Finanzen & Vorsorge

Paar freut sich über Einzug
10. Oktober 2024

Schlau kombiniert: Hohe Guthabenzinsen und staatliche Förderung

Sichern Sie sich jetzt für Ihre Wohnträume einen Top-Wertzuwachs mit einem Bausparvertrag der Alte Leipziger Bauspar AG und lassen das Glück einziehen.

  • Text : Bausparkasse der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 1 Minute

Bis zu 11,60 % Wertzuwachs – wie ist das möglich?

Ganz einfach: Der attraktive Guthabenzins von 1,30 % unseres Bauspartarifs AL_Neo kombiniert mit zweimal staatlicher Förderung bei einer Spardauer von 7 Jahren:

Tabelle AL_Neo Klassik

Warum Bausparen?

Auch wenn (Um-)Bauten oder Modernisierungen erst später geplant sind, lohnt sich schon jetzt ein Bausparvertrag!

Hier einige gute Gründe:

  • Gezielt Eigenkapital für den Traum von den eigenen vier Wänden aufbauen

  • Krankenversicherung fürs Haus für spätere energieeffiziente Maßnahmen abschließen

  • Zinsrisiken ausschalten und hohen Guthabenzins einstreichen

  • Monatliche Sparraten können an den persönlichen Geldbeutel angepasst werden

  • Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen mit festen Zinsen sichern

  • Flexible Rückzahlungsmöglichkeiten durch kostenfreie und unbegrenzte Sondertilgungen

Und sogar der Staat hilft doppelt mit staatlicher (Bauspar-)Förderung!

Nutzen Sie alle Vorteile von Bausparen für die Verwirklichung Ihrer Wohnträume.

Staatliche Förderung – was ist möglich?

Der Staat unterstützt Bausparen mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage, damit Sie sich schneller den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können.

Während die Wohnungsbauprämie für eigene Sparzahlungen gezahlt wird, erhalten Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) Ihres Arbeitgebers. Diese werden zusätzlich zum Gehalt gezahlt und vom Arbeitgeber direkt auf Ihren Bausparvertrag überwiesen. Und auch Auszubildende erhalten VL!

Zur Erinnerung:

Seit Anfang 2024 erhalten mehr als 14 Mio. Arbeitnehmer zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage für ihre vermögenswirksamen Leistungen! Denn die Einkommensgrenzen wurden auf 40.000 € (alleinstehend) und 80.000 € (verheiratet/verpartnert) zu versteuerndes Einkommen erhöht – sind auch Sie jetzt förderberechtigt?

Bisher haben Sie keine vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann beantragen Sie diese ganz einfach: Drucken Sie sich den Antrag zur Überweisung der VL unter Vertragliches & Formulare, „Sonstige Bauspar-Formulare“ aus und geben diesen ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Staatliche Förderung? Alle Antworten inkl. Förderhöhe und Einkommensgrenzen finden Sie auf der Bausparseite der Alte Leipziger Bauspar AG unter der Überschrift „Staatliche Förderung ab 2024 noch einmal verbessert.“.

Wir sind für Sie da!

Unser telefonischer KundenService unter 06171 66-4177 berät Sie gerne rund um die Themen Bausparen, Staatliche Förderung und Wertzuwachs.

Paar mit Umzugskartons

Bausparen mit der Alte Leipziger

Ob Wohnträume verwirklichen, umschulden oder in Zukunft umbauen, sanieren oder modernisieren – ein Bausparvertrag der Alte Leipziger Bauspar AG ist vielseitig einsetzbar.

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