Gesundheit

Arzt im Gespräch mit Patienten
9. Juni 2021

Früh­erkennungs- und Vorsorge­unter­such­ungen retten Leben

Einen absoluten Schutz vor schweren Krankheiten wie Diabetes oder Krebs gibt es nicht.

  • Text : Social Media-Team Alte Leipziger - Hallesche
  • Lesedauer : 4 Minuten

Doch durch die Teilnahme an bestimmten Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen kann man das Erkrankungsrisiko minimieren oder die Heilungschancen für den Fall, dass eine solche Krankheit festgestellt wurde, signifikant erhöhen. Daher ist es wichtig, zumindest die von den Krankenkassen und Krankenversicherern kostenlos angebotenen Vorsorgemaßnahmen auch anzunehmen.

Zu den häufigsten Todesursachen gehören hierzulande unter anderem Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs. Werden die Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder Übergewicht, die zu diesen Krankheiten führen oder sie begünstigen, frühzeitig erkannt und dagegen vorgegangen, sinkt die Erkrankungsgefahr. Viele lebensbedrohliche Krankheiten wie bestimmte Krebsarten und manche Vorstufen dazu können schon im Anfangsstadium erkannt werden. Eine Früherkennung und eine frühzeitige medizinische Behandlung verbessern dabei häufig die Heilungschancen.

Daher empfiehlt sich für jeden neben einer gesunden Lebensweise wenigstens die von den Krankenkassen, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kostenlos angebotenen ärztlichen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Auch für die privat Krankenversicherten übernehmen die privaten Krankenversicherer in der Regel die entsprechenden Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, welche in der GKV kostenlos sind. Zudem wirkt sich die Teilnahme daran nicht negativ auf eine eventuell mögliche Beitragsrückerstattung aus.

Vorsorge und Früherkennung für Kinder und Jugendliche

Bereits für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gibt es entsprechende Vorsorgeuntersuchungen: Dabei werden der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung ärztlich überprüft, um mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Konkret gibt es dazu zehn sogenannte U-Untersuchungen, die ab Geburt bis zum 64. Lebensmonat verteilt angeboten werden, sowie eine sogenannte J1-Untersuchung im Jugendalter zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) empfiehlt zudem zwei weitere U-Untersuchungen im Alter zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahr sowie eine J2-Untersuchung im 16. oder 17. Lebensjahr. Manche gesetzlichen Krankenkassen und private Krankenversicherer übernehmen auch die Kosten für diese drei weiteren Untersuchungen. Umfassende Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche enthält das BVKJ-Webportal sowie die dort kostenlos herunterladbaren Merkblätter.

Ergänzend dazu haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem sechsten Lebensjahr. Zudem gibt es halbjährliche Kontrollen beim Zahnarzt ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Untersuchungen ab dem zwölften Lebensjahr werden bei gesetzlich Krankenversicherten im entsprechenden Bonusheft vermerkt.

Von der Zahnvorsorge bis zum Check-up für alle

Bei den Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine Zahnvorsorge-Untersuchung einmal je Kalenderjahr von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.

Vom 18. bis 35. Lebensjahr kann man einmalig einen Check-up beim Arzt durchführen lassen, den die Kasse oder Krankenversicherung zahlt. Ab dem 35. Lebensjahr wird ein solcher Check-Up alle drei Jahre übernommen. Diese Kontrolluntersuchung ist dafür ausgerichtet, unter anderem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen frühzeitig zu erkennen sowie mögliche Erkrankungsrisiken wie Bluthochdruck, Übergewicht oder familiäre Krankheitsveranlagungen herauszufinden.

Ab dem 35. Lebensjahr ist alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening zur Hautkrebsfrüherkennung möglich. Eine Früherkennungs-Untersuchung auf Darmkrebs in Form eines Tests auf Blut im Stuhl wird zwischen dem 50. und 54. Lebensjahr jährlich bezahlt. Statt dem jährlichen Test können Männer ab 50 Jahren auch zwei Darmspiegelungen alle zehn Jahre durchführen lassen. Ab dem 55. Lebensjahr haben alle erwachsenen Männer und Frauen Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder alternativ auf Tests von Blut im Stuhl im zweijährlichen Rhythmus.

Spezielle Untersuchungen für Männer und Frauen

Frauen haben zudem ab dem 20. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und bis zum 25. Lebensjahr einen Anspruch auf ein jährliches Chlamydien-Screening, das ist ein Test auf Bakterien, die unter anderem zu Sterilität führen können. Ab dem 30. Lebensjahr können Frauen an einer jährlichen Brustkrebs-Früherkennungs-Untersuchung teilnehmen. Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr können alle zwei Jahre ein Mammographie-Screening ebenfalls zur Früherkennung von Brustkrebs durchführen lassen.

Für Männer gibt es ab dem 45. Lebensjahr einen Anspruch auf eine jährliche Früherkennungs-Untersuchung von Krebserkrankungen der Prostata.

Ebenfalls Männer, und zwar ab dem. 65 Lebensjahr, können außerdem eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader im Rahmen einer Vorsorge durchführen lassen. Denn solche Ausbuchtungen an der Bauchaorta treten häufiger bei Männern ab 65 Jahren auf als bei Frauen. Diese Aneurysmen könnten schlimmstenfalls reißen und damit tödlich sein, wenn man sie nicht rechtzeitig erkennt und gegebenenfalls operativ behandelt.

Mancher Krankenversicherer trägt weitere Vorsorgemaßnahmen

Informationen rund um das Thema Vorsorge bieten die Webauftritte des Bundesministeriums für Gesundheit und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Detaillierte Ausführungen zur Krebsfrüherkennung und -prävention enthalten die Webportale der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Krebshilfe.

Übrigens, manche gesetzlichen Krankenkassen und insbesondere private Krankenversicherungen übernehmen auch die Kosten für weitere Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Zahnprophylaxe.

Liegen bereits bestimmte Vorerkrankungen oder Risikofaktoren vor, trägt der jeweilige Krankenversicherer unter Umständen auch die Kosten für weitere Vorsorgeuntersuchungen. Es lohnt sich daher, bei der eigenen Krankenkasse oder beim privaten Krankenversicherer nachzufragen.

Vorsorge-Gutscheine der Hallesche

Unter welchen Voraussetzungen Sie neben der Beitragsrückerstattung auch Vorsorge-Gutscheine erhalten oder was beim Einlösen der Gutscheine zu beachten ist – dies und mehr erfahren Sie hier.

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