Mobilität

Auto auf verschneiter Straße
27. Dezember 2021

Vorschriften zu Winterreifen sind in jedem Land anders

Wer in den Winterurlaub oder aus anderen Gründen in der kalten Jahreszeit mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte wissen, welche Regelungen in dem jeweiligen Land gelten, denn diese können deutlich von den Vorgaben in Deutschland abweichen.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Bilder : Alexandr Podvalny / Pexels
  • Lesedauer : 3 Minuten

In vielen europäischen Ländern sind nicht nur diverse Verkehrsregeln anders als in Deutschland, sondern auch die rechtlichen Vorgaben, ob und wann ein Auto Winterreifen oder sogar Schneeketten benötigt. Selbst beim gesetzlich festgelegten Mindestprofil der Reifen gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede.

Viele, aber nicht alle Länder in Europa haben wie Deutschland auch Vorschriften, wann Autos nur mit montierten Winterreifen unterwegs sein dürfen. In Deutschland ist dies in Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) geregelt. Danach gilt eine situative Winterreifenpflicht. Konkret darf man ein Auto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf öffentlichen Straßen nur mit montierten Winterreifen fahren.

In manchen Staaten wie Luxemburg, Slowakei oder Rumänien besteht eine ähnliche situative Winterreifenpflicht, also die Pflicht, Winterreifen auf dem Auto montiert zu haben, wenn auf den gefahrenen Strecken winterliche Straßenverhältnisse herrschen.

Zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht

In anderen Ländern darf man ebenfalls bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen fahren, allerdings ist diese situative Winterreifenpflicht nur auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Dies gilt unter anderem für Finnland (1. November bis 31. März) und Österreich (1. November bis 15. April).

In einigen Staaten müssen dagegen auf den Pkws zu bestimmten Zeiträumen Winterreifen montiert sein – und zwar unabhängig davon, ob sich Eis und Schnee auf den Straßen befindet. Zu diesen Ländern zählen mitunter Bulgarien (15. November bis 1. März), Estland (1. Dezember bis 1. März), Kroatien (15. November bis 15. April), Slowenien (15. November bis 15. März), Schweden (1. Dezember bis 31. März) und Tschechien (1. November bis 31. März),

Seit dem November 2021 gibt es auch in Frankreich in bestimmten Regionen eine Winterreifenpflicht. Diese gilt vom 1. November bis 31. März in folgenden Regionen: Alpen, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen und Gebirgsregionen in Korsika. Mit entsprechenden Straßenschildern können auch in anderen Regionen Winterreifen oder Schneeketten auf bestimmten Strecken vorgeschrieben werden.

Keine oder streckenweise Winterreifenpflicht

Keine Winterreifenpflicht, auch wenn Winterreifen in vielen dieser Länder empfohlen werden, gibt es beispielsweise in Dänemark, Griechenland, Island, Irland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn. Allerdings können auch in einigen dieser Länder wie in Spanien oder Ungarn für einzelne Streckenabschnitte wie für Bergregionen Winterreifen und/oder Schneeketten vorgeschrieben werden.

In Italien gibt es zwar ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht, es können jedoch lokale Behörden für bestimmte Strecken oder Regionen die Nutzung von Winterreifen und/oder Schneeketten festlegen. So gilt im italienischen Teil der Brennerautobahn vom 15. November bis 15. April abschnittsweise eine Winterausrüstungs-Pflicht, das heißt, in dieser Zeit müssen entweder Winterreifen montiert oder Schneeketten an Bord sein. Auch im Aosta-Tal besteht vom 15. Oktober bis 15. April auf bestimmten Strecken eine Winterreifenpflicht.

In der Schweiz besteht auch keine generelle Winterreifenpflicht. Wer jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen sein mit Sommerreifen bestücktes Auto nicht beherrscht und deswegen auf einer Straße nicht weiterfahren kann oder gar einen Unfall verursacht, muss mit Sanktionen rechnen.

Rechtzeitig informieren, statt hinterher zahlen

In Deutschland sind gesetzlich 1,6 Millimeter Profiltiefe bei Sommer- und Winterreifen vorgeschrieben. Verkehrsexperten raten aber zu mindestens vier Millimeter Profiltiefe bei Winterreifen. In einigen anderen Ländern ist die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe höher als in Deutschland. So sind beispielsweise in Tschechien, Bulgarien und Kroatien vier Millimeter, in Island, Schweden und Slowenien drei Millimeter sowie in Frankreich 3,5 Millimeter vorgeschrieben.

In Österreich verlangt man mindestens vier Millimeter bei Radialreifen beziehungsweise fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart. Die genannten Regelungen sind nur einige Beispiele, die verdeutlichen, wie unterschiedlich die Verkehrsvorschriften in Europa sind. Deshalb sollte man sich vorher über die Vorgaben informieren, die in den jeweiligen Ländern, die man befahren möchte, gelten.

Entsprechende Zusammenstellungen findet man beispielsweise online auf den Webportalen von Automobilclubs wie dem ADAC oder dem AVD, aber auch im Webauftritt des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

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