- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 3 Minuten
Beim Bau eines neuen Hauses oder der Sanierung einer gekauften Immobilie lauern viele Risiken, die zum Teil auch die finanzielle Existenz des Bauherrn kosten können. Möglich ist zum Beispiel eine Überschwemmung der Baustelle durch Starkregen und damit die Zerstörung bereits vorhandener Gewerke oder der Diebstahl noch nicht verbauter, aber bereits an der Baustelle angelieferter Baumaterialien. Auch ein Unfall auf einer Baustelle, zum Beispiel eines Passanten oder eines Besuchers, der auf eine nicht ordnungsgemäß abgesicherte Baustelle zurückzuführen ist, kann ohne eine richtige Absicherung für den Bauherrn extrem teuer werden.
Wer ein Haus neu baut oder eine bestehende Immobilie umbaut oder saniert, haftet als Bauherr in der Regel für alle Gefahren, die von der Baustelle ausgehen – und zwar vom ersten Spatenstich an. Dies gilt selbst dann, wenn man als Bauherr die Arbeiten von einem Bauunternehmer oder Bauhandwerker durchführen lässt. Dabei ist das Risikopotenzial einer Baustelle hoch: von herabfallenden Baumaterialien über eine nicht ordnungsgemäß abgesicherte Baustelle, weswegen jemand verletzt wird, bis hin zum Schaden am Nachbarhaus, weil beim Graben der Baugrube ein Fehler passiert ist.
Die berechtigten Schadenersatz-Forderungen eines Geschädigten, die ein Bauherr aufgrund eines solchen Vorfalles normalerweise aus der eigenen Tasche zahlen müsste, würde jedoch eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung übernehmen. Allerdings muss der Bauherr dazu eine solche Police bereits vor Baubeginn abgeschlossen haben. Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab.
Unwetter und andere Risiken für Bau und Baumaterial
Weitere Risiken bestehen zudem für die bereits fertiggestellten Baugewerke selbst und das bereits angelieferte Baumaterial zum Beispiel durch höhere Gewalt wie Starkregen, Hagel und Sturm, aber auch durch Diebstahl und Vandalismus. Und selbst die Bodenbeschaffenheit des Baugrundes kann zur Gefahr werden, wenn es zum Beispiel durch ein unerwartetes Absenken des Erdreichs zu Spannungsrissen in der bereits fertiggestellten Bodenplatte des Hauses kommt.
Solche Schäden können die komplette Finanzierung eines Bauvorhabens ins Wanken bringen und das Bauvorhaben als Bauruine enden lassen. Ein Bauherr kann sich davor mit einer Bauleistungs- oder Bauwesen-Versicherung schützen. Versicherbar sind hier meist alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau eines in der Police aufgeführten Bauvorhabens.
Versichert sind in der Regel unvorhersehbar eintretende Schäden beispielsweise durch Unwetter wie Starkregen, Hagel und Sturm, aber auch durch mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen durch Unbekannte. Auch Schäden, die aufgrund der nicht bekannten Eigenschaften des Baugrundes entstehen können, sowie der Diebstahl von bereits fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen sind in vielen Policen teils optional versicherbar.
Warum eine Gebäudeversicherung vor Baubeginn sinnvoll sein kann
Brand-, Explosions- und Blitzschäden sind in vielen Bauleistungs-Policen nur versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Grund: Diese Risiken lassen sich mit einer separaten Feuerrohbau-Versicherung absichern, die in vielen Gebäudeversicherungen bereits kostenlos enthalten ist. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine Gebäudeversicherung, die eine Feuerrohbau-Versicherung enthält, bereits bei Baubeginn abzuschließen.
Hat man eine bestehende Immobilie gekauft und möchte diese um- oder ausbauen, sollte man daher prüfen, ob in einer möglicherweise bereits bestehenden Gebäudeversicherung auch eine Feuerrohbau-Versicherung enthalten ist. Wichtig ist dabei zu klären, ob die Versicherungssumme und die Dauer des Versicherungsschutzes über eine Feuerrohbau-Versicherung für das Bauvorhaben ausreichen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist der Versicherungsumfang der eventuell bereits bestehenden Gebäudeversicherung an die Änderungen anzupassen.
So kann ein Vollwärmeschutz den Wert des Hauses erhöhen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist in diesem Fall auch die Versicherungssumme dementsprechend zu erhöhen. Wer dagegen von einer Öl- auf eine Pelletheizung umgestellt hat, kann sich wiederum unter Umständen die bisherige Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sparen. Grundsätzlich ist es für einen Bauherrn ratsam, sich vor Beginn der Baumaßnahme und nach deren Beendigung von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um Absicherungslücken zu vermeiden.
Auch interessant
Invest-Report der Alte Leipziger 11/2024
Nach neuen Allzeithochs nun Kurskonsolidierung, Hochspannung vor den US-Wahlen.
WeiterlesenDie Zukunft im Blick
Der Weg in die Medizin ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Vom ersten Vorlesungstag im Medizinstudium über die Facharztausbildung bis hin zur...
WeiterlesenSchlau kombiniert: Hohe Guthabenzinsen und staatliche Förderung
Sichern Sie sich jetzt für Ihre Wohnträume einen Top-Wertzuwachs mit einem Bausparvertrag der Alte Leipziger Bauspar AG und lassen das Glück...
Weiterlesen