- Text : Social Media-Team Alte Leipziger - Hallesche
- Lesedauer : 3 Minuten
Worauf Arbeitnehmer achten sollten, zeigt eine Checkliste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV).
Wer längere Zeit am Bildschirm arbeitet, sollte bei der Arbeitsplatzgestaltung, aber auch bei der Tätigkeit selbst auf seine Gesundheit achten. Dies gilt insbesondere auch bei entsprechenden Tätigkeiten im Homeoffice. Anderenfalls kann es schnell zu gesundheitlichen Beschwerden wie Müdigkeit, Haltungsschäden, Muskelverspannungen und Augenbeschwerden kommen.
Zu den häufigsten Ursachen solcher Beschwerden gehören für die Tätigkeit nicht angepasste Lichtverhältnisse, eine falsche Sitzposition vor dem Bildschirm sowie zu wenig Pausen und zu wenig körperliche Bewegung während der Arbeit. Doch selbst das Raumklima wie Raumtemperatur und Lüftung, das Arbeitsequipment vom Arbeitsstuhl über den Schreibtisch bis hin zum Monitor und Computermaus sowie auch die Arbeitsorganisation wie die Trennung von beruflicher und privater Tätigkeit sind wichtige Faktoren.
Kostenlos herunterladbare Checkliste
Eine kostenlos herunterladbare Checkliste als Kurz- oder Langversion des Instituts für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zeigt, worauf Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber für ein ergonomisches Arbeiten beim Homeoffice achten sollten. Insgesamt wird in den Checklisten auf fünf Hauptthemen für ein ergonomisches Arbeiten eingegangen, nämlich auf die Arbeitsmittel, den Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsaufgabe und die Arbeitsorganisation.
So rät das IAG bei den passenden Arbeitsmitteln unter anderem zu einem LCD-Computerbildschirm mit mindestens 17 Zoll. Hinsichtlich des Arbeitsplatzes sollten beispielsweise der Arbeitstisch und der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein. Wichtig ist zudem, die richtige Anordnung des Tisches zum Fenster, nämlich dass das Tageslicht von der Seite und nicht von hinten oder vorne auf den Bildschirm trifft.
Der Arbeitsstuhl sollte ein höhenverstellbarer Drehstuhl mit fünf Rollen sowie mit einer beweglichen und höhenverstellbaren Rückenlehne, einer anpassbaren Sitztiefe und einer höhenverstellbaren Armlehne ausgerüstet sein. Beim Arbeitszimmer ist eine ausreichende Beleuchtung wichtig. Die ideale Arbeitsraumtemperatur liegt zwischen 20 und 22 Grad Celsius, maximal 26 Grad Celsius. Zudem sind störende Zugluft, aber auch mögliche Stolperfallen wie herumliegende Kabel zu vermeiden.
Auch im Homeoffice sind Pausen wichtig
Des Weiteren enthält die IAG-Checkliste konkrete Informationen darüber, wie Tisch, Stuhl, Monitor, Tastatur und Maus ergonomisch passend anzuordnen beziehungsweise aufzustellen sind. Zum Beispiel ist die Tischhöhe laut den Experten so einzustellen, „dass bei Aufliegen der Unterarme auf der Tischplatte diese mit den Oberarmen einen rechten Winkel bilden“. Die ideale Sitzhöhe beim Stuhl ist, wenn die Füße am Boden stehen und dabei die Ober- und Unterschenkel einen Winkel von etwas mehr als 90 Grad bilden.
Bei der Arbeitsorganisation raten die IAG-Experten zu einem vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitszimmer, oder, falls dies nicht möglich ist, zu einer Raumtrennung des Arbeitsbereiches durch einen Sichtschutz. Wichtig sind zudem Absprachen mit der Familie oder den Mitbewohnern innerhalb des Haushaltes, in welcher Zeit ein ungestörtes Arbeiten möglich ist, aber auch, dass betriebliche Unterlagen nicht von anderen eingesehen werden dürfen. Der PC sollte nach dem täglichen Arbeitsende heruntergefahren werden und mittels eines Passwortes vor anderen geschützt sein.
Der IAG weist bei der Arbeitszeit darauf hin, auch im Homeoffice Folgendes zu beachten: „Im Arbeitszeitgesetz sind Pausen von insgesamt mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden sowie von insgesamt 45 Minuten bei über neun Stunden vorgeschrieben. Zusätzliche Kurzpausen in kürzeren Abständen helfen zudem, die Konzentration zu fördern. Nach der Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vorgeschrieben.“
Versicherungsschutz für das Homeoffice
Übrigens ist zwar ein Arbeitnehmer auch im Homeoffice während seiner beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert, allerdings besteht für viele Tätigkeiten wie den Gang zur Toilette oder die Pause in der Küche kein gesetzlicher Unfallschutz. Doch selbst bei Unfällen, für die die gesetzliche Unfallversicherung leistet, drohen bei einer unfallbedingten Invalidität oder Erwerbsminderung Einkommenseinbußen. Mit einer zusätzlichen privaten Absicherung, beispielsweise durch eine private Unfall-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, lässt sich dies verhindern.
In vielen Hausrat-Versicherungsverträgen sind zwar Arbeitsgeräte wie PC und Drucker unter anderem gegen Brand und Einbruch-Diebstahl versichert, wenn sie in einem Raum stehen, der beruflich wie auch privat genutzt wird.
Dies gilt jedoch nicht, wenn sich das Equipment in einem reinen Arbeitszimmer befindet, das nur für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Das Inventar, darunter auch das IT-Equipment in einem reinen Arbeitszimmer, kann aber über eine spezielle Geschäftsinhalts-Versicherung versichert werden. Ein Versicherungsfachmann ermittelt auf Wunsch, inwieweit der bestehende Versicherungsschutz für einen Homeoffice-Arbeitnehmer ausreicht.
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