- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 4 Minuten
Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV bei Medizinern?
Um die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besser einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf einige grundsätzliche Unterschiede. Die folgenden Punkte zeigen exemplarisch, wie sich die GKV von der PKV besonders relevant für Mediziner unterscheidet.
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In der GKV zahlen Versicherte einkommensabhängige Beiträge. Im Umlageverfahren der GKV werden die Einnahmen direkt für die Leistungsausgaben verwendet, es werden keine Rückstellungen für das Alter gebildet. Die höheren Kosten der Älteren müssen dabei von den Jüngeren mitfinanziert werden. Die PKV dagegen arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Jede versicherte Person sorgt selbst für steigende Gesundheitskosten im Alter vor, indem in jungen Jahren Alterungsrückstellungen gebildet werden. Damit wird Vorsorge für die demografische Entwicklung getroffen.
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In der GKV legt der Gesetzgeber fest, welche Behandlungen erstattet werden – Leistungen können also gekürzt oder gestrichen werden. PKV-Versicherte profitieren hingegen von Therapie- und Verordnungsfreiheit. Leistungen können somit individueller auf das jeweilige Krankheitsbild abgestimmt werden.
Mehr zu den Unterschieden zwischen GKV und PKV erfahren Sie im Artikel „Systemcheck: GKV oder PKV?“
Welche Ärzte können sich privat krankenversichern?
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Angestellte Ärzte
Angestellte Mediziner sind gerade zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn – etwa als Assistenzärzte im Krankenhaus – noch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Wechsel in die PKV ist erst möglich, wenn das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 73.800 Euro, 2026: 77.400 Euro). Wird diese Grenze überschritten, besteht Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV. Dabei teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer – wie in der GKV – die Versicherungsbeiträge.
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Niedergelassene Ärzte
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Sie können frei entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Im Falle der GKV berechnet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Die Beteiligung eines Arbeitgebers entfällt, was die Beitragslast verdoppelt.
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Medizinstudenten
Wer nicht mehr familienversichert ist, kann sich bereits während des Studiums innerhalb von den ersten drei Monaten nach Einschreibung privat krankenversichern lassen. Das Besondere für Medizinstudenten: Spezielle Optionstarife ermöglichen zudem die Sicherung des Gesundheitszustandes, sodass nach dem Studium mit Überschreiten der Jahresentgeltgrenze oder mit dem Einstieg in die Selbstständigkeit der Zugang zur privaten Krankenversicherung ermöglicht wird.
Was kostet eine PKV für Ärzte und Medizinstudenten?
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung hängen nicht vom Einkommen, sondern von individuellen Faktoren, wie dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand ab. Außerdem können Versicherte ihre monatlichen Beiträge aktiv beeinflussen. Wer sich für einen Selbstbehalt entscheidet, übernimmt einen festen Anteil der jährlichen Behandlungskosten selbst. Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto niedriger fällt der monatliche Beitrag aus. Zusätzlich bietet die PKV der Hallesche mit der Bonus-Variante von NK.select XL einen weiteren Anreiz: Versicherte erhalten einen monatlichen Bonus von 100 Euro – also 1.200 Euro pro Jahr – als Belohnung für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten. Dieser Bonus wird nur verrechnet, wenn Leistungen eingereicht werden.
Beitragsbeispiel einer 35-jährigen Person
Ca. 638 €
monatlich bei 1.200 Euro Selbstbehalt
im NK.select XL 1200
Für Medizinstudierende bieten Optionstarife eine besonders kostengünstige Möglichkeit, sich schon früh das Recht auf den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung zu sichern – ohne erneute Gesundheitsprüfung und unabhängig von zwischenzeitlichen Veränderungen des Gesundheitszustands.
Welche Vorteile hat die PKV für Ärzte?
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Leistungssicherheit statt Kürzungen
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungskürzungen oder Zuzahlungen vom Gesetzgeber jederzeit möglich sind, sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung vertraglich garantiert. Das bedeutet: keine willkürlichen Änderungen, keine Leistungseinschränkungen.
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Krankentagegeld für Praxisinhaber
Für niedergelassene Mediziner spielt die finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit eine zentrale Rolle, schließlich laufen viele Praxiskosten weiter. Mit dem Medizinerkrankentagegeld der Hallesche lassen sich bis zu 80 % der Praxiseinnahmen absichern – mit bis zu 800 Euro täglich ab dem 15. Krankheitstag, und das ohne erneute Gesundheitsprüfung beim Wechsel aus dem Klinikdienst in die Niederlassung.
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Beitragsstabilität im Alter
Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen wird in den PKV-Tarifen für die mit dem Alter ansteigenden Gesundheitskosten vorgesorgt. Die Beitragsstabilität der Hallesche wird von der unabhängigen Ratingagentur ASSEKURATA regelmäßig mit „exzellent“ bewertet.
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Früher Einstieg lohnt sich
Wer bereits im Medizinstudium mit einem Optionstarif beginnt, sichert sich den aktuellen Gesundheitszustand und kann später ohne erneute Prüfung in die Vollversicherung wechseln.
Übersicht: Mein Weg in die PKV
Je nach Karrierephase bieten sich unterschiedliche Einstiegswege in die private Krankenversicherung an.
Ich studiere Medizin oder befinde mich in der Facharztausbildung
Mit dem Optionstarif STUDI.med sichern sich Medizinstudierende frühzeitig den Zugang zur privaten Krankenversicherung. Der Tarif umfasst außerdem Leistungen wie Auslandskrankenversicherung, Videosprechstunde und Facharztservice. Nach dem Studium erfolgt der Wechsel von STUDI.med in den Optionstarif OPTI.free. Dieser bietet weiterhin die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln – eine Flexibilität, die in dieser Phase entscheidend ist. Meist wird bereits während der Facharztausbildung mit dem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschritten und das Ticket in die PKV kann gelöst werden.
Ich bin als Facharzt in einem Krankenhaus angestellt
Bei einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze besteht die Möglichkeit für einen Wechsel in die PKV, z.B. in den Top-Schutz NK.select XL.
Ich bin als Arzt selbstständig
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig und können frei zwischen GKV und einer PKV wie NK.select XL wählen. Ein speziell auf niedergelassene Mediziner zugeschnittenes Krankentagegeld schützt vor finanziellen Einbußen, sollte eine Krankheit oder ein Unfall den beruflichen Alltag unterbrechen.
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