- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 3 Minuten
Mila ist sechs und auf einem Kindergeburtstag eingeladen. Beim Spielen stolpert sie, greift im Fallen nach dem nächstbesten Halt – und reißt dabei die neue Design-Lampe vom Sideboard. Scherben überall. Die Gastgeber sind geschockt: „Die war echt teuer …“ Zum Glück ist niemand verletzt – aber wer kommt jetzt für den Schaden auf?
Wer haftet, wenn Kinder einen Schaden verursachen?
Ob ein Kind haftet, richtet sich nach § 828 BGB. Entscheidend sind Alter und Einsichtsfähigkeit. Eltern müssen nur dann für den Schaden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Wann sind Kinder haftbar?
0–7 Jahre: Kinder sind deliktunfähig
Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig. Das bedeutet:
- Sie haften grundsätzlich nicht für Schäden.
- Geschädigte haben keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen das Kind.
- Eltern haften nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.
Ist Ihr Kind noch deliktunfähig und haben Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen Sie den Schaden rechtlich nicht bezahlen. Trotzdem möchten viele Eltern den Geschädigten aus Fairness entschädigen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung für die ganze Familie sind Sie auch in solchen Fällen abgesichert – vorausgesetzt, der Tarif enthält den Baustein „Schäden durch deliktunfähige Kinder“. Dann übernimmt die Versicherung in der Regel auch Schäden, die Kinder unter sieben Jahren verursachen, und Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen.
Beispiel: Fußball gegen Fensterscheibe
Leon (6) liebt es, im Garten Fußball zu spielen. Doch an einem Nachmittag landet der Ball in der Fensterscheibe der Nachbarin – die daraufhin Schadenersatz fordert. Da der Sechsjährige deliktsunfähig ist und die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, besteht für die Nachbarin kein Anspruch auf Schadenersatz. Trotzdem möchte die Familie den Schaden begleichen, um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren. Besteht eine Familienhaftpflicht mit Einschluss deliktunfähiger Kinder, übernimmt diese in der Regel die Kosten – auch wenn rechtlich kein Anspruch besteht.
7–10 Jahre: Sonderregel im Straßenverkehr
Kinder zwischen sieben und zehn Jahren sind grundsätzlich eingeschränkt deliktfähig. Im Straßenverkehr gilt jedoch eine Besonderheit:
- Im fließenden Verkehr (z. B. fahrende Autos): keine Haftung.
- Im ruhenden Verkehr (z. B. parkende Autos): Haftung möglich.
Beispiel: Ein Lisa (8) zerkratzt beim Radfahren ein parkendes Auto – hier kann es haftbar sein.
10–18 Jahre: Beschränkt deliktfähig
Ab zehn Jahren gilt:
- Das Kind kann für verursachte Schäden haftbar gemacht werden.
- Es wird geprüft, ob es die Konsequenzen seines Handelns erkennen konnte.
- Die sogenannte Einsichtsfähigkeit ist entscheidend.
Beispiel: Der 15-jährige Max, der beim Fußballspielen ein Fenster zerschießt, wird in der Regel haften müssen.
Ab 18 Jahren: Voll deliktfähig
Mit Volljährigkeit haftet die Person vollständig selbst. Dann stellt sich die Frage, ob noch Versicherungsschutz über die Eltern besteht oder eine eigene Haftpflichtversicherung notwendig ist. Mehr dazu im Beitrag: Ab wann braucht mein Kind eine eigene Haftpflichtversicherung?
„Eltern haften für ihre Kinder“ – stimmt das wirklich?
Der bekannte Satz auf Baustellenschildern ist rechtlich verkürzt. Eltern haften nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 1631 BGB). Eltern müssen:
- ihr Kind pflegen,
- erziehen,
- beaufsichtigen.
Doch: Kinder sollen sich auch selbstständig entwickeln dürfen.
Wann liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor?
Das wird immer im Einzelfall geprüft. Entscheidend sind:
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Alter des Kindes
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Reifegrad
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Charakter
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bisheriges Verhalten
-
konkrete Situation
Häufige Schäden durch Kinder
Typische Fälle, die in der Privathaftpflicht relevant sind:
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Zerstörte Fensterscheiben
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Beschädigte Autos
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Verschüttete Getränke auf Laptops
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Beschädigtes ausgeliehenes Spielzeug
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Urheberrechtsverletzungen (z. B. illegale Downloads)
Ein 12-jähriges Kind rammt beim Skateboardfahren eine Passantin. Diese muss mehrfach operiert werden. Solche Personenschäden können schnell Kosten von rund 40.000 Euro oder mehr verursachen.
Das Kind lädt ohne das Wissen der Eltern einen Film herunter und verstößt damit unbewusst gegen das Urheberrecht. Solche Urheberrechtsverletzungen können schnell Kosten von rund 1.000 Euro oder mehr verursachen.
Ist mein Kind automatisch mitversichert?
Mit einer Familienhaftpflicht können alle Mitglieder Ihres Haushaltes versichert werden. Kinder sind nicht automatisch mitversichert. Wenn Sie eine Familie gründen, müssen Sie vom Single- in den Familientarif wechseln. Wann braucht mein Kind eine eigene Haftpflicht? Mehr dazu im Beitrag: Ab wann braucht mein Kind eine eigene Haftpflichtversicherung?
Was tun, wenn mein Kind einen Schaden verursacht hat?
-
Ruhe bewahren
-
Schaden dokumentieren (Fotos, Notizen)
-
Kein Schuldanerkenntnis abgeben
-
Versicherung sofort informieren
-
Schadensformular ausfüllen
-
Alle Schreiben an die Versicherung weiterleiten
Was übernimmt die Familienhaftpflicht bei Schäden durch Kinder?
Kann das Kind für den Schaden haftbar gemacht werden, übernimmt die Familienhaftpflichtversicherung – außer bei vorsätzlicher (mutwilliger) Beschädigung – in der Regel:
-
berechtigte Schadenersatzansprüche:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
-
Anwalts- und Prozesskosten
-
Abwehrkosten
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