Finanzen & Vorsorge

Person vor leerem Teller
25. Januar 2019

Mit einer Scheidung ändert sich vieles

Letztes Jahr gab es im Vergleich zu den vorangegangenen 25 Jahren die wenigsten Scheidungen. Wer jedoch von einer Scheidung oder Trennung betroffen ist, muss meist vieles regeln. Neben der Aufteilung des Haushaltes sowie der Klärung eventuell notwendiger Unterhalts- und Sorgerechtsfragen muss zum Beispiel auch der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden, da durch eine Trennung Absicherungslücken entstehen können.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 4 Minuten

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) gab es letztes Jahr rund 153.500 Ehescheidungen, das sind knapp 8.900 Scheidungen und damit fast 5,5 Prozent weniger als 2016. Es ist zudem der niedrigste Wert seit 1992, damals waren es circa 135.000 Scheidungen.

Die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung betrug in 2017 wie in 2016 15 Jahre. Im Durchschnitt waren die Frauen zum Zeitpunkt der Scheidung nicht ganz 44 Jahre und die Männer fast 47 Jahre alt. Mehr als jede sechste Scheidung betraf jedoch Ehepaare, die bereits 25 Jahre oder länger verheiratet waren. Etwas mehr als die Hälfte der betroffenen Ehepaare hatten zum Zeitpunkt der Scheidung minderjährige Kinder.

Trennung von Tisch und Bett

Beim Großteil der Scheidungen geht eine ein- oder mehrjährige Trennung voraus. Das heißt, schon vor der Scheidung ändert sich für die betroffenen Ehepartner und eventuell auch Kinder die Wohn-, Einkommens- und Lebenssituation grundlegend. Neben den Sach- und Vermögenswerten betrifft das auch die bisherige Absicherung durch bestehende Versicherungspolicen. Schon die Trennung und der Umzug in eine andere Wohnung können dazu führen, dass der bisher bestehende Versicherungsschutz nicht mehr für alle Familienmitglieder gilt.

Nach einer Trennung sollte beispielsweise geklärt werden, ob die bestehende Hausratversicherung für die bisherige Wohnung des darin verbleibenden Partners oder für die neue Wohnung des ausgezogenen Partners gelten soll. Je nachdem, wer bisher bei der bestehenden Hausrat-Police als Versicherungsnehmer eingetragen war, ist es notwendig, dass der andere Partner eine neue Hausratversicherung für seine aktuelle Wohnung abschließt, wenn er den Versicherungsschutz wünscht.

Der Inhaber der bisherigen Hausrat-Police sollte, sofern es zum Beispiel durch den Auszug des Partners oder durch den eigenen Umzug Änderungen beim Wert des verbleibenden Hausrates gibt, die vereinbarte Versicherungssumme entsprechend anpassen.

Plötzlich nicht mehr mitversichert

Kinder, die bisher in einer bestehenden Privathaftpflicht- und/oder privaten Rechtsschutz-Versicherung mitversichert waren, bleiben es in der Regel auch nach einer Scheidung. Dies gilt jedoch nicht für einen bisher mitversicherten Ehepartner. Der Versicherungsschutz für einen mitversicherten Partner in solchen Versicherungspolicen endet in der Regel zwar nicht mit der Trennung, jedoch spätestens mit der Ehescheidung.

Wer als Ex-Ehepartner nicht Versicherungsnehmer für die bisher bestehende Privathaftpflicht-Police oder die privaten Rechtsschutz-Verträge war, sollte sich daher frühzeitig um den Abschluss entsprechender Versicherungsverträge kümmern. Anderenfalls könnte es zu Absicherungslücken kommen, die im Schadenfall existenzgefährdend sein können.

Die Privathaftpflicht-Police gehört beispielsweise zu den wichtigsten Versicherungen, die Privatpersonen haben sollten. Denn jeder, der einen anderen versehentlich zum Beispiel als Fußgänger oder als Radfahrer schädigt, muss unbegrenzt für den entstandenen Schaden haften. Eine Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt solche Schäden, wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen anderer ab.

Rund um das Familienauto

Dem Ehepartner, der bei einer Kfz-Versicherung als Versicherungsnehmer eingetragen ist, gehört üblicherweise auch der dem Vertrag zugrunde liegende Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Das gilt in der Regel auch dann, wenn der andere (Ex-)Partner als Halter in der Kfz-Versicherung oder im Kfz-Brief eingetragen ist.

