Hohe Strafen
Wie und wann eine sogenannte Rettungsgasse zu bilden ist, ist im Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier heißt es: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Übrigens, wer bei stockendem Verkehr keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse für die Durchfahrt von Rettungs- und Einsatzkräften bildet, gefährdet nicht nur andere, sondern muss auch mit einer Strafe von mindestens 200 Euro und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) rechnen.
Kommt es durch das verkehrsregelwidrige Verhalten zu einer Behinderung der Rettungs- und Einsatzkräfte oder sogar zu einem Unfall, erhöht sich die Strafe neben den zwei Punkten im FEAR auf bis zu 320 Euro und einen Monat Fahrverbot.
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