- Text : Marketing der ALH Gruppe
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„Viele junge Erwachsene wohnen noch bei ihren Eltern“, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Töchter verlassen das Elternhaus früher, Söhne später. Das ist von Schweden abgesehen in der gesamten Europäischen Union so. Durchschnittliches Auszugsalter ist in Deutschland 23,8. Dagegen ziehen die Schweden schon mit 17,5 Jahren aus, die Kroaten erst mit 32,4 Jahren. Mehr als ein Viertel der 25-Jährigen lebte in Deutschland letztes Jahr noch im elterlichen Haushalt. Von den Söhnen wohnt im Alter von 25 Jahren noch gut jeder Dritte (35 Prozent) bei den Eltern.
Von den Töchtern ist es dagegen nur jede Fünfte (21 Prozent). Dieser generelle Unterschied zwischen den Geschlechtern bleibt aber auch im fortgeschrittenen Alter bestehen. So wohnen selbst mit 30 Jahren in Deutschland noch 13 Prozent der Männer „als lediges Kind“, wie Destatis schreibt, im Elternhaushalt. Das gilt jedoch nur für sechs Prozent der Frauen. Selbst mit 40 Jahren ist für vier Prozent der Männer das Hotel Mama die angesagte Bleibe. Bei den Frauen sind es dagegen nur zwei Prozent. Gründe für dieses Verhalten nennen die Statistiker nicht.
Mitversicherung in der Hausratpolice der Eltern
Das Hab und Gut eines volljährigen Kindes bleibt übrigens so lange über eine bestehende Hausrat-Police der Eltern versichert, wie der junge Erwachsene zu Hause wohnt. Zieht der Nachwuchs jedoch aus, benötigt er für die Absicherung des dortigen Hausrates eine eigene Hausratversicherung.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei welchen der Hausrat eines volljährigen Kindes in der Regel auch dann über die Hausrat-Police der Eltern mitversichert bleibt: Und zwar, wenn das Kind wegen einer Ausbildung oder eines Jugend- oder Bundesfreiwilligen-Dienstes vorübergehend oder aufgrund anderer Kriterien nur für einen bestimmten in der Police festgelegten Zeitraum, meist drei oder sechs Monate, woanders wohnt.
Privathaftpflichtschutz: Egal, ob man bei den Eltern wohnt
Haben die Eltern eine Privathaftpflicht-Versicherung, sind neben den minderjährigen auch die volljährigen, unverheirateten Kinder ohne Zusatzprämie mitversichert, solange die Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben. Dabei ist es auch möglich, dass das Elternhaus in Frankfurt steht, das Kind beispielsweise wegen eines Studiums ein WG-Zimmer in München hat. Wichtig ist jedoch, dass eine Rückzugsmöglichkeit bei den Eltern besteht, z. B. das Kinderzimmer.
Dies gilt jedoch nur, solange sich die volljährigen Kinder noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden.
Je nach Police kann in den Versicherungs-Bedingungen zudem vereinbart sein, dass ein Kind auch noch länger mitversichert gilt. In unserem comfort-Schutz gelten auch erwachsene unverheiratete Kinder nach abgeschlossener Ausbildung als mitversichert – solange sie in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben.
Riskante Absicherungslücken vermeiden
Es gibt jedoch auch existenzielle Risiken, die nur die betreffende Person selbst mit einer eigenen Police absichern kann.
Wer zum Beispiel so schwer erkrankt oder verunfallt, dass er dauerhaft erwerbsunfähig bleibt, kann ohne einen passenden eigenen privaten Versicherungsschutz finanzielle Probleme bekommen, da die gesetzliche Absicherung meist nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Daher ist es sinnvoll, dass man sich bei Eintritt der Volljährigkeit, aber auch bei geänderten Lebenssituationen wie dem Abschluss einer Berufsausbildung oder dem Auszug von der elterlichen Wohnung von einem Versicherungsfachmann zur notwendigen Absicherung beraten lässt.
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