Mobilität

Fahrräder
29. Oktober 2018

Gut abgesichert mit dem Elektrofahrrad unterwegs

Immer mehr Bürger kaufen sich ein Elektrofahrrad. Worauf Besitzer von Pedelecs, für die keine Kfz-Versicherung vorgeschrieben ist, achten sollten, damit sie bei einem Unfall mit ihrem Rad kein hohes Kostenrisiko haben.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es Anfang letzten Jahres rund 3,1 Millionen Pedelecs in den Haushalten. Zusätzlich haben die Bürger in 2017 rund 720.000 Elektroräder gekauft – und jedes Jahr werden es noch mehr. Doch mit der steigenden Zahl der Elektrofahrräder, für die keine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig ist, hat sich auch die Zahl der schweren Verkehrsunfälle mit diesen Rädern drastisch erhöht. Wie man sich als Fahrer eines Pedelecs gegen das hohe Kostenrisiko absichern kann, das besteht, wenn man einen Unfall verursacht hat.

Zu den etwa 3,1 Millionen Pedelecs, die die Bürger laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) Anfang 2017 hierzulande besaßen, kamen nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV) noch 720.000 in 2017 neu gekaufte Elektroräder hinzu. Dieses Jahr rechnet der ZIV sogar mit rund 800.000 bis 900.000 neu verkauften Pedelecs. Wichtig ist für Pedelec-Nutzer, dass sie auf den passenden Versicherungsschutz achten.

Auch wenn ein Pedelec, also ein Fahrrad mit Elektromotor mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt, das den Fahrer beim Treten höchstens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern unterstützt, kein Versicherungs-Kennzeichen benötigt, sollte der Nutzer abgesichert sein. Denn im Rahmen von Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss auch ein Pedelecfahrer für einen entstandenen Schaden, den er zum Beispiel durch einen Unfall mit seinem Pedelec verursacht, mit seinem gesamten Vermögen haften.

Kostenschutz über die Privathaftpflicht-Police

Besonders hohe Forderungen an einen Unfallverursacher fallen zum Beispiel an, wenn Personen bei Unfällen verletzt werden. Denn der Unfallverursacher hat dann neben den Kosten für die medizinische Behandlung eventuell auch unfallbedingte Einkommenseinbußen des Unfallopfers und ein hohes Schmerzensgeld zu zahlen. Letztes Jahr gab es rund 5.200 Verkehrsunfälle mit einem Pedelec, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter verletzt wurde – drei Jahre zuvor waren es nicht einmal halb so viele.

Wer sich als Pedelecfahrer vor solchen und anderen Kosten im Falle eines fahrlässig verursachten Unfalles schützen will, sollte überprüfen, ob bei der eigenen Privathaftpflicht-Versicherung – sofern eine solche Police besteht – Schäden, die er mit einem Pedelec verursacht, mit abgedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, kann dieses Risiko oft beitragsfrei oder gegen einen kleinen Zuschlag mitversichert werden.

Eine Privathaftpflicht-Police, sofern sie auch für Pedelecfahrer gilt, kommt nämlich unter anderem für Schäden auf, die man mit dem Pedelec bei anderen verursacht hat, wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen ab. Übrigens: Die beiden häufigsten Fehler von Pedelecfahrern, die zu Unfällen mit Personenschäden führten, waren nach aktuellen Angaben der Destatis eine falsche Straßenbenutzung und eine für die Verkehrssituation zu hohe Geschwindigkeit.

Bei uns sind Pedelecs bis 25 km/h und bis 250 Watt Motorleistung in jedem Tarif mitversichert. Infos zu unserer Privathaftpflicht finden Sie hier: https://www.alte-leipziger.de/privatkunden/haftpflicht/private-haftpflichtversicherung

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