- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Einige der für Fahrzeuge angebotenen Fahrerassistenzsysteme – vom Notbrems- über den Totwinkel- bis hin zum Spurhalteassistenten – können das Risiko von Unfällen vermindern. Bereits seit Mitte 2022 müssen in komplett neu entwickelten Autos diverse dieser Helfer laut gesetzlichen Vorgaben verbaut sein. Ab dem 7. Juli 2024 gilt dies für alle ab diesem Datum erstmals zugelassenen Neuwagen.
Unfallursache Nr. 1
Seit Jahren sind jeweils um die 90 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschäden auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Zu den anderen Unfallursachen zählen unter anderem technische Mängel an den Fahrzeugen, widrige Straßen- oder Sichtverhältnisse beispielsweise durch Straßenschäden, Starkregen oder Glätte sowie plötzlich auftauchende Hindernisse auf der Fahrbahn wie Wildtiere.
90 %
Unfallursache
Menschliches Fehlverhalten
In zahlreichen Fällen können in den Fahrzeugen verbaute Fahrerassistenzsysteme helfen, solche Unfälle zu vermeiden oder die Folgen abzumildern. Daher müssen nach der EU-Verordnung 2019/2144 bereits seit dem 6. Juli 2022 alle ab diesem Datum neuentwickelten Fahrzeugtypen in den EU-Mitgliedsstaaten mit bestimmten Systemen ausgestattet sein. Ab dem 7. Juli 2024 gilt dies nun für alle Neuwagen, die ab dem genannten Datum neu zugelassen werden.
Diese Assistenzsysteme sind ab Juli für Neuwagen Pflicht
Ein verpflichtendes System ist zum Beispiel der Notbremsassistent. Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. erklärt die Vorteile:
Wir gehen davon aus, dass der Notbremsassistent die Häufigkeit von Pkw-Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen, um insgesamt acht bis neun Prozent beziehungsweise mehr als 200.000 Unfälle pro Jahr senken kann – wenn alle Autos damit ausgestattet sind.
Jörg Asmussen (Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Unter anderem müssen laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) und dem Technologiedienstleister TÜV Nord AG folgende Fahrerassistenzsystem in alle ab dem 7. Juli 2024 erstmals zugelassenen Neufahrzeuge verpflichtend eingebaut sein:
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Notbremsassistent (AEBS),
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Notbremslicht/Adaptives Bremslicht,
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Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA),
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Rückfahrassistent,
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Spurhalteassistent (ELKS),
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Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW),
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Reifendruckkontrollsystem (TPMS),
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Vorrichtung zum Einbau oder Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre,
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Black-Box/Unfalldatenspeicher (EDR, Ereignisdatenspeicher),
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System zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen) und
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Schutz vor Cyberangriffen.
Andere Assistenzsysteme sind bereits seit langem Pflicht, dazu gehört unter anderem das Antiblockiersystem (ab 2004 für alle Neuwagen) und das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) (ab November 2014 für alle Neuwagen).
Deutlich weniger Verkehrsopfer durch elektronische Helfer
„Da sich Neuwagen und mit ihnen die verpflichtenden Assistenzsysteme aber nur langsam im Fahrzeugbestand verbreiten, wird es bis dahin noch mehr als ein Jahrzehnt dauern“, wie der GDV betont. Experten rechnen mit einer umfassenden Verbreitung der genannten elektronischen Helfer in allen noch genutzten Autos nicht vor dem Jahr 2035.
Durch die Assistenzsystempflicht können nach Angaben der EU-Kommission jedoch bis 2038 schätzungsweise mehr als 25.000 Unfalltote und mindestens 140.000 Schwerverletzte in Europa vermieden werden.
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