Fährt derjenige, der bisher nicht Versicherungsnehmer war, das Auto, für das der Kfz-Versicherungsvertrag besteht, nach der Scheidung weiter, sollte dieser eine eigene Kfz-Versicherung für den Wagen abschließen.

Der SFR kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen auf den (Ex-)Ehepartner übertragen werden, allerdings muss dazu in der Regel der bisherige Versicherungsnehmer zustimmen.

Worauf bei einer Lebens- und Unfallversicherung zu achten ist

Ist bei einer bestehenden Lebens– und/oder Unfallversicherung als Bezugsberechtigter im Todesfall der Ehepartner namentlich eingetragen, würde auch nach einer Scheidung der Expartner die entsprechende Versicherungsleistung erhalten. Möchte man als Versicherungsnehmer dies verhindern, ist es wichtig, den Bezugsberechtigten zu ändern. Eine entsprechende Änderungsanweisung an den Versicherer sollte am besten schriftlich erfolgen.

Ist der Bezugsberechtigte allerdings als „unwiderruflich“ angegeben, benötigt der Versicherungsnehmer für eine Änderung das schriftliche Einverständnis des bisher Bezugsberechtigten. Wenn als Bezugsberechtigter nur der Begriff „Ehepartner“ ohne eine konkrete namentliche Nennung des Betreffenden in der Police genannt ist, kann es im Leistungsfall sein, dass selbst nach einer Wiederheirat nicht der aktuelle, sondern der geschiedene Ehepartner die Leistung bekommt.

Dies zeigt ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (Az.: ZR 437/14). Daher sollte man auf alle Fälle die Bezugsberechtigung zum Beispiel nach einer Trennung, Scheidung oder Wiederheirat entsprechend aktualisieren. Inwieweit das bisher angesparte Kapital bei einer bestehenden Lebens- und/oder Rentenversicherung bei einer Scheidung vermögensrechtlich aufgeteilt wird, hängt von diversen Kriterien, wie der Vertragsart der Versicherung und dem ehelichen Güterstand ab.

Versicherer informieren und Dokumente sichern

Prinzipiell ist es wichtig, alle Versicherer, bei denen eine Versicherungspolice besteht, über geänderte Lebens- und Familienverhältnisse wie Trennung, Scheidung oder Wiederheirat zu informieren. Eine Trennung oder Scheidung kann sich nämlich auch auf andere bestehende Versicherungspolicen wie eine private Kranken-, Krankenzusatz- oder Gebäudeversicherung und selbst auf den Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung auswirken.

Grundsätzlich ist es daher ratsam, sich bei geänderten Lebens- und Familiensituationen wie einer (anstehenden) Scheidung von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um unliebsame Überraschungen oder gar existenzgefährdende Absicherungslücken zu vermeiden. Bezüglich des gesetzlichen Krankenschutzes ist die Krankenkasse, bei der man bisher versichert ist, der richtige Ansprechpartner.

Auch eine geänderte Wohnanschrift und/oder Bankverbindung sollte man umgehend allen Versicherern mitteilen. Wer beispielsweise bei der Prämienabbuchung eine veraltete Kontoverbindung in der Police hinterlegt hat, riskiert unter Umständen nicht nur Mahnkosten, sondern bei einer Nichtzahlung der Prämie auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Damit bei einer Trennung wichtige Unterlagen wie bestehende Versicherungspolicen nicht „verloren“ gehen, sollte jeder prüfen, ob ihm wichtige Dokumente vollständig vorliegen. Entsprechende Kopien sind hier oft hilfreich.

Facebook share Twitter share E-mail share Xing share Linked IN Whatsapp share SMS share

Mehr zum Thema

Green background

Auch interessant

Finanzen & Vorsorge

Invest-Report der Alte Leipziger 04/2024

Das erste Quartal im Jahr 2024 verlief für die Anleger an den globalen Aktienmärkten außergewöhnlich positiv. Sie erfreuten sich an hohen...

Weiterlesen

Finanzen & Vorsorge

Gartenpool bei Dämmerung

Garten-Versicherung: So gut versichert wie das eigene Haus!

In unserem Garten fühlen wir uns frei, erholen und entspannen uns. Wir ziehen uns in unseren Garten zurück, hegen und pflegen und gestalten ihn....

Weiterlesen

Finanzen & Vorsorge

Paar spaziert gut gelaunt im Regen

Viele überschätzen die finanzielle gesetzliche Absicherung

Eine Umfrage belegt, dass viele Bürger für den Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit oder eines Unfalles die finanzielle Absicherung durch den...

Weiterlesen