Finanzen & Vorsorge

Skifahrer vor Berglandschaft
12. Februar 2026

Wichtige Versicherungen für Wintersport und Skiunfall

Die Wintersportsaison läuft auf Hochtouren. Doch für einen sicheren Tag im Schnee zählt nicht nur die richtige Ausrüstung. Ob kurzer Wochenendtrip oder ausgedehnter Skiurlaub in den Bergen – eine passende Versicherung stellt sicher, dass ein Unfall nicht zur finanziellen Belastung wird.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 5 Minuten

Welche Versicherung zahlt nach einem Unfall?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist seit 2022 auf manchen Skipisten Pflicht. Denn wenn Sie einen Unfall auf der Piste verursachen, müssen Sie für die Schäden aufkommen und im Zweifel Schmerzensgeld und mehr an den Geschädigten bezahlen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt solche Forderungen, denn diese versichert Schäden, die Sie einem Dritten zufügen.

Für Sie selbst ist eine private Unfallversicherung ein sehr guter Schutz, denn diese zahlt Ihnen beispielsweise die Bergungskosten, Schmerzensgeld bei Brüchen und vieles mehr.

Kostenschutz bei Unfällen die Sie einem Dritten zufügen = Privathaftpflichtversicherung

Generell gilt: Auch wer als Wintersportler nur versehentlich einen Unfall verursacht, haftet laut Gesetz in voller Höhe dafür. Das gilt beispielweise, wenn ein Skifahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und mit dem Vorausfahrenden kollidiert. Als Unfallverursacher muss man unter anderem für die beschädigte Skiausrüstung, die unfallbedingten Behandlungskosten und Verdienstausfälle, aber auch für mögliche Schmerzensgeld-Forderungen des Geschädigten aufkommen. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherungspolice gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden, Eislaufen und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.

Haftpflicht-Pflicht in Südtirol

Schon gewusst? Seit dem 01. 01. 2022 gilt auf den Pisten in Italien und in Südtirol eine Versicherungspflicht. Beim Kauf des Skipasses oder bei Kontrollen durch die Pistenpolizei muss ein Nachweis über eine private Haftpflichtversicherung vorgelegt werden – und zwar für jeden in der Familie. Wer den Versicherungsschutz nicht nachweisen kann, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses.

Über unseren Kundenservice können Sie schnell und einfach eine Haftpflicht-Versicherungsbestätigung für Ihren Ski-Urlaub in Italien beantragen.

Weitere Regeln für Skifahrerinnen und Skifahrer in Südtirol und Italien, die Sie unbedingt kennen sollten:

Paar im Bad mit guter Laune

Private Haftpflicht-Versicherung der Alte Leipziger

Wer einem anderen schuldhaft, egal ob aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, haftet dafür – und zwar in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der Schaden entsprechend behoben wird und Sie nicht finanziell leiden.

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Kostenschutz bei Unfällen die Ihnen selbst passieren = Private Unfallversicherung

Warum reicht der gesetzliche Schutz bei Skiunfällen nicht aus?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen im Urlaub – generell in der Freizeit – nicht, sondern leistet nur bei beruflich bedingten Unfällen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die medizinische Versorgung, jedoch nur in dem Umfang, wie sie in Deutschland üblich ist. Sind Behandlungskosten im Ausland höher, muss die Differenz selbst gezahlt werden. Zudem werden Kosten für Bergung, Rettung oder Rücktransport häufig gar nicht übernommen. Besonders wichtig: Eine Hubschrauberbergung, die nicht medizinisch notwendig ist, sondern allein wegen der Lage erfolgt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.

Wer selbst einen Unfall beispielsweise auf der Skipiste erleidet, ist daher mit einer privaten Unfallversicherung sehr gut abgesichert. Beim comfort-Schutz der Alte Leipziger können Sie sich beispielsweise auf folgende Leistungen verlassen:

  • Bergungskosten inklusive Rückreisekosten aus dem In- und Ausland werden bis 1 Mio. € übernommen.

  • 1.000 € Schmerzensgeld erhalten Sie bei Knochenbrüchen und Bänderrissen, und zwar inkl. Entschädigung von Sachschäden (250 €). Bei Oberschenkelhalsbruch oder Oberarmbruch bis zu 7.500 € (auch ohne äußere Einwirkung)

  • Kosmetische Operationen inklusive Schäden an natürlichen Zähnen sind bis 1 Mio. € versichert.

  • Haushaltshilfekosten werden für 8 Stunden täglich für max. 3 Monate übernommen – so dass Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Bleibt eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) nach einem Unfall zurück, gibt es finanzielle Hilfe, je nach vertraglicher Vereinbarung entweder als Einmalzahlung oder als Rente.

Frau springt über Absperrung

Private Unfallversicherung der Alte Leipziger

Gesetzlicher Unfallschutz lässt viele Lücken offen. Informieren Sie sich über eine private Unfallversicherung, denn diese muss nicht teuer sein, sichert Sie aber für schlimme Fälle ab.

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Checkliste: So minimieren Sie das Unfallrisiko beim Skifahren

  • Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder:Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingt oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

  • Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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