- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Schnell kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit dazu führen, dass ein Elternteil nicht mehr seinem bisherigen Beruf nachgehen kann oder sogar ganz oder zum Teil erwerbsunfähig wird. Trotz gesetzlicher Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung muss in diesen Fällen die Familie mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Unter anderem solche Schicksalsschläge führen immer wieder dazu, dass Familien auf Sozialhilfe angewiesen sind. Mit einer passenden Vorsorge lässt sich dies verhindern.
Als Eltern, egal ob alleinerziehend oder als Paar, möchte man in der Regel, dass die Familie auch in schweren Zeiten finanziell abgesichert ist. Doch insbesondere Einkommenseinbußen aufgrund einer Krankheit, eines Unfalles oder durch den Tod eines Elternteils können dazu führen, dass das Gesamteinkommen der Familie nicht mehr reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
So muss bei einer unfall- oder krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit trotz einer eventuell möglichen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente mit hohen Einkommenseinbußen im Vergleich zum bisherigen Verdienst gerechnet werden. Auch die gesetzliche Hinterbliebenenrente im Fall des Todes eines Elternteils reicht in der Regel nicht, um das bisherige Einkommensniveau zu halten.
Einkommenseinbußen wegen Erwerbsminderung
Ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat beispielsweise nur, wer die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und wegen eines gesundheitlichen Leidens auf Dauer weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Wer jedoch dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, hat zwar Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser Rente beträgt in der Regel aber deutlich weniger als die Hälfte des bisherigen Verdienstes.
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und krankheits- oder unfallbedingt zwar noch erwerbstätig sein kann, aber unfähig ist, in seinem bisher ausgeübten Beruf zu arbeiten, hat übrigens keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Einkommenslücken, die durch eine Berufs- oder Erwerbsminderung entstehen können, lassen sich jedoch mit einer privaten Berufs- und/oder einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichern.
Wenn der Ehepartner stirbt
Daneben sollten Eltern auch an eine ausreichende Hinterbliebenenabsicherung denken. Denn es gibt keine Garantie, dass man nicht bereits weit vor dem Rentenalter stirbt. Von den rund 930.000 Personen, die 2017 verstarben, war laut einer Datenauswertung des Statistischen Bundesamtes rund jeder Siebte noch keine 65 Jahre alt.
Die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente für hinterbliebene Ehepartner, die noch ein minderjähriges Kind erziehen, ersetzt nicht einmal ein Viertel des bisherigen Verdienstes – wenn überhaupt ein Anspruch auf eine solche Rente besteht. Je nach Höhe des eigenen Einkommens des hinterbliebenen Ehepartners gibt es noch Abzüge von der Hinterbliebenenrente. Die Vollwaisenrente für ein hinterbliebenes Kind liegt unter zehn Prozent des bisherigen Einkommens des verstorbenen Elternteils, bei einem Halbwaisen sind es sogar unter fünf Prozent.
Mit dem Abschluss einer Hinterbliebenenabsicherung in Form einer Risikolebensversicherung kann man dafür sorgen, dass der Ehepartner und/oder die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert sind. Eine solche Police zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme. Wer im Detail wissen möchte, wie hoch die Absicherung der Familie in den verschiedensten Situationen ist und inwieweit eine Versorgungslücke besteht, kann sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.
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