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3. April 2018

Kfz-Zulassung – An was müssen Sie denken?

Bestens vorbereitet zum Amt – das spart Zeit und Nerven! Doch was für Unterlagen werden benötigt und welche Kosten kommen auf Sie zu? In unseren FAQs finden Sie alles was Sie wissen müssen.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 3 Minuten

An welche Unterlagen Sie denken sollten:

Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – folgende Unterlagen werden für die Kfz-Anmeldung benötigt:

  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Vertreter benötigen
  • Bei  minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen

Woher bekomme ich die eVB-Nummer und was kostet sie?

  • Auf Anfrage bei Ihrer Versicherungsgesellschaft bei der Sie die Kfz-Versicherung abschließen
  • Bei Onlineabschluss wird die eVB-Nummer in der Regel sofort mit übermittelt
  • Alternativ: telefonisch oder per Mail bei Ihrem Mehrfachagenten/Vermittler anfordern
  • Kosten entstehen für die Ausstellung der eVB keine
  • Für die Anmeldung hat man sechs Monate Zeit, danach verfällt die eVB-Nummer. Eine eVB-Nummer der ALTE LEIPZIGER ist i.d.R. 18 Monate gültig.
  • Bei Kurzzeitkennzeichen ist die eVB-Nummer nur drei Monate lang gültig

Für im Inland gekaufte Gebrauchtwagen benötigen Sie zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung

 Für im Ausland gekaufte Gebrauchtwagen unterscheidet man zwischen:

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bereits erstellt:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit COC-Papieren / Datenbestätigung / Vollgutachten
    • COC steht für Certificate of Conformity. Das Dokument bezeugt, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und ist dazu gedacht, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern. Daher braucht man es vor allem im Import– und Exportbereich als Teil der Zollabfertigung. CoC-Papiere enthalten alle technische Ausstattungsmerkmale und Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind.
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge (nur bei Gebrauchtwagen)
    • AU-pflichtige Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge bis Baujahr 2006

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht erstellt:

  • Bei Einfuhr von außerhalb der EU: Zollunbedenklichkeits-Bescheinigung
  • Bei EU-Import: Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen), evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, ansonsten Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs- Zulassungsordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge (nur bei Gebrauchtwagen) 

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

  • Verwaltungsgebühren für die Kfz-Neuanmeldung: ca. 25 Euro.
  • Der Betrag kann je nach Zulassungsstelle variieren, da es keine bundesweit einheitlichen Gebührensätze gibt.
  • Gebühren beim Schildermacher – für neue KFZ-Kennzeichen: ca. 20-30 Euro.
  • Eine Übersicht über mögliche Kosten finden Sie unter: https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren

Das neue Kfz-Kennzeichen

  • Bei der Kfz-Zulassung sowie Ummeldung werden Ihnen neue Nummernschilder auf Ihrer Zulassungsstelle zugeteilt.
  • Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung können Sie einen Schildermacher vor Ort aufsuchen, der Ihnen dann sofort neue Nummernschilder anfertigt.
  • Ihr Wunschkennzeichen können Sie auch bequem, nach vorausgegangener Reservierung auf der Zulassungsstelle, im Internet bestellen.
  • Zurück auf der Zulassungsstelle, werden dann auf den neu angefertigten Schildern die Plaketten für TÜV und ASU angebracht.
  • Unser Tipp: Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem Autohaus gekauft haben, sind die Kfz-Zulassung und das neue Nummernschild meist im Service enthalten.

Benötige ich bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks ein neues Nummernschild?

Nein. Seit 2015 dürfen Sie bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks weiterhin Ihr bisheriges Kennzeichen nutzen und benötigen keine neuen Nummernschilder.

 Ist eine Online-Zulassung möglich?

  • internetbasierte Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ist möglich, wenn der Halter und Zulassungsbezirk unverändert bleiben.
  • Voraussetzung hierfür sind die ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges ausgegebenen neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit jeweils verdecktem Sicherheitscode.
  • Die Identifizierung des Halters oder der Halterin erfolgt im Internet mit dem Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel und entsprechendem Lesegerät.

Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle, ob eine Online-Zulassung für Sie möglich ist.

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Quellen:

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