Finanzen & Vorsorge

Infografik - Ausgaben Haushalt und weggeworfene Lebensmittel
7. Dezember 2018

So teuer sind Leben und Wohnen in Deutschland

Mehr als ein Drittel der Konsumausgaben, die ein Haushalt durchschnittlich im Monat aufwendet, entfällt auf das Wohnen. Das ist damit der mit Abstand größte Ausgabenposten eines Privathaushaltes.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 3 Minuten

Auch in diesem Jahr hat das Statistische Bundesamt (Destatis) die Studie „Laufende Wirtschaftsrechnungen – Einkommen, Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte“ veröffentlicht. Die Studie basiert jeweils auf einer jährlichen Befragung von rund 8.000 Haushalten zu den Lebens- und Wohnbedingungen sowie den Haushaltseinnahmen und Ausgaben.

Nicht befragt wurden dabei Haushalte von Selbstständigen, Freiberuflern und Landwirten sowie Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wie einem Pflege- oder Altersheim wohnen, Obdachlose und reiche Haushalte mit mehr als 18.000 Euro Monatseinkommen. Die aktuelle Ausgabe der Studie zeigt die durchschnittliche Einkommens- und Ausgabensituation von knapp 37,4 Millionen privaten Haushalten in 2016. Das durchschnittliche Haushaltsbrutto-Einkommen lag damals bei 4.337 Euro und das Haushalts-Nettoeinkommen bei 3.314 Euro pro Monat.

Wohnen ist teuer …

Bei den Monatsausgaben entfielen durchschnittlich 1.698 Euro auf Steuern, Spenden, Ratenkredite, Beiträge für freiwillige Versicherungen inklusive Kfz-Versicherung sowie Ausgaben für das Ansparen für Geld- und/oder Sachvermögen.

Die privaten Konsumausgaben je Haushalt für die Bereiche Nahrungsmittel, Wohnen, Einrichtung, Telekommunikation, Verkehr, Bekleidung, Bildung, außer Haus essen gehen und Übernachten, Gesundheit, Freizeit und sonstiger Konsum beliefen sich im Schnitt auf 2.480 Euro je Monat.

Der größte Anteil der monatlichen Konsumausgaben eines Haushaltes lag mit durchschnittlich 877 Euro, das sind mehr als 35 Prozent aller privaten Konsumausgaben, im Bereich Wohnen, also Kosten für Miete, Heizung, Strom und Instandhaltung. Davon waren 700 Euro nur Mietkosten und 145 Euro für Öl, Gas und/oder Strom.

…. und anteilig der größte Bereich bei den Konsumausgaben

Die Studie zeigt auch, dass unabhängig von der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt wohnen, die Wohnkosten immer den größten Anteil an den Konsumausgaben mit zwischen 30 und 40 Prozent darstellen.

Allerdings gilt auch, je weniger Personen in einem Haushalt wohnen, desto höher ist der Ausgabenanteil für Wohnen im Vergleich zu allen anderen privaten Konsumausgaben. Ein Single- oder Einpersonenhaushalt gab in 2016 zum Beispiel im Durchschnitt 645 Euro und damit 40,6 Prozent seiner gesamten privaten Konsumausgaben im Monat nur für das Wohnen aus.

Bei einem Zweipersonenhaushalt waren dies 34,8 Prozent (978 Euro), bei einem Dreipersonenhaushalt 32,5 Prozent (1.071 Euro) und bei vier Personen in einem Haushalt betrug der Anteil 31,8 Prozent (1.182 Euro). Bei fünf und mehr Personen je Haushalt wurden im Schnitt 1.281 Euro, das sind 30,1 Prozent der gesamten privaten Konsumausgaben eines Haushaltes in dieser Größe, für das Wohnen monatlich ausgegeben.

Sonstige Konsumausgaben

Der nächstgrößere Ausgabenposten bei den monatlichen Konsumausgaben nach dem Wohnen sind der Bereich Nahrungsmittel, Getränke und Genussmittel. Dieser Posten ist mit 342 Euro und einem Konsumausgabenanteil von 13,8 Prozent nicht einmal halb so hoch wie der Bereich Wohnen. Etwas weniger, nämlich 13,5 Prozent oder 335 Euro Monatsausgaben, entfielen 2016 auf den Kostenfaktor Verkehr, also auf Ausgaben für ein Auto, zum Beispiel Leasing, Wartungs- und Kraftstoffkosten sowie Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel.

Etwa jeder zehnte Euro der monatlichen Konsumausgaben, insgesamt waren es im Schnitt 258 Euro im Monat, wurden für Freizeit, Kultur und Unterhaltung – darunter fallen auch Pauschalreisen, Zeitungen und Hobbykosten – ausgegeben.

Bei den weiteren Konsumausgaben entfielen im Durchschnitt auf die Innenausstattung und den Hausrat wie für Haushaltsgeräte und Möbel 150 Euro (6,1 Prozent), auf Restaurantbesuche und Übernachten 142 Euro (5,7 Prozent) und auf Bekleidung 108 Euro (4,4 Prozent) an Monatsausgaben. 4,0 Prozent (99 Euro) der monatlichen Konsumausgaben wurden für die Gesundheit, 3,6 Prozent (90 Euro) für sonstige Waren und Dienstleistungen wie Schmuck und Körperpflege, 2,5 Prozent (62 Euro) für Post und Telekommunikation sowie 0,7 Prozent (18 Euro) für Bildung aufgewandt.

Wenn das Arbeitseinkommen den Lebensunterhalt sichert

Die Statistik belegt, dass ein Großteil des Einkommens für die Konsumausgaben benötigt wird. Reduziert sich zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall ein Teil des Einkommens, weil man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen längere Zeit oder gar dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, würde das bei vielen zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Wer zum Beispiel nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und unfall- oder krankheitsbedingt berufsunfähig wird, hat als Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Gesetzlich Rentenversicherten, die keiner oder nur eingeschränkt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, bleibt unter Umständen noch der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die jedoch deutlich niedriger ist als das bisherige Einkommen. Und selbst wer nur einige Wochen wegen einer Krankheit ausfällt, muss mit Einkommenseinbußen rechnen. Nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es für gesetzlich Krankenversicherte ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns und höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens, in 2018 maximal jedoch 3.097,50 Euro im Monat; das heißt, Gutverdiener müssen bei einer längeren Krankschreibung mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Um derartige Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Krankheit abzufedern, bieten private Versicherer unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sowie eine private Krankentagegeld-Police an.

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